Hallo zusammen,
zunächst wünschen ich allen ein frohes und vor allem gesundes neues Jahr.
Ich brauche bitte einmal eure Hilfe bei folgenden drei Punkten:
1.)
In dem Formular zur Einkommenssteuererklärung 2021 gibt es eine neue Zeile 45 für die Homeoffice-Pauschale. Ich habe aber nun bemerkt, dass eine dort eingetragene Zahl keinerlei Auswirkung in der Steuerberechnung hat. Dann habe ich die Info dazu gelesen, und festgestellt, dass man bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (was bei mir als Angestellter zutreffend ist), Zeile 45 leer lassen und den Betrag in Zeile 48 eintragen soll.
Ich lasse also Zeile 45 leer und Trage die HO-Pauschale bei den sonstigen Werbungskosten ein, richtig? Was ist denn dann eigentlich der Sinn der Zeile 45?
2.)
Ich (Person B) habe einen Riester-Vertrag, mein Mann (Person A) nicht, wir lassen uns zusammen veranlagen. Auf Seite 2 der Anlage AV steht "Bei Zusammenveranlagung: Bitte die Art der Begünstigung (unmittelbar / mittelbar) beider Ehegatten / Lebenspartner angeben."
Muss also bei meinem Mann Zeile 5 angekreuzt werden (und sonst nichts)? Oder kann ich seine Anlage AV einfach komplett leer lassen?
3.)
Wir haben dieses Jahr einen Schreibtisch und einen Computer gekauft. Rechnung ging an meinen Mann, wir arbeiten beide im Homeoffice an dem Gerät (an verschiedenen Tagen), zu verschiedenen Anteilen für die berufliche Verwendung. Wie trage ich das in meinElster ein? Reicht es, wenn ich es bei meinem Mann als Werbungskosten geltend mache oder wie würdet ihr das angeben? Es ist halt eine gemeinsame Anschaffung vom Gemeinschaftskonto gewesen.
Vielen Dank!
zunächst wünschen ich allen ein frohes und vor allem gesundes neues Jahr.
Ich brauche bitte einmal eure Hilfe bei folgenden drei Punkten:
1.)
In dem Formular zur Einkommenssteuererklärung 2021 gibt es eine neue Zeile 45 für die Homeoffice-Pauschale. Ich habe aber nun bemerkt, dass eine dort eingetragene Zahl keinerlei Auswirkung in der Steuerberechnung hat. Dann habe ich die Info dazu gelesen, und festgestellt, dass man bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (was bei mir als Angestellter zutreffend ist), Zeile 45 leer lassen und den Betrag in Zeile 48 eintragen soll.
Ich lasse also Zeile 45 leer und Trage die HO-Pauschale bei den sonstigen Werbungskosten ein, richtig? Was ist denn dann eigentlich der Sinn der Zeile 45?
2.)
Ich (Person B) habe einen Riester-Vertrag, mein Mann (Person A) nicht, wir lassen uns zusammen veranlagen. Auf Seite 2 der Anlage AV steht "Bei Zusammenveranlagung: Bitte die Art der Begünstigung (unmittelbar / mittelbar) beider Ehegatten / Lebenspartner angeben."
Muss also bei meinem Mann Zeile 5 angekreuzt werden (und sonst nichts)? Oder kann ich seine Anlage AV einfach komplett leer lassen?
3.)
Wir haben dieses Jahr einen Schreibtisch und einen Computer gekauft. Rechnung ging an meinen Mann, wir arbeiten beide im Homeoffice an dem Gerät (an verschiedenen Tagen), zu verschiedenen Anteilen für die berufliche Verwendung. Wie trage ich das in meinElster ein? Reicht es, wenn ich es bei meinem Mann als Werbungskosten geltend mache oder wie würdet ihr das angeben? Es ist halt eine gemeinsame Anschaffung vom Gemeinschaftskonto gewesen.
Vielen Dank!
Kommentar