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Steuererklärung 2021, Homeoffice-Pauschale und Anlage AV

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    Steuererklärung 2021, Homeoffice-Pauschale und Anlage AV

    Hallo zusammen,

    zunächst wünschen ich allen ein frohes und vor allem gesundes neues Jahr.

    Ich brauche bitte einmal eure Hilfe bei folgenden drei Punkten:

    1.)
    In dem Formular zur Einkommenssteuererklärung 2021 gibt es eine neue Zeile 45 für die Homeoffice-Pauschale. Ich habe aber nun bemerkt, dass eine dort eingetragene Zahl keinerlei Auswirkung in der Steuerberechnung hat. Dann habe ich die Info dazu gelesen, und festgestellt, dass man bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (was bei mir als Angestellter zutreffend ist), Zeile 45 leer lassen und den Betrag in Zeile 48 eintragen soll.

    Ich lasse also Zeile 45 leer und Trage die HO-Pauschale bei den sonstigen Werbungskosten ein, richtig? Was ist denn dann eigentlich der Sinn der Zeile 45?

    2.)
    Ich (Person B) habe einen Riester-Vertrag, mein Mann (Person A) nicht, wir lassen uns zusammen veranlagen. Auf Seite 2 der Anlage AV steht "Bei Zusammenveranlagung: Bitte die Art der Begünstigung (unmittelbar / mittelbar) beider Ehegatten / Lebenspartner angeben."

    Muss also bei meinem Mann Zeile 5 angekreuzt werden (und sonst nichts)? Oder kann ich seine Anlage AV einfach komplett leer lassen?

    3.)
    Wir haben dieses Jahr einen Schreibtisch und einen Computer gekauft. Rechnung ging an meinen Mann, wir arbeiten beide im Homeoffice an dem Gerät (an verschiedenen Tagen), zu verschiedenen Anteilen für die berufliche Verwendung. Wie trage ich das in meinElster ein? Reicht es, wenn ich es bei meinem Mann als Werbungskosten geltend mache oder wie würdet ihr das angeben? Es ist halt eine gemeinsame Anschaffung vom Gemeinschaftskonto gewesen.

    Vielen Dank!

    #2
    Frage 1 muss ich mir erst ansehen, so weit bin ich mit der Erklärung für 2021 noch nicht

    Frage 2 Wenn dein Mann keinen Riester-Vertrag hat, darfst du bei ihm nichts eintragen, einfach leer lassen.

    Frage 3 Wenn die Rechnung an deinen Mann ging und er über 1.000,00 € Werbungskosten kommt, ist es bei ihm am einfachsten.

    Man könnte es auch aufteilen, aber das ist alles schon wieder Steuerrecht und deshalb keine Frage für dieses Forum
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      PLS

      zu Punkt 1:
      Da haben sich die Tüftler von Mein Elster wieder selbst übertroffen.
      So ein Geschwafel.
      Trag es in Zeile 48 ein.
      Gruß FIGUL

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        #4
        Das versteht wirklich kein Mensch:

        Soweit die Homeoffice-Pauschale auf die Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit entfällt, tragen Sie diesen Anteil bitte in Zeile 48 ein.
        Das steht am Ende des Hilfetexts zu Zeile 45. In der Anlage N werden bekanntlich die Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit erklärt ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo,

          trägst du in Zeile 45, wie verlangt, die Anzahl der Tage ein und in Zeile 48 nichts,
          wird die HO-Pauschale nicht berücksichtigt.
          Bei einem Eintrag nur in Zeile 48 wird die HO-Pauschale berücksichtigt.
          Ebenso bei Eintrag in Zeile 45 und 48
          Ergo Zeile 45 überflüssig
          Gruß FIGUL

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            #6
            Nach 3-mal lesen habe ich es jetzt vielleicht doch verstanden. Gemeint ist wohl ein Arbeitnehmer, der sein Homeoffice gleichzeitig auch für eine gewerbliche

            oder selbstständige Tätigkeit nutzt. Der muss die 5,00 € aufteilen, was nur über Beträge machbar ist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              trägst du in Zeile 45, wie verlangt, die Anzahl der Tage ein und in Zeile 48 nichts, wird die HO-Pauschale nicht berücksichtigt.
              Beim Start einer Erklärung für 2021 erhält man den Hinweis, dass die Steuerberechnung derzeit noch Fehler hat. da gehört der sicher dazu.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Nach 3-mal lesen habe ich es jetzt vielleicht doch verstanden. Gemeint ist wohl ein Arbeitnehmer, der sein Homeoffice gleichzeitig auch für eine gewerbliche

                oder selbstständige Tätigkeit nutzt. Der muss die 5,00 € aufteilen, was nur über Beträge machbar ist.
                Hallo,

                einmal 2,11.- und für den Rest als AN 2,89.-???????
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  einmal 2,11.- und für den Rest als AN 2,89.-???????
                  Wie man die Anteile ermitteln muss, steht nicht so genau dabei, aber es muss wohl kalendertäglich erfolgen.

                  Haben Sie an einem Kalendertag verschiedene berufliche oder betriebliche Tätigkeiten in Ihrer häuslichen Wohnung ausgeübt, ist die Homeoffice-Pauschale auf die verschiedenen Tätigkeiten aufzuteilen. In diesem Fall ist keine Eintragung in Zeile 45 vorzunehmen. Soweit die
                  Homeoffice-Pauschale auf die Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit entfällt, tragen Sie diesen Anteil bitte in Zeile 48 ein.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Hallo,

                    was soll da aufgeteilt werden.
                    Es kann dazu nur ein Eintrag aus nichtselbständiger Tätigkeit in Zeile 48 gemacht werden
                    Absoluter Quatsch
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar


                      #11
                      @Charlie24:
                      Frage 3 Wenn die Rechnung an deinen Mann ging und er über 1.000,00 € Werbungskosten kommt, ist es bei ihm am einfachsten.
                      Meines Wissens geht das nur bis zu einem Anschaffungswert des Schreibtisches bis inkl. € 800. Ansonsten muss dieser über die AfA-Dauer von Büromöbeln (kann man googeln) abgeschrieben werden, und man kann nur den AfA-Betrag für 2021 eintragen. Bei einer Aufteilung auf beide Eheleute gilt die Betragsgrenze vielleicht nur für den jeweils anteiligen Betrag (ohne jede Gewähr!).
                      Gruß be.assmann

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                        #12
                        Zitat von be.assmann Beitrag anzeigen
                        Meines Wissens geht das nur bis zu einem Anschaffungswert des Schreibtisches bis inkl. € 800. Ansonsten muss dieser über die AfA-Dauer
                        Die beiden Eheleute sind aber offensichtlich nicht gewerblich tätig, wie sollen die denn dann eine AFA bilden und ausführen?

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                          #13
                          Die beiden Eheleute sind aber offensichtlich nicht gewerblich tätig, wie sollen die denn dann eine AFA bilden und ausführen?
                          Die Vorschriften zu GWG und linearer AfA müssen auch Arbeitnehmer beachten, nur die degressive AfA ist ihnen verwehrt.

                          Aus den Angaben ist nicht ersichtlich, wie viel der Schreibtisch gekostet hat.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von be.assmann Beitrag anzeigen
                            Bei einer Aufteilung auf beide Eheleute gilt die Betragsgrenze vielleicht nur für den jeweils anteiligen Betrag (ohne jede Gewähr!).
                            Ein Nicht-GWG wird natürlich nicht durch Aufteilung der Rechnung auf zwei Personen zu zwei GWG. Selbst Durchsägen hilft nicht, da die Hälften nicht eigenständig nutzbar sind.

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                              #15
                              Hallo zusammen,
                              danke für die zahlreichen Antworten. Folgende Nachfragen:

                              1.) Bzgl. der Homeoffice-Pauschale in Zeile 45 habe ich nun verstanden, dass ich Zeile 45 leer lassen und stattdessen Zeile 48 ausfüllen soll, korrekt? Ist das so von meinElster vorgesehen, da ich nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit habe? Oder muss ich Zeile 45 dennoch ausfüllen? Bin etwas irritiert noch, sorry.

                              2.) Danke, dann trage ich für den Mann nichts ein, da er keinen Riester Vertrag hat. Obwohl in der Zeile ja steht, man solle für beide Ehepartner angeben, ob mittelbar oder unmittelbar begünstigt.

                              3.) Schreibtisch hat unter 700€ gekostet, PC über 1500€. Seit 2021 gilt für PCs ja die Sofortabschreibung (statt 3 Jahre). Ich habe die Kosten für den PC und Möbel nun aufgeteilt, so ist das am saubersten, denke ich. Also bei Person A "PC, Nutzungsanteil Person A X% davon Y% berufliche Nutzung" und bei Person B "PC, Nutzungsanteil Person B W% davon Z% berufliche Nutzung". Und dann ist eben X+W = 100%.

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