Ich erhalte in der Steuerberechnung für das Jahr 2019 folgende Anmerkung:
Anlage Kind: Bitte beachten Sie, dass bei mindestens einem Kind die Altersgrenzen des § 32 Abs. 4 Nr. 1 bzw. 2 EStG überschritten wurden und deshalb im Rahmen des Familienlastenausgleichs keine Berücksichtigung stattfindet.
Aber das 25. LJ wird erst in 2020 vollendet und Kindergeld gab es auch das ganze Jahr. Kann sich die Berechnung mit dem Alter irren?
Und wie trage ich das "Kind" im Folgejahr ein, wenn es im Mai 25 wird? Anlage Kind bis Mai und dann ag Belastung des Unterhalts?
Anlage Kind: Bitte beachten Sie, dass bei mindestens einem Kind die Altersgrenzen des § 32 Abs. 4 Nr. 1 bzw. 2 EStG überschritten wurden und deshalb im Rahmen des Familienlastenausgleichs keine Berücksichtigung stattfindet.
Aber das 25. LJ wird erst in 2020 vollendet und Kindergeld gab es auch das ganze Jahr. Kann sich die Berechnung mit dem Alter irren?
Und wie trage ich das "Kind" im Folgejahr ein, wenn es im Mai 25 wird? Anlage Kind bis Mai und dann ag Belastung des Unterhalts?
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