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Student hat das 25. LJ noch nicht vollendet

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    Student hat das 25. LJ noch nicht vollendet

    Ich erhalte in der Steuerberechnung für das Jahr 2019 folgende Anmerkung:
    Anlage Kind: Bitte beachten Sie, dass bei mindestens einem Kind die Altersgrenzen des § 32 Abs. 4 Nr. 1 bzw. 2 EStG überschritten wurden und deshalb im Rahmen des Familienlastenausgleichs keine Berücksichtigung stattfindet.
    Aber das 25. LJ wird erst in 2020 vollendet und Kindergeld gab es auch das ganze Jahr. Kann sich die Berechnung mit dem Alter irren?
    Und wie trage ich das "Kind" im Folgejahr ein, wenn es im Mai 25 wird? Anlage Kind bis Mai und dann ag Belastung des Unterhalts?

    #2
    Du hast als Geburtsjahr 1993 oder früher eingegeben. Dadurch wird dieser Hinweis erzeugt.

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      #3
      Nein, das habe ich nicht. Er ist 1995 geboren und so habe ich es eingegeben.

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        #4
        Was hast du dann unter den Angaben für volljähriges Kind erklärt ? Z. B. zum Ausbildungszeitraum
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke für den Denkanstoß. Durch die Datenübernahme blieb das Vorjahr beim Studium stehen.

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            #6
            Muss ich dann für das Folgejahr Kind und Unterhalt für ihn trennen? Den habe ich bisher nicht angegeben oder kann ich dies neben dem Kinderfreibetrag noch angeben?
            Unterhalt musste ich ja schon die ganze Zeit bezahlen, da er über 18 ist und schon eine Weile studiert.

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              #7
              Muss ich dann für das Folgejahr Kind und Unterhalt für ihn trennen?
              Ja, das heißt für 2020: Anlage Kind und für den Rest des Jahres dann die Anlage Unterhalt ausfüllen. Solange ein Kindergeldanspruch bzw.

              ein Anspruch auf Kinderfreibetrag besteht, kann sowieso kein Unterhalt erklärt werden nebeneinander bzw. zusätzlich geht also nicht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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