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Neue Fahrtkostenpauschale für Behinderte

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    #16
    Zitat von HEPHHEPH Beitrag anzeigen

    Danke. Da haben wir in diesem Punkt wohl eine ähnliche Erklärung zu machen. Bei mir betrifft es unseren Sohn, GdB 80%, Merkzeichen H, keine Pflegestufe.
    Meine Tochter hat 100%. Steuerlich der Jackpot, aber im realen Leben wünschen wir uns wohl alle, dass es anders wäre ...
    Wünsche Dir und Deinem Sohn alles Gute (und dass Ihr möglichst viel Geld zurück bekommt - davon kann man der behinderten Person zumindest ab und zu was schönes schenken).

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      #17
      Zitat von HEPHHEPH Beitrag anzeigen
      GdB 80%, Merkzeichen H, keine Pflegestufe.
      Damit brauchst du keine Pflegestufe mehr. Das Merkzeichen H bedeutet ja bereits Hilflos und somit Pflegestufe 5.
      Daher nicht vergessen auch den Pflegepauschbetrag zu beantragen.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #18
        Hallo nochmal.
        Ich bin nun auch dabei die Erklärung auszufüllen, unter anderem erstmals die Übertragung der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale.
        Eine Verständnisfrage:
        Unser Sohn erfüllt Zeile 74 (hat Merkzeichen H), damit hat er ja bereits Anspruch auf den vollen Betrsg von jetzt 4500€.

        Muss ich nun trotzdem in Zeile 73 auch einen Haken setzen, da er die dort genannten Kriterien ja auch erfüllt? Oder ist das ja eh hinfällig wenn ein Haken in Zeile 74 gesetzt ist? Danke.

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          #19
          Hallo HEPHHEPH,

          die Eingabehilfe spricht von entweder73 oder 74->
          Wurde das Merkzeichen "aG", "Bl", "TBl" und / oder das Merkzeichen "H" festgestellt oder liegt bei Ihrem Kind der Pflegegrad 4 oder 5 vor, besteht Anspruch auf eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale in Höhe von 4.500 Euro. Darüber hinaus sind keine weiteren behinderungsbedingten Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigungsfähig. Dies gilt auch für Ihre eigenen Fahrtkosten, die Ihnen aufgrund der Behinderung Ihres Kindes entstanden sind.

          Die Übertragung der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale für ein Kind oder ein Enkelkind, für das Sie Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder haben, beantragen Sie durch auswählen der Zeilen 73 oder 74. Die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zusammen mit den anderen außergewöhnlichen Belastungen vom Finanzamt um die "zumutbare Belastung" (beachten Sie die Erläuterungen zu den Zeilen 31 bis 38 in der Ausfüllhilfe der Anlage Außergewöhnliche Belastungen) gemindert.

          Tschüß

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            #20
            Danke für die ausführliche Antwort. Dann war meine Vermutung richtig das wenn Zeile 74 für uns zutrifft, Zeile 73 hinfällig ist.
            Ansonsten haben wir keine Außergewöhnlichen Belastungen bgl. der Behinderung angegeben.
            Lediglich noch die Übertragung des Pflegepauschbetrages und des Behindertenpauschbetrages.

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              #21
              Zitat von HEPHHEPH Beitrag anzeigen
              Danke für die ausführliche Antwort. Dann war meine Vermutung richtig das wenn Zeile 74 für uns zutrifft, Zeile 73 hinfällig ist.
              Ansonsten haben wir keine Außergewöhnlichen Belastungen bgl. der Behinderung angegeben.
              Lediglich noch die Übertragung des Pflegepauschbetrages und des Behindertenpauschbetrages.
              Dann hast Du bei Deinem Sohn wahrscheinlich noch Glück, dass der nicht inkontinent ist. Ich muss immer noch teure Erwachsenen-Windeln dazu kaufen (die Pflegekasse ersetzt ja nur das menschenunwürdige Standardmodell, das nach zehn Minuten durchgepieselt ist), und setze die Windelkosten natürlich auch in die Steuererklärung.
              Zuletzt geändert von eq12345; 30.01.2022, 17:40.

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                #22
                Hallo.
                Ja, wir haben Glück. Die Behinderung unseres Sohnes ist nicht so gravierend wie man bei 80% vermuten lässt. Er hat reine schwere Hämophilie (kein Faktor 8). Aber das führt hier zu weit. Bin mit der Eingabe fertig. Betrag wird in der Berechnung nicht berücksichtigt, aber war ja nicht zu erwarten das das so schnell geht.

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                  #23
                  Betrag wird in der Berechnung nicht berücksichtigt, aber war ja nicht zu erwarten das das so schnell geht.
                  Es kann Ende Februar werden, bis die Fehler im Steuerberechnungsmodul korrigiert sind. Bei den Finanzämtern werden Erklärungen für 2021 auch erst

                  ab Mitte März bearbeitet, vielleicht in einzelnen Bundesländern schon Anfang März, aber das ist die Ausnahme.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #24
                    Hallo. Ja das ist mir bewusst. Ich warte auch noch auf eine Bescheinigung. Ich werde immer wieder mal die Berechnung versuchen und eh erst ende Februar übermitteln. Nur mal theoretisch. Wenn ich die 4500€ an irgendeinem anderen Punkt der außergewöhnlichen Belastungen probeweise eintrage, kann ich ja die Berechnung quasi austricksen und so schonmal ein richtiges Ergebnis erhalten, oder?

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                      #25
                      Hallo,

                      das kannst du machen.
                      Deswegen trickst du doch nicht die Berechnung aus.
                      Die Berechnung erfolgt nach den eingegebenen Werten und fertig.

                      Gruß FIGUL

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                        #26
                        Das meinte ich damit. Ich umgehe nur den derzeit noch Fehlerhaften Berechnungspunkt indem ich den Wert vorübergehend in eine andere Zeile der außergewöhnlichen Belastungen eingebe (zB bei Arztkosten). Natürlich muss ich das danach wieder korrekt eintragen.

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                          #27
                          Hallo,

                          richtig.
                          Gruß FIGUL

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                            #28
                            Hallo Leute,

                            ich bin neu hier und hab mal ne Frage. Meine Frau und auch ich haben einen GdB, dieser ist auch eingetragen. Wie ist es mit dem Pauschalbetrag für Fahrkosten? Haben wir jetzt jeder einen? Welchen Betrag pro KM wird hier angesetzt. Und wo trage ich diesen KM-Betrag ein?

                            Vielen Dank erstmal

                            Gruß Becherzone

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                              #29
                              Meine Frau und auch ich haben einen GdB, dieser ist auch eingetragen. Wie ist es mit dem Pauschalbetrag für Fahrkosten?
                              Hier zum Nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                #30
                                Zitat von Becherzone Beitrag anzeigen
                                Hallo Leute,

                                ich bin neu hier und hab mal ne Frage. Meine Frau und auch ich haben einen GdB, dieser ist auch eingetragen. Wie ist es mit dem Pauschalbetrag für Fahrkosten? Haben wir jetzt jeder einen? Welchen Betrag pro KM wird hier angesetzt. Und wo trage ich diesen KM-Betrag ein?

                                Vielen Dank erstmal

                                Gruß Becherzone
                                Hallo,

                                fals die Voraussetzungen erfüllt werden, greift die Pauschale für beide
                                Da wird kein Betrag pro km angesetzt, es gibt eine Pauschale.
                                Schau dir die Seite 4 der Anlage außergewöhnliche Belastungen an
                                Fragezeichen anklicken
                                Gruß FIGUL

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