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Neue Fahrtkostenpauschale für Behinderte

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    Neue Fahrtkostenpauschale für Behinderte

    Ich habe die neue Fahrtkostenpauschale (4.500 Euro) für Behinderte in der Anlage Kind auf meinen behinderten Sohn übertragen. Warum taucht diese in der Steuerberechnung nicht auf? Vielen Dank für eine Antwort!

    #2
    Die unverbindliche Steuerberechnung für 2021 ist noch nicht aktuell. Das ist eigentlich jedes Jahr so.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Eine weitere Möglichkeit könnte sein, dass Deine außergewöhnlichen Belastungen Eure zumutbare Eigenbelastung nicht übersteigt, sich auf die Steuer ggf. gar nicht auswirkt.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Eine weitere Möglichkeit könnte sein, dass Deine außergewöhnlichen Belastungen Eure zumutbare Eigenbelastung nicht übersteigt, sich auf die Steuer ggf. gar nicht auswirkt.
        Nein, ich habe diesen Fehler in der Steuerberechnung vor Aufnahme in die Fehlerliste 2021 überprüft.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Kann bestätigen, dass die Fahrtkostenpauschale in Höhe von 4.500,00 EUR zur Zeit nicht in die Berechnung übernommen, sondern einfach unberücksichtigt wird.
          Das entsprechende Häkchen in der Anlage Kind, Zeile 74, bleibt bei der Berechnung komplett wirkungslos.
          Habe meine Erklärung parallel in Tax2022 eingetragen; dort wird der Betrag korrekt unter "Außergewöhnliche Belastungen / Aufwendungen nach §33 EStG" aufgeführt und (wenn er die zumutbare Belastung übersteigt) vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen. Das führt bei einer Pauschale von 4.500,00 EUR natürlich zu deutlich erfreulicheren Ergebnissen.
          Zuletzt geändert von eq12345; 08.01.2022, 11:37.

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            #6
            Danke für den Hinweis, betrifft meine Erklärung auch. Bis zu welchem Zeitpunkt werden denn solche Fehler in der Regel behoben?
            Noch eine Verständnisfrage, wenn ich darf? Ich hab mich bisher noch nie genauer mit den außergewöhnlichen Belastungen bzw. deren Auswirkungen beschäftigt, glaube aber das wir die letzten Jahre nicht darüber gekommen sind.
            Das könnte sich evtl. heuer ändern da es ja einige Änderungen gab (Pauschalbeträge/km etc.). Sollten wir darüber kommen, bekommt man einen bestimmten Prozentsatz des Betrages der über der Grenze liegt erstattet, richtig?
            Ist das in der letzten Erklärung irgendwo ersichtlich wie weit man im Vorjahr von der Grenze entfernt war?
            Danke.

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              #7
              Hallo,

              hattest du im vorigen Jahr agB?
              Den Behindertenpauschbetrag (GdB) hast du angegeben? Den gibt es ohne zumutbare Belastung.
              agB vermindern dein zuversteuerndes Einkommen und dadurch deine Steuerlast.
              um zu sehen, ob du die zumutbare Belastung überschreitest, gibst du in der Anlage auf Seite 4 (2020)
              Seite 5 (2021) einen fiktiven Betrag ein (z.Bsp Zahnarzt 5000.-)
              in der Berechnung wird dir der zumutbare Anteil angezeigt nach den unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben
              Gruß FIGUL

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                #8
                Hallo.
                Ja den Pflegepauschbetrag hatte ich angegeben. Mein Sohn hat 80% Grad der Behinderung und das Merkzeichen H.
                Soweit ich das mitbekommen habe verdoppelt sich der BehindertenPauschalbetrag ja (in unserem Fall von 3700€auf7400€) und zusätzlich kann ich noch dieFahrtkostenpauschale von 4500€angeben.
                Der Pflegepauschbetrag ist nun statt 924€, 1800€.

                Der Behindertenpauschb. ist in der Anlage Kind einzutragen, die anderen beiden Beträge erscheinen bei den außergewöhnlichen Belastungen.
                Habe ich das soweit richtig verstanden?

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                  #9
                  Hallo,

                  auch die Fahrtkostenpauschale gehört in die Anlage Kind. Beitrag # 1,5
                  Sieh dir die Anlage Kind (2021) Seite 12 mal an
                  Zuletzt geändert von FIGUL; 09.01.2022, 10:55.
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    Wenn man bestimmte Beträge oder Sachverhalte erstmals ansetzt, dann habe ich gute Erfahrungen damit gemacht, eines von den kommerziellen Steuerprogrammen zu benutzen. Die haben deutlich mehr Tipps und Plausibilitätsprüfungen als Mein Elster. Das von mir genutzte kostet beispielsweise nur 12 Euro, hat sich aber mindestens zehnfach bezahlt gemacht, weil ich auf Pauschalen hingewiesen wurde, die ich sonst übersehen hätte.

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                      #11
                      Ich muss nochmal kurz nachfragen. Betrifft der Berechnungsfehler nur den neuen Betrag bei der km-Pauschale oder werden die Erhöhung (in unserem Dsll Verdoppelung)des Behindertenpauschbetrages bzw. Pfflegepauschbetrages auch nicht richtig berechnet?
                      Danke für die Info, ich habe mit der Eingabe noch nicht begonnen, will aber demnächst starten.
                      Zuletzt geändert von HEPHHEPH; 11.01.2022, 15:22.

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                        #12
                        Ich muss nochmal kurz nachfragen. Betrifft der Berechnungsfehler nur den neuen Betrag bei der km-Pauschale oder werden die Erhöhung (in unserem Dsll Verdoppelung)des Behindertenpauschbetrages bzw. Pfflegepauschbetrages auch nicht richtig berechnet?
                        Das kannst du doch auch selbst austesten. Beim Pflege-Pauschbetrag gibt es offenbar noch Fehler. https://forum.elster.de/anwenderforu...-und-neuheiten
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von HEPHHEPH Beitrag anzeigen
                          Ich muss nochmal kurz nachfragen. Betrifft der Berechnungsfehler nur den neuen Betrag bei der km-Pauschale oder werden die Erhöhung (in unserem Dsll Verdoppelung)des Behindertenpauschbetrages bzw. Pfflegepauschbetrages auch nicht richtig berechnet?
                          Danke für die Info, ich habe mit der Eingabe noch nicht begonnen, will aber demnächst starten.
                          In meiner "Mein Elster"-Berechnung werden der Pflege-Pauschbetrag mit 1.800 EUR und der Behindertenpauschbetrag mit 7.400 EUR in die Berechnung übernommen; der Bug scheint nur die Fahrtkosten zu betreffen. Wie gesagt: Wenn Du es schnellstmöglich wissen möchtest, was Du zurück bekommst, dann nimm ein kommerzielles Berechnungsprogramm dazu. Die haben schon alle Gesetzesänderungen sauber eingepflegt. Und aus den gängigen Programmen kannst Du ohne Doppelerfassung die Steuererklärung direkt elektronisch übermitteln.

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                            #14
                            In meiner "Mein Elster"-Berechnung werden der Pflege-Pauschbetrag mit 1.800 EUR und der Behindertenpauschbetrag mit 7.400 EUR in die Berechnung übernommen; der Bug scheint nur die Fahrtkosten zu betreffen.
                            Es wird auch bei den Pflegegraden 2 und 3 ein Pflege-Pauschbetrag von 1.800,00 € in Ansatz gebracht statt 600,00 bzw. 1.100,00 €.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Zitat von eq12345 Beitrag anzeigen

                              In meiner "Mein Elster"-Berechnung werden der Pflege-Pauschbetrag mit 1.800 EUR und der Behindertenpauschbetrag mit 7.400 EUR in die Berechnung übernommen; der Bug scheint nur die Fahrtkosten zu betreffen. Wie gesagt: Wenn Du es schnellstmöglich wissen möchtest, was Du zurück bekommst, dann nimm ein kommerzielles Berechnungsprogramm dazu. Die haben schon alle Gesetzesänderungen sauber eingepflegt. Und aus den gängigen Programmen kannst Du ohne Doppelerfassung die Steuererklärung direkt elektronisch übermitteln.
                              Danke. Da haben wir in diesem Punkt wohl eine ähnliche Erklärung zu machen. Bei mir betrifft es unseren Sohn, GdB 80%, Merkzeichen H, keine Pflegestufe.

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