Elster-Berechnung falsch? (Verlustvortrag)

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  • reckoner
    antwortet
    Hallo,

    1. Verluste aus CFDs wurden nicht mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet - im Gegensatz zur Beispielrechnung
    So ist die Rechtslage. Und welche Beispielrechnung?

    2. Für die Berechnung der Besteuerung von Aktien wurde nur der pure Gewinn berücksichtigt, jedoch nicht die 10.000 Euro Freigrenze an Verlusten, die man damit gegenrechnen kann.
    Eine solche Grenze gibt es nicht, Aktienverluste können unbegrenzt verrechnet werden (aber natürlich nur gegen Aktiengewinne).

    3. Wenn ich alle Aktien/CFD-Geschäfte zusammenrechne komme ich auf eine Summe von zB 1000 Euro Gewinn, darin enthalten sind zB 10.000 Euro Gewinn aus Aktiengeschäften. Das wurde nun zusammengerechnet und mit 25% besteuert.
    Da verstehe ich nicht was du meinst.

    4. Die Freigrenze von 801 Euro wurde nicht berücksichtigt
    Kann ich mir nicht vorstellen. Es mag aber sein, dass wirklich deine erste Erklärung verarbeitet wurde.

    Wie sollte ich da nun weiter vorgehen und das ausführen?

    Reicht es, wenn ich einen einfachen Widerspruch einlege und anführe was meiner Meinung nach falsch ist?
    Es heisst Einspruch. Und ja, der reicht, zumindest um den Bescheid offen zu halten (das ist wichtig).

    Bei der zuständigen Mitarbeiterin anrufen macht vermutlich keinen Sinn, oder?
    Doch, natürlich macht auch das Sinn. Mindestens den Sparer-Pauschbetrag kannst du damit retten.
    Meiner Erfahrung nach ist es noch besser, persönlich zum Finanzamt zu gehen.

    PS: Bis dato ist der digitale Bescheid da, mit dem Hinweis, dass die rechtliche Bindung erst mit der Zustellung des postalischen Bescheids in den kommenden Tagen erfolgt. Da kann es aber keine Unterschiede mehr geben, oder?
    Nein, das wird identisch sein (außer vielleicht die Verlustvorträge).
    Und mach' dich auch auf einen Vorauszahlungsbescheid gefasst.

    Bei Aktien-Geschäften habe ich gut 20.000 Euro Gewinn gemacht, aber auch auch 10.000 Euro Verlust. Da verstehe ich nicht, warum das nicht verrechnet wurde, denn in der Erklärung musste ich ja explizit nicht den Reingewinn bei Aktiengeschäften angeben, sondern Gewinne und Verluste aus Aktiengeschäften separat ausweisen.
    Vielleicht falsch eingetragen?
    Bei so lückenhaften Angaben wie hier im Thread kann ich da nicht mehr sagen.

    Wie wäre es denn, wenn du einfach mal deine Gewinne und Verluste* nennst, getrennt nach Aktien, Termingeschäfte und Sonstiges? Das sind 6 Zahlen, und damit könnte ich deine steuerpflichtigen Kapitalerträge komplett berechnen.

    *incl. Vortrag

    Nein, Du hast nicht 20.000 Gewinn und 10.000 Verlust gemacht, sondern 10.000 Gewinn. Und so musst Du das ja auch erklären.
    Entweder erklärt man den Saldo (je nach dem bei Gewinn oder Verlust), oder man erklärt es einzeln - funktioniert beides. Was man nicht darf: Den Saldo in Zeile 20 und dann den Verlust nochmal in Zeile 23.

    Und bei CFDs muss es getrennt erklärt werden, nur so nebenbei.

    Die Steuerfachangestellte ist per se nicht zur Steuerberatung befugt. Ob sie mit Dir nahe genug verwandt ist, dass sie unter § 15 AO fällt, solltest Du prüfen.
    Das kann dem Fragesteller egal sein, es ist nicht verboten solche Hilfe anzunehmen.
    Es wäre natürlich gut wenn es nicht herumerzählt würde - aber dafür ist es ja schon zu spät.

    Stefan

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  • muenchen2022januar
    antwortet
    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen

    Da könnte ggf. ein Eintragungsfehler von dir vorliegen.
    In Zeile 18 der Anlage KAP kommt der Gesamtbetrag der Kapitalerträge nach Verrechnung mit den Verlusten.
    In Zeile 20 dann gesondert die Aktiengewinne und in Zeile 23 die Verluste aus Aktien. Bei den Termingeschäften wiederholt sich dies in den Zeilen 21 und 24.

    Sofern du in Zeile 18 schon einen separierten Betrag stehen hast (ohne Aktien und CFG), kann die Berechnung nicht richtig sein.

    In Zeile 18 habe ich einen Minieintrag über 30 Euro, obwohl ich bei einem ausländischen Broker bin.
    In Zeile 19 der von dir genannte Gesamtbetrag.
    In Zeile 20+23 die von dir genannten Gewinne/Verluste (+ Zeile 22 Verluste aus CFDs und Co).

    Im Bescheid werden Zeile 18,19 und 20 aufgegriffen, Zeile 23 jedoch nicht. Das kann ja so nicht stimmen, zumal eine Doppelbesteuerung des Gewinns vorliegt (Gewinn aus Aktien taucht im Gesamtgewinn ja nochmal auf)

    Also dann siehst du es tendenziell ähnlich wie ich, oder?

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  • Picard777
    antwortet
    Zitat von muenchen2022januar Beitrag anzeigen


    Schwester der (neuen) Frau meines Vaters.
    Damit m.E. nicht erlaubt, da Seitenlinie.

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  • muenchen2022januar
    antwortet
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

    Nein, Du hast nicht 20.000 Gewinn und 10.000 Verlust gemacht, sondern 10.000 Gewinn. Und so musst Du das ja auch erklären.

    EDIT: oder sind die 10.000 Verlust schon bei den 20.000 berücksichtigt? Dann finde ich Deine Formulierung missverständlich.
    20.000 Gewinn ohne Berücksichtigung von Verlusten
    10.000 Verlust

    Habe ich mit anderen Summen letztes Jahr exakt auch so eingegeben, es war/ist korrekt und im Bescheid gab es dann dementsprechend das Feld "Gewinne aus der Veräußerung von Aktien" + "Verrechnung laufender Verluste durch Aktien", denn in der Abgabe der Erklärung muss ich ja auch explizit in dem einen Feld "Gewinne aus der Veräußerung angeben" und einmal "Verluste" - denn nur so kann ja auch kontrolliert werden, ob ich die Freigrenze von 10.000 zur Anrechnung überschreite. Im Bescheid von diesem Jahr gibt es nun wieder den Punkt "Gewinne aus der Veräußerung von Aktien", dafür fehlt aber "Verrechnung laufender Verluste durch Aktien" und das kann ja so nicht sein, oder?

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  • Charlie24
    antwortet
    Also gerade zu den Punkten 2-4 wäre eine Info mega.
    Im ELSTER Anwender Forum geht es um Fragen rund um die elektronische Steuererklärung. Steuerrechtsfragen werden hier gelegentlich

    dann beantwortet, wenn sie im engen Zusammenhang mit der elektronischen Steuererklärung stehen. Was du brauchst, ist ein Steuerberater.

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    Zitat von muenchen2022januar Beitrag anzeigen
    Bei Aktien-Geschäften habe ich gut 20.000 Euro Gewinn gemacht, aber auch auch 10.000 Euro Verlust. Da verstehe ich nicht, warum das nicht verrechnet wurde, denn in der Erklärung musste ich ja explizit nicht den Reingewinn bei Aktiengeschäften angeben, sondern Gewinne und Verluste aus Aktiengeschäften separat ausweisen.
    Da könnte ggf. ein Eintragungsfehler von dir vorliegen.
    In Zeile 18 der Anlage KAP kommt der Gesamtbetrag der Kapitalerträge nach Verrechnung mit den Verlusten.
    In Zeile 20 dann gesondert die Aktiengewinne und in Zeile 23 die Verluste aus Aktien. Bei den Termingeschäften wiederholt sich dies in den Zeilen 21 und 24.

    Sofern du in Zeile 18 schon einen separierten Betrag stehen hast (ohne Aktien und CFG), kann die Berechnung nicht richtig sein.
    Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 19.04.2022, 10:30.

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  • muenchen2022januar
    antwortet
    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
    Die Steuerfachangestellte ist per se nicht zur Steuerberatung befugt. Ob sie mit Dir nahe genug verwandt ist, dass sie unter § 15 AO fällt, solltest Du prüfen.

    Schwester der (neuen) Frau meines Vaters.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von muenchen2022januar Beitrag anzeigen
    Bei Aktien-Geschäften habe ich gut 20.000 Euro Gewinn gemacht, aber auch auch 10.000 Euro Verlust
    Nein, Du hast nicht 20.000 Gewinn und 10.000 Verlust gemacht, sondern 10.000 Gewinn. Und so musst Du das ja auch erklären.

    EDIT: oder sind die 10.000 Verlust schon bei den 20.000 berücksichtigt? Dann finde ich Deine Formulierung missverständlich.
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 19.04.2022, 10:26.

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  • Picard777
    antwortet
    Die Steuerfachangestellte ist per se nicht zur Steuerberatung befugt. Ob sie mit Dir nahe genug verwandt ist, dass sie unter § 15 AO fällt, solltest Du prüfen.

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  • muenchen2022januar
    antwortet
    Zitat von muenchen2022januar Beitrag anzeigen
    Ich habe nun meinen Steuerbescheid erhalten und bin ehrlich gesagt aus allen Wolken gefallen und bin zutiefst geschockt und verunsichert, im ersten Moment:

    Das ein tatsächliches Ergebnis mal von der Beispielrechnung abweicht - geschenkt. Aber anstatt 300 Euro, soll ich nun 5700 Euro nachzahlen. Ursache sind folgende 4 Punkte:

    1. Verluste aus CFDs wurden nicht mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet - im Gegensatz zur Beispielrechnung
    2. Für die Berechnung der Besteuerung von Aktien wurde nur der pure Gewinn berücksichtigt, jedoch nicht die 10.000 Euro Freigrenze an Verlusten, die man damit gegenrechnen kann.
    3. Wenn ich alle Aktien/CFD-Geschäfte zusammenrechne komme ich auf eine Summe von zB 1000 Euro Gewinn, darin enthalten sind zB 10.000 Euro Gewinn aus Aktiengeschäften. Das wurde nun zusammengerechnet und mit 25% besteuert.
    4. Die Freigrenze von 801 Euro wurde nicht berücksichtigt

    Punkt 1 hatte ich schon fast so befürchtet nach der Gesetzesänderung, trotz der positiven Beispielrechnung.

    2-4 hingegen nicht. Zu 4. hatte ich ja eine aktualisierte Abgabe eingereicht, vielleicht wurde für den Bescheid ja die "falsche" Einreichung genutzt.

    Wie sollte ich da nun weiter vorgehen und das ausführen?

    Reicht es, wenn ich einen einfachen Widerspruch einlege und anführe was meiner Meinung nach falsch ist?

    Oder sollte ich mir in jedem Fall einen Steueranwalt suchen? (Habe bisher keinen).

    Bei der zuständigen Mitarbeiterin anrufen macht vermutlich keinen Sinn, oder?

    Freue mich über sachdienliche Hinweise, da ich mich gerade ein wenig überrumpelt fühle und zu diesem Thema nur wenige Kenntnisse habe...
    Also gerade zu den Punkten 2-4 wäre eine Info mega.

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  • muenchen2022januar
    antwortet
    Zitat von multi Beitrag anzeigen
    Ich würde zunächst den echten Bescheid abwarten. Manche Dinge, die nur das FA kann, wie Verrechnung mit im Vorjahr festgestellten Verlusten, werden in den Bescheiddaten nicht zwingend korrekt dargestellt. Wobei, um den Optimismus zu dämpfen, die festgesetzte Steuer lt. Bescheiddatenübermittlung dann wieder dem echten Bescheid entsprechen sollte.

    Ob man den Einspruch selbst durchficht oder mit Beistand, bleibt einem selbst überlassen. Letzterer kostet natürlich. Wenn man sich selbst über die Rechtslage im Klaren ist, dass man sich zutrauen würde, einem unbeleckten Dritten zu erklären, warum der Bescheid falsch ist und wie richtig gerechnet werden müsste, kann man es im Widerspruchsverfahren selber machen. Das beißt sich aber mit "nur wenige Kenntnisse".

    Bei der Begründung des Einspruchs sollte man davon ausgehen, dass die Kenntnis mancher Bearbeiter:innen bei Kapitalerträgen, insbesondere bei allem was über Zinsen und Dividende hinaus geht, auch eher rudimentär ist.
    Der Verlustvortrag wurde in dem Online-Bescheid korrekt berücksichtigt. Insofern wird das nicht mehr zum tragen kommen.

    Glücklicherweise habe ich in der Verwandtschaft eine Steuerfachangestellte, die sich da ganz gut auskennt, wie gut genau weiß ich aber nicht.

    Ich habe ihr das jetzt auch mal zur Prüfung geschickt inkl. Belege und den oben genannten 4 Punkten, damit sie das mal überprüfen kann.

    Wie gesagt, Punkt 1 ist eher nur ne Feststellung, hatte ich mir so gedacht. Punkt 2-4 hingegen für mich völlig unverständlich.

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  • muenchen2022januar
    antwortet
    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
    Woher resultieren denn nun die Verluste?
    Im Eingangspost hast du geschrieben im Vorjahr festgestellte Verluste aus Aktien und in dem Post #17 schreibst du Verlust aus CFD und Gewinn aus Aktien.

    Das ist jetzt aber auch Steueerrecht und hat nichts mehr mit ELSTER zu tun, daher nur ein kleiner Hinweis:
    - CFDs gehören zu den sonstigen Finanzanlagen/Termingeschäften (§ 20 Absatz 2 Nr. 3 EStG) und nicht zu den Aktien (§ 20 Absatz 1 Nr. 1 bzw. § 20 Absatz 2 Nr. 1 EStG)
    - Verluste aus Aktiengeschäften können/dürfen daher nicht mit Gewinnen aus CFDs verrechnet werden
    - für Verluste aus Termingeschäften gibt es ab 2021 auch einen eigenenVerlustverrechnungskreis (§ 20 Absatz 6 Satz 6 EStG)
    Moin,

    ich habe sowohl bei Aktien, als auch bei CFDs einen höheren Verlust gemacht, aber auch einen dementsprechenden Gewinn.

    Wie du schon schreibst können Verluste bei Aktien nicht mit Gewinnen von CFDs verrechnet werden, bis letztes Jahr umgekehrt aber schon. Ich hatte genau wie du die Info, dass das zu diesem Jahr nicht mehr geht, war dementsprechend positiv überrascht, als die Beispielrechnung etwas anderes ergab. Das ist aber auch der Punkt den ich nachvollziehen kann und mich darauf eingestellt hatte, dass ich dementsprechend nicht um die 300 Euro nachzahlen muss, sondern eher 1700.

    Die anderen Punkte 2-4 verstehe ich aber überhaupt nicht.

    Bei Aktien-Geschäften habe ich gut 20.000 Euro Gewinn gemacht, aber auch auch 10.000 Euro Verlust. Da verstehe ich nicht, warum das nicht verrechnet wurde, denn in der Erklärung musste ich ja explizit nicht den Reingewinn bei Aktiengeschäften angeben, sondern Gewinne und Verluste aus Aktiengeschäften separat ausweisen.

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  • multi
    antwortet
    Ich würde zunächst den echten Bescheid abwarten. Manche Dinge, die nur das FA kann, wie Verrechnung mit im Vorjahr festgestellten Verlusten, werden in den Bescheiddaten nicht zwingend korrekt dargestellt. Wobei, um den Optimismus zu dämpfen, die festgesetzte Steuer lt. Bescheiddatenübermittlung dann wieder dem echten Bescheid entsprechen sollte.

    Ob man den Einspruch selbst durchficht oder mit Beistand, bleibt einem selbst überlassen. Letzterer kostet natürlich. Wenn man sich selbst über die Rechtslage im Klaren ist, dass man sich zutrauen würde, einem unbeleckten Dritten zu erklären, warum der Bescheid falsch ist und wie richtig gerechnet werden müsste, kann man es im Widerspruchsverfahren selber machen. Das beißt sich aber mit "nur wenige Kenntnisse".

    Bei der Begründung des Einspruchs sollte man davon ausgehen, dass die Kenntnis mancher Bearbeiter:innen bei Kapitalerträgen, insbesondere bei allem was über Zinsen und Dividende hinaus geht, auch eher rudimentär ist.

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    Woher resultieren denn nun die Verluste?
    Im Eingangspost hast du geschrieben im Vorjahr festgestellte Verluste aus Aktien und in dem Post #17 schreibst du Verlust aus CFD und Gewinn aus Aktien.

    Das ist jetzt aber auch Steueerrecht und hat nichts mehr mit ELSTER zu tun, daher nur ein kleiner Hinweis:
    - CFDs gehören zu den sonstigen Finanzanlagen/Termingeschäften (§ 20 Absatz 2 Nr. 3 EStG) und nicht zu den Aktien (§ 20 Absatz 1 Nr. 1 bzw. § 20 Absatz 2 Nr. 1 EStG)
    - Verluste aus Aktiengeschäften können/dürfen daher nicht mit Gewinnen aus CFDs verrechnet werden
    - für Verluste aus Termingeschäften gibt es ab 2021 auch einen eigenen Verlustverrechnungskreis (§ 20 Absatz 6 Satz 6 EStG)
    Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 19.04.2022, 10:17.

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  • muenchen2022januar
    antwortet
    PS: Bis dato ist der digitale Bescheid da, mit dem Hinweis, dass die rechtliche Bindung erst mit der Zustellung des postalischen Bescheids in den kommenden Tagen erfolgt. Da kann es aber keine Unterschiede mehr geben, oder?

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