1. Verluste aus CFDs wurden nicht mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet - im Gegensatz zur Beispielrechnung
2. Für die Berechnung der Besteuerung von Aktien wurde nur der pure Gewinn berücksichtigt, jedoch nicht die 10.000 Euro Freigrenze an Verlusten, die man damit gegenrechnen kann.
3. Wenn ich alle Aktien/CFD-Geschäfte zusammenrechne komme ich auf eine Summe von zB 1000 Euro Gewinn, darin enthalten sind zB 10.000 Euro Gewinn aus Aktiengeschäften. Das wurde nun zusammengerechnet und mit 25% besteuert.
4. Die Freigrenze von 801 Euro wurde nicht berücksichtigt
Wie sollte ich da nun weiter vorgehen und das ausführen?
Reicht es, wenn ich einen einfachen Widerspruch einlege und anführe was meiner Meinung nach falsch ist?
Reicht es, wenn ich einen einfachen Widerspruch einlege und anführe was meiner Meinung nach falsch ist?
Bei der zuständigen Mitarbeiterin anrufen macht vermutlich keinen Sinn, oder?
Meiner Erfahrung nach ist es noch besser, persönlich zum Finanzamt zu gehen.
PS: Bis dato ist der digitale Bescheid da, mit dem Hinweis, dass die rechtliche Bindung erst mit der Zustellung des postalischen Bescheids in den kommenden Tagen erfolgt. Da kann es aber keine Unterschiede mehr geben, oder?
Und mach' dich auch auf einen Vorauszahlungsbescheid gefasst.
Bei Aktien-Geschäften habe ich gut 20.000 Euro Gewinn gemacht, aber auch auch 10.000 Euro Verlust. Da verstehe ich nicht, warum das nicht verrechnet wurde, denn in der Erklärung musste ich ja explizit nicht den Reingewinn bei Aktiengeschäften angeben, sondern Gewinne und Verluste aus Aktiengeschäften separat ausweisen.
Bei so lückenhaften Angaben wie hier im Thread kann ich da nicht mehr sagen.
Wie wäre es denn, wenn du einfach mal deine Gewinne und Verluste* nennst, getrennt nach Aktien, Termingeschäfte und Sonstiges? Das sind 6 Zahlen, und damit könnte ich deine steuerpflichtigen Kapitalerträge komplett berechnen.
*incl. Vortrag
Nein, Du hast nicht 20.000 Gewinn und 10.000 Verlust gemacht, sondern 10.000 Gewinn. Und so musst Du das ja auch erklären.
Und bei CFDs muss es getrennt erklärt werden, nur so nebenbei.
Die Steuerfachangestellte ist per se nicht zur Steuerberatung befugt. Ob sie mit Dir nahe genug verwandt ist, dass sie unter § 15 AO fällt, solltest Du prüfen.
Es wäre natürlich gut wenn es nicht herumerzählt würde - aber dafür ist es ja schon zu spät.
Stefan

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