Elster-Berechnung falsch? (Verlustvortrag)

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  • Charlie24
    antwortet
    Hat das Thema jemand von den Moderatoren jetzt bewusst geschlossen, weil sich die Diskussion im Kreise dreht ?

    Wenn ja, dann lasse ich es zu.

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  • reckoner
    antwortet
    Hallo,

    2. Schon, aber was soll ich dir sonst sagen, wenn es im Bescheid letztes Jahr eindeutig als "eines" ausgewiesen wurde? Ich kann zum Glück noch lesen.
    Warum kommst du immer mit letztes Jahr? 2020 war alles noch ganz anders.

    3. Also so offen wie ich damit kommuniziere und proaktiv bin, kann man mir das ja wohl kaum vorwerfen. Viel mehr hinteran sein alles richtig machen zu wollen - trotz fehlender Detailexpertise - geht glaube ich kaum. Da kenne ich von andren Menschen ganz anderes.
    Erzähl das mal Uli Hoeneß (der dachte auch alles richtig gemacht zu haben).

    Stefan

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  • muenchen2022januar
    antwortet
    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
    Hallo,

    1.
    Woher soll die Sachbearbeiterin das denn wissen?
    Und warum "nur bei der Doppelberechnung"? Genau darum geht es doch vielleicht.

    2.
    Offenbar nicht, denn sonst hättest du die Termingeschäfte doch richtig erklärt. Das ist Basiswissen.

    3. Naja, mir wäre eine Steuerhinterziehung nicht egal. Wenn dann musst du dafür in den Knast (sarkastisch gesagt), nicht die Mitarbeiterin.

    4. Schon allein mit Kapitalerträgen kennen sich die wenigsten aus (weil das ja praktisch von den Banken abgewickelt wird, den Rest macht die Software). Und speziell in diesem Jahr mit den Neuerungen bezüglich der Termingeschäfte kannst du das komplett vergessen, auch bei den Vorgesetzten.
    Die meisten Finanzämter haben einzelne Mitarbeiter die zu bestimmten Themen extra geschult sind, und da kommt das dann auf den Tisch.

    Stefan
    1. Mag sein, ich gebe nur wieder, was die Mitarbeitering gesagt hat.

    2. Schon, aber was soll ich dir sonst sagen, wenn es im Bescheid letztes Jahr eindeutig als "eines" ausgewiesen wurde? Ich kann zum Glück noch lesen.

    3. Also so offen wie ich damit kommuniziere und proaktiv bin, kann man mir das ja wohl kaum vorwerfen. Viel mehr hinteran sein alles richtig machen zu wollen - trotz fehlender Detailexpertise - geht glaube ich kaum. Da kenne ich von andren Menschen ganz anderes.

    4. Ja, da wirst du recht haben. Naja, immerhin weiß ich jetzt was ich zu tun habe.

    Dir und all den anderen auf jeden Fall ein großes Dankeschön für die Zeit, die ihr euch mit mir genommen habt.

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  • reckoner
    antwortet
    Hallo,

    1. Nach Gespräch mit der Mitarbeiterin: Wohl nicht. Wenn, dann nur bei der Doppelberechnung.
    Woher soll die Sachbearbeiterin das denn wissen?
    Und warum "nur bei der Doppelberechnung"? Genau darum geht es doch vielleicht.

    2. das ist mir klar.
    Offenbar nicht, denn sonst hättest du die Termingeschäfte doch richtig erklärt. Das ist Basiswissen.

    3. Ich habe die Mitarbeiterin gefragt und diese meinte warum auch immer "das sei egal". Aber wenn ich sowieo den Bescheid anfechte, korrigiere ich das gleich mit.
    Naja, mir wäre eine Steuerhinterziehung nicht egal. Wenn dann musst du dafür in den Knast (sarkastisch gesagt), nicht die Mitarbeiterin.

    Ehrlich gesagt hatte ich den Eindruck, dass die Mitarbeiterin überfordert war und sich evtl nicht so gut auskannte, zumal sie ein paar mal auf "normalerweise funktioniert die Berechnung einwandfrei" verwies und das sie ggf mit dem Bereichsleiter sprechen müsste, um die Korrektur durchzugeben.
    Schon allein mit Kapitalerträgen kennen sich die wenigsten aus (weil das ja praktisch von den Banken abgewickelt wird, den Rest macht die Software). Und speziell in diesem Jahr mit den Neuerungen bezüglich der Termingeschäfte kannst du das komplett vergessen, auch bei den Vorgesetzten.
    Die meisten Finanzämter haben einzelne Mitarbeiter die zu bestimmten Themen extra geschult sind, und da kommt das dann auf den Tisch.

    Stefan

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  • muenchen2022januar
    antwortet
    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
    Hallo,

    1. Na die Daten mit denen die auf die eingetragenen Werte gekommen bist. Ich vermute nämlich Fehler in der Überleitung.

    2. Willst du uns verarschen? So langsam sollte dir doch bewusst sein, dass Aktien und CFDs unterschiedliche Dinge sind.

    3. Siehst du, da haben wir schon einen eklatanten Fehler (der sich aber zugegeben nur zu deinen Gunsten auswirken kann).

    4. Mindestens muss das dann erläutert werden (am Ende des Bescheids). Imho reicht aber auch das nicht, dir muss Gelegenheit gegeben werden Belege einzureichen.

    5. Das ist gleich mehrfach Unsinn. Erstens müssten es doch Zahlungen (Steuererstattungen) von deiner Bank sein, und zweitens befinden wir uns in dem Ausland-Block (Zeile 19 bis ...).

    EDIT:
    Nein, das ist falsch.

    Stefan
    1. Nach Gespräch mit der Mitarbeiterin: Wohl nicht. Wenn, dann nur bei der Doppelberechnung.

    2. das ist mir klar.

    3. Ich habe die Mitarbeiterin gefragt und diese meinte warum auch immer "das sei egal". Aber wenn ich sowieo den Bescheid anfechte, korrigiere ich das gleich mit.

    4. Sehe ich auch so. Ich wurde vor dem Bescheid nur aufgefordert Ertragsbelege nachzureichen, anderes nicht.

    5. Genau das habe ich auch gedacht und nicht verstanden. Ehrlich gesagt hatte ich den Eindruck, dass die Mitarbeiterin überfordert war und sich evtl nicht so gut auskannte, zumal sie ein paar mal auf "normalerweise funktioniert die Berechnung einwandfrei" verwies und das sie ggf mit dem Bereichsleiter sprechen müsste, um die Korrektur durchzugeben.

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  • reckoner
    antwortet
    Hallo,

    Evtl. stehe ich ja auf dem Schlauch, aber welche Rohdaten meinst du?
    Na die Daten mit denen die auf die eingetragenen Werte gekommen bist. Ich vermute nämlich Fehler in der Überleitung.

    Verlustvortrag aus Aktien/CFD, alles zusammen vom vergangenen Jahr.
    Willst du uns verarschen? So langsam sollte dir doch bewusst sein, dass Aktien und CFDs unterschiedliche Dinge sind.

    Den Verlust mit den CFDs habe ich in Zeile 22 eingetragen, so wie im vergangenen Jahr auch, da dies auf dem Blatt eines Dienstleisters so vermerkt war (anstatt Zeile 21/24), den ich dafür konsultierte meine Finanzgeschäfte wie im vergangenen Jahr so "aufzubereiten" damit dies vom Finanzamt akzeptiert wird. (ich hätte sonst selbst mehrere Hundert Geschäfte umrechnen müssen)
    Siehst du, da haben wir schon einen eklatanten Fehler (der sich aber zugegeben nur zu deinen Gunsten auswirken kann).

    In Zeile 18 38 Euro
    In Zeile 19 5859 Euro
    In Zeile 20 21208 Euro
    In Zeile 21 6750 Euro (wäre dann wohl der korrekte Eintrag)
    In Zeile 23 10901 Euro
    In Zeile 24 11048 Euro (wäre dann wohl der korrekte Eintrag)
    Verlustvortrag 2020:3308 Euro
    Nochmal, mich interessiert nicht was du eingetragen hast (oder hättest), die Steuer die sich daraus ergibt ist ziemlich sicher korrekt, das nachzurechnen ist unnützt.
    Wenn dann muss der Fehler in deiner Interpretation der Daten oder Zeilen liegen.

    4. Die Verluste aus Aktiengeschäften hat die Mitarbeiterin bewusst aus der Berechnung weggelassen,
    Mindestens muss das dann erläutert werden (am Ende des Bescheids). Imho reicht aber auch das nicht, dir muss Gelegenheit gegeben werden Belege einzureichen.

    ... dass ich für meine Aktiengeschäfte noch keine Zahlugnen an meine Bank geleistet hätte.
    Das ist gleich mehrfach Unsinn. Erstens müssten es doch Zahlungen (Steuererstattungen) von deiner Bank sein, und zweitens befinden wir uns in dem Ausland-Block (Zeile 19 bis ...).

    EDIT:
    - in Zeile 21 kommt eine NULL, da hier nicht nach den Gewinnen gefragt wird sondern nach den Einkünften.
    Nein, das ist falsch.

    Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 19.04.2022, 13:30.

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  • Charlie24
    antwortet
    Aber da das über 100 Seiten sind bei mir, war der Mitarbeiterin das wohl zu unübersichtlich
    Da wäre es dann sinnvoll, eine Zusammenfassung mit einzureichen, aus der ersichtlich ist, aus welchen Postionen sich die Summenwerte der einzelnen Zeilen

    der Anlage KAP zusammensetzen. Auswerten muss man die Einzelaufstellung ja ohnehin, entweder selbst oder mittels Dienstleister.

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    Ich habe mit deinen Zahlen das ganze in "Mein ELSTER" mal nachgestellt:

    - in Zeile 19 muss der Betrag von 10307 € (Aktiengewinn - Aktienverlust) sofern keine weiteren Einkünfte ohne Steuerabzug vorlagen
    - in Zeile 21 kommt eine NULL, da hier nicht nach den Gewinnen gefragt wird sondern nach den Einkünften. Wer die neue Anlage KAP entworfen hat, gehört geschlagen
    - in Zeile 24 ist der Verlust erfasst in Höhe von 11.048 €

    Ganz Stimmig ist dies aber nicht, da Zeile 21 keinen Negativbetrag zulässt und in der Berechnung auch keinerlei Hinweis auf den verbelibenden Verlust aus den CFD auftaucht. Bei Eingabe von 6.750 in Zeile 21 werden diese in voller Höher ohne Verlustverrechnung angesetzt. In wieweit dies im Programm der Finanzverwaltung richtig läuft kann ich nicht beurteilen.

    Ergebnis in "Mein ELSTER":
    Kapitalerträge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .0
    Einkünfte aus Stillhalterprämien und
    Gewinne aus Termingeschäften . . . . . . . . . . . . . .0
    Gewinne aus der Veräußerung von Aktien. . . . . . .21.208
    Zwischensumme . . . . . . . . . . . . . . . . . . .21.208
    ab
    Verrechnung laufender Verluste aus
    der Veräußerung von Aktien . . . . . . . . . . .-10.901
    Sparer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . .-801
    Einkünfte aus Kapitalvermögen
    >>> ELSTER <<<* Seite 2

    ELSTER
    i.S.d. § 32 d Abs.1 EStG . . . . . . . . . . . . . .9.506

    PS: in Zeile 16 habe ich NULL eingetragen.




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  • muenchen2022januar
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Bei ausländischen Kapitalerträgen legt man die Erträgnisaufstellung(en) vor, das steht auch so in der Hilfe / amtlichen Anleitung zu Zeile 19::

    Bitte reichen Sie für die Erträge in Zeile 19 die entsprechende(n) Erträgnisaufstellung(en) ein.

    Genau das habe ich gemacht. Aber da das über 100 Seiten sind bei mir, war der Mitarbeiterin das wohl zu unübersichtlich und hat im Gegensatz zur Mitarbeiterin im Vorjahr deshalb meine Verluste unter den Tisch fallen lassen und auch den Rest nicht vollkommen korrekt berechnet. Naja, dann fordere ich eben von etoro ein Dokument an, in welchem sie bestätigen, dass ich über etoro keinerlei Steuern abgeführt habe, erst Recht nicht in Deutschland und insofern alles vollständig zu berücksichtigen ist.

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  • Charlie24
    antwortet
    Ich kann von meiner Bank nichts anfordern, da ich bei einem ausländischen Broker nutze und dementsprechend auch nichts abführen konnte.
    Bei ausländischen Kapitalerträgen legt man die Erträgnisaufstellung(en) vor, das steht auch so in der Hilfe / amtlichen Anleitung zu Zeile 19::

    Bitte reichen Sie für die Erträge in Zeile 19 die entsprechende(n) Erträgnisaufstellung(en) ein.

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  • muenchen2022januar
    antwortet
    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen

    Ich habe mich zur Richtigkeit nicht geäußert sondern nur dazu, wo bzw. wie es meiner Meinung anch einzutragen ist.
    Nach meiner Erfahrung rechnet das Einkommensteuerprogramm der Finanzverwaltung grundsätzlich richtig und Programmfehler sind sehr selten.

    Wie sieht denn der vergleich zwischen der ELSTER Prüfberechnung und den bescheid-daten aus bzw. die Erläuterungen im Bescheid?
    Ggf. ist das FA ja von deinen erklärten Werten auch abgewichen.
    Ich habe jetzt tatsächlich die Dame vom Finanzamt erreicht und die meinte zu meinen Punkten:

    1. Es reicht aus, wenn ich selbst Einspruch einreiche und keinen Steuerberater konsultiere, da relativ einfache Punkte.
    2. Wenn der Freibetrag nicht berücksichtigt wurde, wird das korrigiert
    3. Ich soll "in meinen eigenen Worten" erklären in wieweit eine Doppelbesteuerung des Aktiengewinns vorliegt, denn "normalerweise rechnet das Programm das schon richtig".
    4. Die Verluste aus Aktiengeschäften hat die Mitarbeiterin bewusst aus der Berechnung weggelassen, dass ich keinen Bescheid beigefügt hätte, dass ich für meine Aktiengeschäfte noch keine Zahlugnen an meine Bank geleistet hätte. Ich dazu: Ich kann von meiner Bank nichts anfordern, da ich bei einem ausländischen Broker nutze und dementsprechend auch nichts abführen konnte. Im Prinzip muss ich von etoro nun wohl eine offizielle Bestätigung erhalten, dass ich mit meinen Aktiengeschäften auf etoro noch keinerlei Steuern gezahlt habe und somit das Finanzamt eine Gewinn/Verlust-Verrechnung durchführen kann. Wenn ich diesen Nachweis habe, geht das wohl an einen Bereichsleiter zur Korrektur.

    Auf meine Frage warum ich das im letzten Jahr nicht einreichen musste, wusste die Dame keine Antwort.

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    Zitat von muenchen2022januar Beitrag anzeigen
    Also dann siehst du es tendenziell ähnlich wie ich, oder?
    Ich habe mich zur Richtigkeit nicht geäußert sondern nur dazu, wo bzw. wie es meiner Meinung anch einzutragen ist.
    Nach meiner Erfahrung rechnet das Einkommensteuerprogramm der Finanzverwaltung grundsätzlich richtig und Programmfehler sind sehr selten.

    Wie sieht denn der vergleich zwischen der ELSTER Prüfberechnung und den Bescheiddaten aus bzw. die Erläuterungen im Bescheid?
    Ggf. ist das FA ja von deinen erklärten Werten auch abgewichen.

    Zitat von muenchen2022januar Beitrag anzeigen

    Den Verlust mit den CFDs habe ich in Zeile 22 eingetragen, so wie im vergangenen Jahr auch, da dies auf dem Blatt eines Dienstleisters so vermerkt war (anstatt Zeile 21/24), den ich dafür konsultierte meine Finanzgeschäfte wie im vergangenen Jahr so "aufzubereiten" damit dies vom Finanzamt akzeptiert wird. (ich hätte sonst selbst mehrere Hundert Geschäfte umrechnen müssen)

    Wenn ich die Zeilen 21+24 anstatt 22 genommen hätte lauten die Summen "Zeile 21 6750 Euro" + "11048 Euro Zeile 24".
    Da haben wir schon mal eine mögliche Fehlerquelle, die Zeilen 21 u. 24 gibt es erst seit 2021 auf Grund geänderter Rechtslage. Der Eintrag in Zeile 22 (andere Verluste - voll Verrechenbar) ist somit falsch - hier könnte ggf. das FA von sich aus geändert haben soweit dies aus den eingereichetn Unterlagen ersichtlich war.

    Des Weiteren kann dein Eintrag in Zeile 18/19 nicht stimmen. Da die Summe deiner Gewinne aus Aktien und CFD abzüglich deiner Verluste rechnerisch 6.009 € beträgt. Die Summe in 18/19 muss also mindestens 6.009 € oder mehr betragen.

    Auf jeden fall würde ich im Rahmen des Einspruches eine berichtigte Anlage KAP einreichen.
    Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 19.04.2022, 13:05.

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  • muenchen2022januar
    antwortet
    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
    Hallo,

    sorry, es bleibt lückenhaft.

    Das sind jetzt aber nur deine Einträge, besser wären die Rohdaten. Also, wie hoch waren die Aktiengewinne, die Aktienverluste u.s.w.
    Damit könnte ich dir die steuerpflichtigen Kapitalerträge ausrechnen, und auch zeigen wie du erklären müsstest.

    Ansonsten:
    - was für ein Verlustvortrag ist das? aus Aktien?
    - du sprachst von CFDs, wo hast du die denn erklärt? Die Zeilen 21 und 24 fehlen ja ...
    - bei Zeile 22 und 23 gehen keine negativen Beträge (das war jetzt aber bestimmt nur ein Tippfehler).

    Stefan
    Evtl. stehe ich ja auf dem Schlauch, aber welche Rohdaten meinst du? Die oben genannten Daten sind die konkreten Summen (auf den ganzen Euro aufgerundet), die ich an Gewinn/Verlust gemacht habe. Wenn ich alle Aktienveräußerungen mit Gewinnen zusammenzähle, ist das die o.g. Summe von gut 21.000 Euro.

    Verlustvortrag aus Aktien/CFD, alles zusammen vom vergangenen Jahr. Das wurde auch korrekt berücksichtigt.

    Den Verlust mit den CFDs habe ich in Zeile 22 eingetragen, so wie im vergangenen Jahr auch, da dies auf dem Blatt eines Dienstleisters so vermerkt war (anstatt Zeile 21/24), den ich dafür konsultierte meine Finanzgeschäfte wie im vergangenen Jahr so "aufzubereiten" damit dies vom Finanzamt akzeptiert wird. (ich hätte sonst selbst mehrere Hundert Geschäfte umrechnen müssen)

    Wenn ich die Zeilen 21+24 anstatt 22 genommen hätte lauten die Summen "Zeile 21 6750 Euro" + "11048 Euro Zeile 24".

    Für dich zur Übersicht gerne also:


    In Zeile 18 38 Euro
    In Zeile 19 5859 Euro
    In Zeile 20 21208 Euro
    In Zeile 21 6750 Euro (wäre dann wohl der korrekte Eintrag)
    In Zeile 23 10901 Euro
    In Zeile 24 11048 Euro (wäre dann wohl der korrekte Eintrag)
    Verlustvortrag 2020:3308 Euro
    Zuletzt geändert von muenchen2022januar; 19.04.2022, 12:17.

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  • reckoner
    antwortet
    Hallo,

    sorry, es bleibt lückenhaft.

    In Zeile 18, 38 Euro
    In Zeile 19 5859 Euro
    In Zeile 20 21208 Euro
    In Zeile 22 -11048 Euro
    In Zeile 23 -10901 Euro
    Verlustvortrag 2020: -3308 Euro
    Das sind jetzt aber nur deine Einträge, besser wären die Rohdaten. Also, wie hoch waren die Aktiengewinne, die Aktienverluste u.s.w.
    Damit könnte ich dir die steuerpflichtigen Kapitalerträge ausrechnen, und auch zeigen wie du erklären müsstest.

    Ansonsten:
    - was für ein Verlustvortrag ist das? aus Aktien?
    - du sprachst von CFDs, wo hast du die denn erklärt? Die Zeilen 21 und 24 fehlen ja ...
    - bei Zeile 22 und 23 gehen keine negativen Beträge (das war jetzt aber bestimmt nur ein Tippfehler).

    Stefan

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  • muenchen2022januar
    antwortet
    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
    Hallo,


    Wie wäre es denn, wenn du einfach mal deine Gewinne und Verluste* nennst, getrennt nach Aktien, Termingeschäfte und Sonstiges? Das sind 6 Zahlen, und damit könnte ich deine steuerpflichtigen Kapitalerträge komplett berechnen.

    *incl. Vortrag

    Entweder erklärt man den Saldo (je nach dem bei Gewinn oder Verlust), oder man erklärt es einzeln - funktioniert beides. Was man nicht darf: Den Saldo in Zeile 20 und dann den Verlust nochmal in Zeile 23..

    In Zeile 18, 38 Euro
    In Zeile 19 5859 Euro
    In Zeile 20 21208 Euro
    In Zeile 22 -11048 Euro
    In Zeile 23 -10901 Euro
    Verlustvortrag 2020: -3308 Euro

    Zeile 20 + 23 habe ich genau so eingetragen wie für 2020. Im Bescheid für 2020 gab es dann dementsprechend einmal "Gewinne aus Aktienveräußerungen" + "Verluste aus laufenden Aktiengeschäften". Im Bescheid für 2021 wiederum wird nur "Gewinne aus..." aufgeführt, "Verluste aus..." jedoch nicht.

    Wenn es nicht korrekt war sowohl Zeile 20, also auch 23 auszufüllen, warum hat das dann für das Jahr davor gepasst?

    Aber wenn ich dich richtig verstehe, würde doch schon fast ein einfacher Änderungsantrag am meisten Sinn machen: 1. Verweis auf den fehlenden Freibetrag und 2. Korrektur der Eingabefelder 20/23, oder?





    Und zu dem anderen:

    3. Wenn ich alle Aktien/CFD-Geschäfte zusammenrechne komme ich auf eine Summe von zB 1000 Euro Gewinn, darin enthalten sind zB 10.000 Euro Gewinn aus Aktiengeschäften. Das wurde nun zusammengerechnet und mit 25% besteuert.
    Da verstehe ich nicht was du meinst
    -----> Für die Steuerlast für Kapitalgeschäfte wurden bei mir Zeile 18,19 + 20 zusammengerechnet und mit 25% besteuert, obwohl der Gewinn aus Zeile 20 ja schon in Zeile 19 enthalten ist und somit eine Doppelberücksichtigung stattfindet meines Erachtens.



    Massiven Dank für die Zeit, die du dir nimmst.

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