Elster-Berechnung falsch? (Verlustvortrag)

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  • muenchen2022januar
    antwortet
    Ich habe nun meinen Steuerbescheid erhalten und bin ehrlich gesagt aus allen Wolken gefallen und bin zutiefst geschockt und verunsichert, im ersten Moment:

    Das ein tatsächliches Ergebnis mal von der Beispielrechnung abweicht - geschenkt. Aber anstatt 300 Euro, soll ich nun 5700 Euro nachzahlen. Ursache sind folgende 4 Punkte:

    1. Verluste aus CFDs wurden nicht mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet - im Gegensatz zur Beispielrechnung
    2. Für die Berechnung der Besteuerung von Aktien wurde nur der pure Gewinn berücksichtigt, jedoch nicht die 10.000 Euro Freigrenze an Verlusten, die man damit gegenrechnen kann.
    3. Wenn ich alle Aktien/CFD-Geschäfte zusammenrechne komme ich auf eine Summe von zB 1000 Euro Gewinn, darin enthalten sind zB 10.000 Euro Gewinn aus Aktiengeschäften. Das wurde nun zusammengerechnet und mit 25% besteuert.
    4. Die Freigrenze von 801 Euro wurde nicht berücksichtigt

    Punkt 1 hatte ich schon fast so befürchtet nach der Gesetzesänderung, trotz der positiven Beispielrechnung.

    2-4 hingegen nicht. Zu 4. hatte ich ja eine aktualisierte Abgabe eingereicht, vielleicht wurde für den Bescheid ja die "falsche" Einreichung genutzt.

    Wie sollte ich da nun weiter vorgehen und das ausführen?

    Reicht es, wenn ich einen einfachen Widerspruch einlege und anführe was meiner Meinung nach falsch ist?

    Oder sollte ich mir in jedem Fall einen Steueranwalt suchen? (Habe bisher keinen).

    Bei der zuständigen Mitarbeiterin anrufen macht vermutlich keinen Sinn, oder?

    Freue mich über sachdienliche Hinweise, da ich mich gerade ein wenig überrumpelt fühle und zu diesem Thema nur wenige Kenntnisse habe...
    Zuletzt geändert von muenchen2022januar; 19.04.2022, 08:19.

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  • reckoner
    antwortet
    Hallo,

    Ja, jetzt stimmt es.
    Danke für diese Info (ich hatte das ja nur vermutete).

    Scheinbar wird bei ausschließlich ausländischen Kapitalerträgen und leerer Zeile 17 angenommen, dass der Sparer-Pauschbetrag schon im Inland - bei nicht erklärten Banken - verbraucht wurde. Gut zu wissen.

    Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 03.01.2022, 17:40.

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  • muenchen2022januar
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Hast du dir vorher die Steuerberechnung angesehen, ob der Sparer-Pauschbetrag jetzt darin vorkommt ?
    Ja, jetzt stimmt es. Vielen Dank nochmal!

    Dann freue ich mich darauf, wenn dann voraussichtlich im März oder April der Bescheid kommt, inkl. der Berücksichtigung des Verlustvortrags aus 2020.

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  • Charlie24
    antwortet
    - nur ergänzt durch die eine 0.
    Hast du dir vorher die Steuerberechnung angesehen, ob der Sparer-Pauschbetrag jetzt darin vorkommt ?

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  • muenchen2022januar
    antwortet
    Zitat von multi Beitrag anzeigen

    Solange ein Bescheid nicht bestandskräftig ist, die einmonatige Einspruchsfrist also noch nicht um ist, kann man auch eigene Fehler problemlos korrigieren lassen.

    Da ich es hier so verstehe, dass noch kein Bescheid erlassen wurde, würde ich jedoch kurzfristig mit dem FA Kontakt aufnehmen, telefonisch oder per Elster-Nachricht, und um das Nachtragen der Null in der fraglichen Zeile bitten. Komplett neu übermitteln würde ich nur, wenn die erste Übermittlung sehr kurz her ist, maximal wenige Tage, so dass man davon ausgehen kann, dass die Erklärung noch nicht angefasst wurde, oder wenn das FA ausdrücklich darum bittet.
    Also ich habe das jetzt tatsächlich mal gemacht und sämtliche Formulare nochmal übermittelt, da die erste Übermittlung erst gestern Abend erfolgte - nur ergänzt durch die eine 0.

    Aber super, dass es so einfach möglich ist einfach das Dokument nochmal abzusenden.
    Zuletzt geändert von muenchen2022januar; 03.01.2022, 13:44.

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  • Charlie24
    antwortet
    Komplett neu übermitteln würde ich nur, wenn die erste Übermittlung sehr kurz her ist, maximal wenige Tage, so dass man davon ausgehen kann, dass die Erklärung noch nicht angefasst wurde,
    Im Beitrag #1 ist vom Jahr 2021 die Rede, eine Erklärung für 2021 hat garantiert noch niemand angefasst.

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  • multi
    antwortet
    Zitat von muenchen2022januar Beitrag anzeigen
    Dann bin ich jetzt schlauer und werde im Kontext der Nachreichung der Nachweise anfragen, ob ich diesen Punkt noch nachtragen darf.
    Solange ein Bescheid nicht bestandskräftig ist, die einmonatige Einspruchsfrist also noch nicht um ist, kann man auch eigene Fehler problemlos korrigieren lassen.

    Da ich es hier so verstehe, dass noch kein Bescheid erlassen wurde, würde ich jedoch kurzfristig mit dem FA Kontakt aufnehmen, telefonisch oder per Elster-Nachricht, und um das Nachtragen der Null in der fraglichen Zeile bitten. Komplett neu übermitteln würde ich nur, wenn die erste Übermittlung sehr kurz her ist, maximal wenige Tage, so dass man davon ausgehen kann, dass die Erklärung noch nicht angefasst wurde, oder wenn das FA ausdrücklich darum bittet.

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  • muenchen2022januar
    antwortet
    Zitat von multi Beitrag anzeigen

    So es dann tatsächlich so ist, dass er bei keiner dem inländischen Steuerabzug unterliegenden Bank oder Broker nur einen Euro Zinsen aus Tages- oder Festgeld oder bei einem inländischen Broker Dividenden/Auschüttungen/Zinsen oder Verkaufserlöse aus Aktien, Fonds oder Anleihen freigestellt hatte.
    Dem ist so, da ich ausschließlich bei einem ausländischen Broker aktiv war und dementsprechend bis dato 0 Cent in Anspruch genommen habe.

    Vielen Dank nochmal an alle für die freundlichen Hilfestellungen.

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  • muenchen2022januar
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Wenn du im Inland 2021 nichts in Anspruch genommen hast, musst du 0 eintragen.
    Danke für den Hinweis. Da ich bei einem ausländischen Broker aktiv war, hätte ich anstatt nichts dann dementsprechend eine 0 eintragen müssen. Vielen Dank für die Auskunft! Dann bin ich jetzt schlauer und werde im Kontext der Nachreichung der Nachweise anfragen, ob ich diesen Punkt noch nachtragen darf.

    Danke auch für den zweiten Hinweis, das lege ich mir dann ggf. auf WV für den Fall, dass es nicht direkt korrigiert werden kann.

    PS: Wünsche Ihnen und allen anderen hier ein frohes neues Jahr!

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  • multi
    antwortet
    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
    nein, dort musst du Null eintragen (einer der wenigen Fälle in denen man u.U. auch eine Null eintragen muss).
    Elster sollte ein leeres Feld aber eigentlich gar nicht zulassen.
    So es dann tatsächlich so ist, dass er bei keiner dem inländischen Steuerabzug unterliegenden Bank oder Broker nur einen Euro Zinsen aus Tages- oder Festgeld oder bei einem inländischen Broker Dividenden/Auschüttungen/Zinsen oder Verkaufserlöse aus Aktien, Fonds oder Anleihen freigestellt hatte.

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  • reckoner
    antwortet
    Hallo,

    EDIT: Mein Post bezieht sich auf #5.

    nein, dort musst du Null eintragen (einer der wenigen Fälle in denen man u.U. auch eine Null eintragen muss).
    Elster sollte ein leeres Feld aber eigentlich gar nicht zulassen.

    Ggf. werde ich noch einmal nachfragen, ob ich den nachträglich geltend machen kann.
    Grundsätzlich kannst du gegen einen Einkommensteuerbescheid Einspruch einlegen, oder einen Antrag auf schlichte Änderung stellen. Der Grund spielt dabei keine Rolle, also egal ob du etwas vergessen hast oder das Finanzamt deiner Meinung nach einen Fehler gemacht hat.

    Stefan

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  • Charlie24
    antwortet
    Denn in Anspruch genommen haben ich doch noch nichts. Oder verstehe ich das falsch?
    Wenn du im Inland 2021 nichts in Anspruch genommen hast, musst du 0 eintragen.

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  • muenchen2022januar
    antwortet
    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Das dürfte allerdings ein Fehler sein.
    Ich tippe auf falsche Eintragungen in Zeile 17.

    Stefan
    Moin,


    hier habe ich tatsächlich nichts eingetragen, da ich das Feld leider übersehen habe, da es sich auf einer Extra-Seite befindet.

    Allerdings steht dort:

    In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge entfällt

    ---> hätte ich hier wirklich 801 Euro eintragen können? Denn in Anspruch genommen haben ich doch noch nichts. Oder verstehe ich das falsch?

    Entschuldigen Sie bitte, wenn diese Frage unnötig erscheinen sollte, aber für mich ist es das erste Mal, dass mich dieser Punkt betrifft.


    Ggf. werde ich noch einmal nachfragen, ob ich den nachträglich geltend machen kann.

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  • muenchen2022januar
    antwortet
    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
    Ja, Mein Elster greift nicht auf Vorjahre zu, das Steuerprogramm des Finanzamts dann aber schon.
    Guten Tag, vielen Dank für Ihre Auskunft. Ok, dann weiß ich hier schon mal, dass ich keinen Fehler gemacht habe und davon ausgehen kann, dass der Betrag im finalen Bescheid berücksichtigt ist.

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  • reckoner
    antwortet
    Hallo,

    ... taucht nun aber sowohl nicht der Freibetrag in Höhe von 801 Euro auf, ...
    Das dürfte allerdings ein Fehler sein.
    Ich tippe auf falsche Eintragungen in Zeile 17.

    Stefan

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