Liebe Steuerprofis,
ich habe vor Kurzem die Feststellung des Verlustvortrags über mein Studium erhalten und war stolz, dass es mehr oder minder durchgegangen ist.
Allerdings habe ich zwei Fragen.
1. Der VV umfasst mein Studium von Oktober 2014- Juli 2020. In diesem Zeitraum ist ein Verlust von etwa 36.000 € angefallen. Davon hat mir das FA nun ca. 10.000 Euro abgezogen, die ich von August bis Dezember 2020 nach Abzug der Werbungskosten als Überschuss hatte.
Ist das so korrekt, weil der Veranlagungszeitraum sich auf Kalenderjahre bezieht oder können nicht einfach die 10.000 € abgezogen werden, weil bei diesem Sonderfall Veranlagungszeitraum der Studienzeitraum ist.
2. Kann ich selbst entscheiden wann ich diesen Verlust ggü. dem FA geltend mache, oder erfolgt die Geltendmachung automatisch? Hintergrund ist, dass ich dieses Jahr mein Referendariat beginne und sich die Geltendmachung des Verlustvortrags aufgrund geringer Einnahmen nicht rechnet.
Vielleicht kann jemand Licht ins Dunkel bringen. Vielen Dank im Voraus.
Sarah
ich habe vor Kurzem die Feststellung des Verlustvortrags über mein Studium erhalten und war stolz, dass es mehr oder minder durchgegangen ist.
Allerdings habe ich zwei Fragen.
1. Der VV umfasst mein Studium von Oktober 2014- Juli 2020. In diesem Zeitraum ist ein Verlust von etwa 36.000 € angefallen. Davon hat mir das FA nun ca. 10.000 Euro abgezogen, die ich von August bis Dezember 2020 nach Abzug der Werbungskosten als Überschuss hatte.
Ist das so korrekt, weil der Veranlagungszeitraum sich auf Kalenderjahre bezieht oder können nicht einfach die 10.000 € abgezogen werden, weil bei diesem Sonderfall Veranlagungszeitraum der Studienzeitraum ist.
2. Kann ich selbst entscheiden wann ich diesen Verlust ggü. dem FA geltend mache, oder erfolgt die Geltendmachung automatisch? Hintergrund ist, dass ich dieses Jahr mein Referendariat beginne und sich die Geltendmachung des Verlustvortrags aufgrund geringer Einnahmen nicht rechnet.
Vielleicht kann jemand Licht ins Dunkel bringen. Vielen Dank im Voraus.
Sarah
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