Hallo, ich habe am 06.07.2020 über ElsterFormular die ESt2019 an das Finanzamt in komprimierter Form übertragen und auch in Mein ELSTER importiert. Nun hat im Dezember 2021 sich das Finanzamt mit einer Strafzahlung gemeldet, da ich die ESt2019 nicht in authentifizierter Form übermittelt hätte. Nach einigem Hinundher habe ich heute versucht, das Teil aus ElsterFormular nach Mein ELSTER zu exportieren, ist auch in Mein ELSTER nach Neuanmeldung unter den importierten Formularen zu finden.
Damit ist aber kein Unterschied zum bereits durchgeführten Import am 16.07.2020 zu sehen.In dieser Ansicht habe ich keine weiteren Möglichkeiten zur Übermittlung. Und unter ‚übermittelte Formulare‘ sieht man, eine Übermittlung hat auf jeden Fall für 2018 stattgefunden.
Ich habe mit der ELSTER Hotline telefoniert, aber die Supporterin konnte mir nicht weiterhelfen. Im Gegenteil, mit genervter Stimme hat sie mir nur vorgegeben, wie ich die Datenübernahme für 2020 machen kann. Mein eigentliches Problem, was denn nun mit der ESt2019 umzugehen ist, blieb ungeklärt.
Ich würde ja gerne dem Wunsch des Finanzamtes nach einer Übermittlung der Einkommensteuererklärung 2019 entsprechen, aber wie? Und es stellt sich für mich die Frage, warum ich eine Strafzahlung zahlen soll, wenn es nach dem heutigen Import keinen Unterschied zum bereits 2020 vorgenommenen Datenimport in Mein ELSTER gibt. (Vielleicht stelle ich mich ja auch nur blöd an :-) Hat jemand eine Idee? Danke.
Damit ist aber kein Unterschied zum bereits durchgeführten Import am 16.07.2020 zu sehen.In dieser Ansicht habe ich keine weiteren Möglichkeiten zur Übermittlung. Und unter ‚übermittelte Formulare‘ sieht man, eine Übermittlung hat auf jeden Fall für 2018 stattgefunden.
Ich habe mit der ELSTER Hotline telefoniert, aber die Supporterin konnte mir nicht weiterhelfen. Im Gegenteil, mit genervter Stimme hat sie mir nur vorgegeben, wie ich die Datenübernahme für 2020 machen kann. Mein eigentliches Problem, was denn nun mit der ESt2019 umzugehen ist, blieb ungeklärt.
Ich würde ja gerne dem Wunsch des Finanzamtes nach einer Übermittlung der Einkommensteuererklärung 2019 entsprechen, aber wie? Und es stellt sich für mich die Frage, warum ich eine Strafzahlung zahlen soll, wenn es nach dem heutigen Import keinen Unterschied zum bereits 2020 vorgenommenen Datenimport in Mein ELSTER gibt. (Vielleicht stelle ich mich ja auch nur blöd an :-) Hat jemand eine Idee? Danke.
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