Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage "Energetische Maßnahmen" für Zweitjahr (=2021) läuft auf Fehlermeldung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage "Energetische Maßnahmen" für Zweitjahr (=2021) läuft auf Fehlermeldung

    Hallo zusammen, ich habe aus dem Vorjahr die Anlage "Energetische Maßnahmen" zu § 35 EStG übernommen.
    Auch das Vorjahr (ESt 2020) hatte ich in Mein Elster vor Monaten erstellt und fehlerfrei übermittelt.

    Zum Hintergrund: Der Wert für die Energetische Maßnahme aus 2020 wird nur einmal für 2020 festgestellt und kann nun im Jahr 2021 (Folgejahr) ja eigentlich in der Zeile 33 (Energetische Maßnahmen 2020) weitergeführt werden (steuerliche Förderung für die Jahre 2020-2022).

    Allerdings meckert Mein Elster immer wieder, dass auch die Eingaben zur Energetischen Maßnahme 2021 (Zeile 9-32) einzugeben sind!
    Ich habe aber in 2021 keine zweite energetische Sanierung durchgeführt und möchte nur den für 2020 anerkannten Betrag auch in der ESt-Erklärung 2021 erneut geltend machen.

    Das manuelle Entfernen der Anlage und wieder hinzufügen hat leider keinen Erfolg gebracht. Ich scheitere immer wieder an dem o.g. Szenario.
    Liegt hier vielleicht ein Programmfehler vor?

    Danke für die Hilfe,
    Micha76
    Zuletzt geändert von Micha76; 08.01.2022, 18:25.

    #2
    Liegt hier vielleicht ein Programmfehler vor?
    Das ist durchaus möglich, ich habe mir die Anlage für das Jahr 2021 bisher noch nicht angesehen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Nachtrag: Ja, das sieht eindeutig nach mindestens einem Fehler aus. Die Anwendung will unbedingt einen Baubeginn 2021 haben.

      Ich habe ein wenig ausprobiert und dann im Datumsfeld für 2021 den 01.01.2020 angegeben und im Feld darüber in Zeile 9 Ja ausgewählt.

      Dann kam keine Fehlermeldung mehr, allerdings hat die Steuerberechnung mit dem Hinweis abgebrochen, ich hätte kein Einheitswertaktenzeichen

      eingegeben, was aber nicht stimmt. Ich habe ein gültiges Einheitswertaktenzeichen ohne Sonderzeichen eingetragen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      Lädt...
      X