Hallo zusammen, ich habe aus dem Vorjahr die Anlage "Energetische Maßnahmen" zu § 35 EStG übernommen.
Auch das Vorjahr (ESt 2020) hatte ich in Mein Elster vor Monaten erstellt und fehlerfrei übermittelt.
Zum Hintergrund: Der Wert für die Energetische Maßnahme aus 2020 wird nur einmal für 2020 festgestellt und kann nun im Jahr 2021 (Folgejahr) ja eigentlich in der Zeile 33 (Energetische Maßnahmen 2020) weitergeführt werden (steuerliche Förderung für die Jahre 2020-2022).
Allerdings meckert Mein Elster immer wieder, dass auch die Eingaben zur Energetischen Maßnahme 2021 (Zeile 9-32) einzugeben sind!
Ich habe aber in 2021 keine zweite energetische Sanierung durchgeführt und möchte nur den für 2020 anerkannten Betrag auch in der ESt-Erklärung 2021 erneut geltend machen.
Das manuelle Entfernen der Anlage und wieder hinzufügen hat leider keinen Erfolg gebracht. Ich scheitere immer wieder an dem o.g. Szenario.
Liegt hier vielleicht ein Programmfehler vor?
Danke für die Hilfe,
Micha76
Auch das Vorjahr (ESt 2020) hatte ich in Mein Elster vor Monaten erstellt und fehlerfrei übermittelt.
Zum Hintergrund: Der Wert für die Energetische Maßnahme aus 2020 wird nur einmal für 2020 festgestellt und kann nun im Jahr 2021 (Folgejahr) ja eigentlich in der Zeile 33 (Energetische Maßnahmen 2020) weitergeführt werden (steuerliche Förderung für die Jahre 2020-2022).
Allerdings meckert Mein Elster immer wieder, dass auch die Eingaben zur Energetischen Maßnahme 2021 (Zeile 9-32) einzugeben sind!
Ich habe aber in 2021 keine zweite energetische Sanierung durchgeführt und möchte nur den für 2020 anerkannten Betrag auch in der ESt-Erklärung 2021 erneut geltend machen.
Das manuelle Entfernen der Anlage und wieder hinzufügen hat leider keinen Erfolg gebracht. Ich scheitere immer wieder an dem o.g. Szenario.
Liegt hier vielleicht ein Programmfehler vor?
Danke für die Hilfe,
Micha76
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