Hallo an alle, vielleicht kann mir da jemand helfen...
Ich bin mir nicht sicher wo man in einer EÜR die Fremdleistungen bzw Durchlaufposten als Einnahmen einträgt.
Hier ein Beispiel, damit es klarer wird.
Eine KFZ-Werkstatt bringt ein Auto seines Kunden zum Tüv und bekommt für die Hauptuntersuchung
eine Umsatzsteuerfreie "Rechnung" (Kostenaufstellung) von z,B, 122 Euro. Und bezahlt das. - Ausgabe
Und dem Kunden wird das weiterberechnet. Er bekommt eine Rechnung mit der Position
"Hauptuntersuchung" Umsatzsteuerfrei (da Durchlaufposten). - das wären ja Einnahme (oder?)
Weiß jemand wo solche "Einnahmen" im Elster eingetragen werden?
Danke
Ich bin mir nicht sicher wo man in einer EÜR die Fremdleistungen bzw Durchlaufposten als Einnahmen einträgt.
Hier ein Beispiel, damit es klarer wird.
Eine KFZ-Werkstatt bringt ein Auto seines Kunden zum Tüv und bekommt für die Hauptuntersuchung
eine Umsatzsteuerfreie "Rechnung" (Kostenaufstellung) von z,B, 122 Euro. Und bezahlt das. - Ausgabe
Und dem Kunden wird das weiterberechnet. Er bekommt eine Rechnung mit der Position
"Hauptuntersuchung" Umsatzsteuerfrei (da Durchlaufposten). - das wären ja Einnahme (oder?)
Weiß jemand wo solche "Einnahmen" im Elster eingetragen werden?
Danke
Kommentar