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Wo trage ich Einkünfte als Freiberufler von einem Unternehmen in China ein?

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    Wo trage ich Einkünfte als Freiberufler von einem Unternehmen in China ein?

    Guten Tag,

    Ich bin selbstständige Übersetzerin, was zu den freien Berufen zählt. Einkünfte aus anderen europäischen Ländern werden ja in der Zusammenfassende Meldung gemeldet. Aber jetzt habe ich Aufträge aus China und keine Idee, wo diese eingetragen werden müssen. Gibt es etwas zu beachten? Ich habe keine Ahnung, wie/wo das versteuert wird.

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe

    Christiane

    #2
    Einkünfte werden in der Einnahmenüberschussrechnung und in der Einkommensteuererklärung angegeben, egal aus welchem Land.

    Umsätze werden in der Umsatzsteuererklärung angegeben, egal in welches Land. Ggf. auch in der Umsatzsteuer-Voranmeldung.

    Umsätze in andere EU-Länder müssen auch in der Zusammenfassenden Meldung erklärt werden.

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      #3
      Hallo L.E., es geht hier um Einnahmen aus China und nicht aus anderen EU-Ländern. Die ZM ist für den EU-Binnenmarkt, soweit ich das verstanden habe.

      Vielleicht sollte ich auch genauer formulieren: Einnahmen aus China bei einem Freiberufler mit Wohnsitz in Deutschland - in welche Zeile der Einkommenssteuer-Erklärung bzw. in welches Zusatzformular kommen die?

      (Bei der EÜR weiß ich das, da es da nur um umsatzsteuerpflichtige bzw nicht umsatzsteuerpflichtige Einnahmen geht)

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        #4
        Einnahmen aus China bei einem Freiberufler mit Wohnsitz in Deutschland - in welche Zeile der Einkommenssteuer-Erklärung bzw. in welches Zusatzformular kommen die?
        Diese Einnahmen erfasst du ebenfalls in der EÜR, in die Einkommensteuererklärung kommt immer nur dein Gewinn gemäß dem Ergebnis der EÜR.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Und in der USt-Voranmeldung ist es Kennziffer 45, in der USt-Jahreserklärung Kennziffer 205.

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            #6
            Zitat von Die Übersetzerin Beitrag anzeigen
            Hallo L.E., es geht hier um Einnahmen aus China und nicht aus anderen EU-Ländern
            Du hast in Deinem Ausgangsposting gesagt dass in der ZM Einkünfte eingetragen würden. Das ist nicht richtig. Dort sind Umsätze in andere EU-Länder zu erklären.

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              #7
              Ja, Zitat: "Einkünfte aus anderen europäischen Ländern werden ja in der Zusammenfassenden Meldung gemeldet" - ist mir schon klar, dass China da nix mit zu tun hat.

              Wollte ja nur wissen, in welcher Zeile in der Einkommenssteuererklärung Einkünfte aus nicht EU-Ländern eingetragen werden, weil ich das nicht gefunden habe, und ob es eine Extra-Anlage dafür gibt (nicht die EÜR).

              Also noch mal genauer: In welcher Zeile der Einkommenssteuererklärung werden Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit (Freie Berufe, nicht Gewerbe, Leistung, nicht Lieferung) aus einem Nicht-EU-Land eingetragen, und gibt es dafür eine Extra-Anlage?

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                #8
                Hallo,

                Beitrag #2 nicht gelesen oder nicht verstanden?
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Die Übersetzerin Beitrag anzeigen
                  Also noch mal genauer: In welcher Zeile der Einkommenssteuererklärung werden Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit (Freie Berufe, nicht Gewerbe, Leistung, nicht Lieferung) aus einem Nicht-EU-Land eingetragen, und gibt es dafür eine Extra-Anlage?
                  Einnahmen und Ausgaben werden in der EÜR eingetragen. Was da unten als Gewinn rauskommt, wird dann in die Anlage S der Einkommensteuererklärung übertragen. Das ist mit chinesischen Einkünften nicht anders als mit deutschen.

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                    #10
                    Danke, mhanft!

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                      #11
                      Ich schlussfolgere:

                      Es gibt keine Extra-Anlage, sondern die Einkünfte sind wie alle anderen zu behandeln. Ich weiß, dass sie auch in die EÜR kommen, aber mit der ZM hat das rein gar nichts zu tun - die ist für den EU-Markt.

                      Da Einnahmen aus China nicht mit 19 % versteuert werden, gibt es in der USt-Erklärung einen gesonderten Eintrag - danke, mhanft. Welche Zeile/Kennziffer das dann in der Einkommenssteuer-Erklärung genau ist, weiß kein Mensch, aber ich erinnere mich, dass es da eine Kennziffer für Einkünfte gibt, die nicht der USt unterliegen. Eines Tages werde ich die finden.

                      Ein Kollege hatte mir von einem Anhang für Dienstleistungen für das Nicht-EU-Ausland erzählt, quasi der Kollege zur ZM, den gibt es also nicht.

                      Danke an alle, die sich Zeit für Kommentare genommen haben!

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                        #12
                        Welche Zeile/Kennziffer das dann in der Einkommenssteuer-Erklärung genau ist, weiß kein Mensch, aber ich erinnere mich, dass es da eine Kennziffer für Einkünfte gibt, die nicht der USt unterliegen. Eines Tages werde ich die finden.
                        In der Einkommensteuererklärung wirst du da nichts finden, in der EÜR gehören nicht steuerbare Umsätze unter Kennzahl 103 in Zeile 15 erklärt,

                        aber das weißt du ja.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Danke für den Tipp!

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                            #14
                            Hallo,

                            sind die Antworten alle chinesisch?
                            Gruß FIGUL

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                              #15
                              Bitte beschäftige Dich mit den Begriffen Einnahmen, Einkünfte, Umsätze. Wie soll man Dir vernünftige Antworten geben, wenn Du die Bedeutung dieser drei verschiedenen Begriffe nicht kennst?

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