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Wo trage ich Einkünfte als Freiberufler von einem Unternehmen in China ein?

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    #16
    Hallo FIGUL, liebe Leute, kein Grund, sarkastisch zu werden. Ich hatte lediglich gefragt, ob ich für EINKÜNFTE aus selbständiger Arbeit etwas anderes ausfüllen muss als die EÜR und ob es in der Einkommensteuererklärung dafür eine gesonderte Zeile gibt. Ich weiß jetzt mehr und danke euch dafür, bitte aber darum, nicht gleich patzig zu werden, wenn man mal den einen oder anderen Ausdruck verwechselt. Es ist schade, dass man in einem solchen Ton miteinander umgeht, bloß, weil man sich nicht gegenübersitzt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Christiane

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      #17
      liebe Leute, kein Grund, sarkastisch zu werden.
      Nachdem die richtigen Antworten zu deiner Frage bereits in den Beiträgen #4 und #5 gegeben wurden, riskiert man natürlich sarkastische Bemerkungen,

      wenn die bereits beantwortete Frage zur Erfassung in der Einkommensteuererklärung im Beitrag #11 erneut gestellt wird.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Darum geht es nicht. Du redest hier in einem öffentlichen Forum mit vielen Mitlesern. Dass das Rüsseltier Deinen Eingangspost mit der ZM missverstanden hat und die Konversation in dem Punkt unnötig war von Allen, geschenkt. Aber deine Fragen sind Dir zum wiederholten Male beantwortet worden. Und wenn Du dann trotzdem Umsatz mit Gewinn verwechselst, muss man doch davon ausgehen, dass Du es nicht verstanden hast oder das Du es nicht gelesen hast. Der Gedanke ist dann doch nicht ganz fernliegend, oder ?

        In der Einkommensteuererklärung Anlage S gibst Du Deinen Gewinn, den Du in der Anlage EÜR ermittelt hast, ganz normal unter "Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit" ein, völlig egal um welche Sprache es geht, solange diese in Deutschland steuerpflichtig sind und je nach Fallgestaltung das Doppelbesteuerungsabkommen mit China Dir nichts Anderes sagt.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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