Guten Abend,
ich habe ein registriertes Kleinunterunternehmen nach § 19 und darf keine Steuern ausweisen und berechnen.
Ich entwickle Apps für den GooglePlay Store, durch deren Monetarisierung ich Geld von Google Ireland beziehe.
Google Ireland zieht dabei die Steuern ein und gibt mir den Netto Betrag weiter:
"Aufgrund einer Änderung des Mehrwertsteuerrechts in der Europäischen Union (EU) ist Google ab dem 1. Januar 2015 dafür verantwortlich, für EU-Kunden die Mehrwertsteuer für alle im Google Play Store erworbenen digitalen Inhalte auszuweisen, zu berechnen und abzuführen. Google wird die Umsatzsteuer aus digitalen Käufen von EU-Kunden an die jeweils zuständige Behörde abführen." (siehe https://support.google.com/googlepla.../answer/138000)
Aus diesem Grund habe ich bei der Umsatzsteuervoranmeldung den Betrag in Kennzeichen 41 Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG) an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eingetragen.
Nun habe ich im Postfach eine E-Mail bekommen, die automatisch (?) an mich geschickt wurde und die Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung (ZM) verlangt:
Nun frage ich mich, ob ich ...
1. unter Kennzeichen 41 den Betrag korrekt angegeben habe oder dieser in eine andere Zeile muss?
2. eine Zusammenfassende Meldung abgeben muss, da auch auf der Seite des www.bzst.de steht: Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG müssen keine ZM übermitteln
Viele Grüße und vielen Dank für jeden der mir die Fragen beantworten kann,
Lunarix
ich habe ein registriertes Kleinunterunternehmen nach § 19 und darf keine Steuern ausweisen und berechnen.
Ich entwickle Apps für den GooglePlay Store, durch deren Monetarisierung ich Geld von Google Ireland beziehe.
Google Ireland zieht dabei die Steuern ein und gibt mir den Netto Betrag weiter:
"Aufgrund einer Änderung des Mehrwertsteuerrechts in der Europäischen Union (EU) ist Google ab dem 1. Januar 2015 dafür verantwortlich, für EU-Kunden die Mehrwertsteuer für alle im Google Play Store erworbenen digitalen Inhalte auszuweisen, zu berechnen und abzuführen. Google wird die Umsatzsteuer aus digitalen Käufen von EU-Kunden an die jeweils zuständige Behörde abführen." (siehe https://support.google.com/googlepla.../answer/138000)
Aus diesem Grund habe ich bei der Umsatzsteuervoranmeldung den Betrag in Kennzeichen 41 Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG) an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eingetragen.
Nun habe ich im Postfach eine E-Mail bekommen, die automatisch (?) an mich geschickt wurde und die Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung (ZM) verlangt:
Code:
[B]Mein ELSTER: Hinweis zur Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung (ZM)[/B] Sehr geehrte(r) Mein ELSTER-Nutzer(in), Sie haben in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (4. Kalendervierteljahr 2021) für die Steuernummer XX/XXX/XXXXX Eintragungen in einer oder mehreren der folgenden Kennziffern vorgenommen. -Kennziffer 21, nicht steuerbare sonstige Leistungen- -Kennziffer 41, innergemeinschaftliche Lieferungen- -Kennziffer 42, innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte- -Kennziffer 77, Lieferungen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach § 24 UStG an Abnehmer mit USt-IdNr.- Sie sind daher verpflichtet, eine Zusammenfassende Meldung mit den betreffenden Umsätzen bis zum 25. Tage nach Ablauf des entsprechenden Meldezeitraums an das BZSt, Dienstsitz Saarlouis, auf elektronischem Wege zu übermitteln.
1. unter Kennzeichen 41 den Betrag korrekt angegeben habe oder dieser in eine andere Zeile muss?
2. eine Zusammenfassende Meldung abgeben muss, da auch auf der Seite des www.bzst.de steht: Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG müssen keine ZM übermitteln
Viele Grüße und vielen Dank für jeden der mir die Fragen beantworten kann,
Lunarix
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