Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kleinunternehmer: Zusammenfassende Meldung durch innergemeinschaftliche Lieferungen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kleinunternehmer: Zusammenfassende Meldung durch innergemeinschaftliche Lieferungen

    Guten Abend,

    ich habe ein registriertes Kleinunterunternehmen nach § 19 und darf keine Steuern ausweisen und berechnen.
    Ich entwickle Apps für den GooglePlay Store, durch deren Monetarisierung ich Geld von Google Ireland beziehe.
    Google Ireland zieht dabei die Steuern ein und gibt mir den Netto Betrag weiter:

    "Aufgrund einer Änderung des Mehrwertsteuerrechts in der Europäischen Union (EU) ist Google ab dem 1. Januar 2015 dafür verantwortlich, für EU-Kunden die Mehrwertsteuer für alle im Google Play Store erworbenen digitalen Inhalte auszuweisen, zu berechnen und abzuführen. Google wird die Umsatzsteuer aus digitalen Käufen von EU-Kunden an die jeweils zuständige Behörde abführen." (siehe https://support.google.com/googlepla.../answer/138000)

    Aus diesem Grund habe ich bei der Umsatzsteuervoranmeldung den Betrag in Kennzeichen 41 Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG) an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eingetragen.

    Nun habe ich im Postfach eine E-Mail bekommen, die automatisch (?) an mich geschickt wurde und die Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung (ZM) verlangt:

    Code:
    [B]Mein ELSTER: Hinweis zur Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung (ZM)[/B]
    Sehr geehrte(r) Mein ELSTER-Nutzer(in),
    Sie haben in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (4. Kalendervierteljahr 2021) für die Steuernummer XX/XXX/XXXXX Eintragungen in einer oder mehreren der folgenden Kennziffern vorgenommen.
    -Kennziffer 21, nicht steuerbare sonstige Leistungen-
    -Kennziffer 41, innergemeinschaftliche Lieferungen-
    -Kennziffer 42, innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte-
    -Kennziffer 77, Lieferungen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach § 24 UStG an Abnehmer mit USt-IdNr.-
    Sie sind daher verpflichtet, eine Zusammenfassende Meldung mit den betreffenden Umsätzen bis zum 25. Tage nach Ablauf des entsprechenden Meldezeitraums an das BZSt, Dienstsitz Saarlouis, auf elektronischem Wege zu übermitteln.
    Nun frage ich mich, ob ich ...
    1. unter Kennzeichen 41 den Betrag korrekt angegeben habe oder dieser in eine andere Zeile muss?
    2. eine Zusammenfassende Meldung abgeben muss, da auch auf der Seite des www.bzst.de steht: Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG müssen keine ZM übermitteln

    Viele Grüße und vielen Dank für jeden der mir die Fragen beantworten kann,
    Lunarix

    #2
    Als Kleinunternehmer gibst Du keine Umsatzsteuer-Voranmeldung ab. Ausnahme: innergemeinschaftliche Erwerbe oder Umsätze, die Du nach § 13b versteuern musst.

    Kennzahl 41 wäre so gesehen ja auch falsch, denn die betrifft ja Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug. Du hast aber keinen Vorsteuerabzug.

    Kommentar


      #3
      Hallo L. E. Fant,

      ich hatte eine Ust Nr beantragt und mir wurde dabei vom Finanzamt mitgeteilt, dass ich eine Umsatzsteuervoranmeldung jedes Quartal zu machen habe.
      Ich habe mich weiter belesen und komme zu der Frage ob Kennzeichen 21 Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG meine richtige Kennzahl ist?

      Viele Grüße

      Kommentar


        #4
        Worin besteht Deine Leistung? Programmieren oder Verkaufen von Apps?
        Wer ist Dein Kunde? Privatpersonen oder Unternehmer (z. B. Google)?
        Ist Google dein Abnehmer und dann Wiederverkäufer, oder vermittelt Google?

        Kommentar


          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Worin besteht Deine Leistung? Programmieren oder Verkaufen von Apps?
          Wer ist Dein Kunde? Privatpersonen oder Unternehmer (z. B. Google)?
          Ist Google dein Abnehmer und dann Wiederverkäufer, oder vermittelt Google?
          Ich stelle die App zur Verfügung und erhalte durch Ingame-Käufe das Geld von Google. Google kümmert sich um die Abgabe der Steuern. Ich arbeite nur zu Google Ireland, Google Irland dann zu den Endkunden.


          Am Ende eines Monats erhalte ich dann eine Netto-Zahlung direkt auf mein Konto und einen Zahlungsbeleg:

          Zahlungsbeleg

          Google Payment Ireland
          Ltd.70 Sir John Rogerson's Quay
          Dublin
          2
          Ireland

          Umsatzsteuer
          3463004VH

          Vorname Name
          Straße Hausnummer
          XXXXX Ort
          Deutschland

          Zahlungsdatum: 15.12.2021
          Abrechnungs-ID: XXXX-XXXX-XXXX
          Zahlungsmethode: Bankkonto XXXXX
          Zahlungs-nummer: XXXXX
          Zahlungsbetrag XX,XX €

          Kommentar

          Lädt...
          X