dann warte mit der Abgabe bis zum 1. August
			
		
	Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Anlage N 2021 Zeile 45 Home-Office Pauschale
				
					Einklappen
				
			
		
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 Die Abgabefrist für 2021 wurde bis 30.09.2022 verlängert, da haben die Programmierer des Berechnungsmoduls ja noch jede Menge Zeit, die Fehler zu beheben.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 
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 Hallo,Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDie Abgabefrist für 2021 wurde bis 30.09.2022 verlängert, da haben die Programmierer des Berechnungsmoduls ja noch jede Menge Zeit, die Fehler zu beheben.
 
 wo hast du das her?Gruß FIGUL
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 Hat mein Steuerprogramm (das ich für Testzwecke installiert habe) beim letzten Update mitgebracht. Überprüft habe ich es nicht.wo hast du das her?
 
 Dass diese Fristverlängerung geplant ist, habe ich aber schon vor längerer Zeit gelesen.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
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 Hallo,Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenHat mein Steuerprogramm (das ich für Testzwecke installiert habe) beim letzten Update mitgebracht. Überprüft habe ich es nicht.
 
 Dass diese Fristverlängerung geplant ist, habe ich aber schon vor längerer Zeit gelesen.
 
 gelesen habe ich auch etwas, aber auf amtlichen Seiten ist nichts zu finden
 Gruß FIGUL
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 Doch, es gibt einen Referentenentwurf, der vom Bundeskabinett auch bereits gebilligt wurde: https://www.bundesfinanzministerium..../0-Gesetz.htmlaber auf amtlichen Seiten ist nichts zu findenFreundliche Grüße
 Charlie24
 
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 Hallo,
 
 ok. Aber über den Zeitraum der Verlängerung steht da nichts
 
 die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen wird um weitere drei Monate verlängert; hieran anknüpfend werden auch die Erklärungsfristen für 2021 und 2022 verlängert, jedoch in geringerem Umfang.
 
 Auf jeden Fall fällt der 1.August wegGruß FIGUL
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 Dazu muss man den Text des Entwurfs lesen, die geplanten Fristen stehen aber auch hier: https://www.haufe.de/steuern/gesetzg...68_560690.htmlAber über den Zeitraum der Verlängerung steht da nichtsFreundliche Grüße
 Charlie24
 
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 Ich habe es mal gemacht wie Du gesagt hast und den Betrag testweise in eine andere Zeile eingetragen, um den korrekten Betrag zu ermitteln, und danach wieder korrekt in Zeile 45 eingetragen. Wenn ich nun übermittele, kann ich dann nach Korrektur in Elster eine korrekte Berechnung auf das übermittelte Formular anstoßen und würde Elster den Bescheiddatenvergleich auf der korrigierten Berechnungslogik aufsetzen?Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIm Vorjahr gab es die Erfassung der Tage so noch nicht, da musste man die Beträge angeben. Schreib die Tage dorthin, wo sie erwartet werden
 
 und gib so ab. Es dauert doch ohnehin ein paar Wochen, bis der Steuerbescheid kommt.
 
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 Davon ist nicht auszugehen ! Wenn der Fehler nicht bis zum Erlass des Bescheids behoben wird, wirst du im Bescheiddatenvergleich eine AbweichungWenn ich nun übermittele, kann ich dann nach Korrektur in Elster eine korrekte Berechnung auf das übermittelte Formular anstoßen und würde Elster den Bescheiddatenvergleich auf der korrigierten Berechnungslogik aufsetzen?
 
 in Höhe der Homeoffice-Pauschale haben, was aus meiner Sicht nicht wirklich problematisch ist. Du musst eben dann den Steuerbescheid mit deiner
 
 gespeicherten Berechnung vergleichen. Wenn mit einer Erstattung zu rechnen ist, würde ich die Erklärung jetzt einreichen. Dass der Fehler Ende März
 
 behoben wird, ist ja nicht sicher.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
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 Ok verstanden. Rechne mit einer Erstattung. Aber wenn ich heute übermittele und der Fehler wie von der Hotline avisiert am 31.03.2022 behoben wird, dann sind die Berechnungen und Bescheidvergleiche korrekt, wenn der Bescheid danach festgestellt wird?Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDavon ist nicht auszugehen ! Wenn der Fehler nicht bis zum Erlass des Bescheids behoben wird, wirst du im Bescheiddatenvergleich eine Abweichung
 
 in Höhe der Homeoffice-Pauschale haben, was aus meiner Sicht nicht wirklich problematisch ist. Du musst eben dann den Steuerbescheid mit deiner
 
 gespeicherten Berechnung vergleichen. Wenn mit einer Erstattung zu rechnen ist, würde ich die Erklärung jetzt einreichen. Dass der Fehler Ende März
 
 behoben wird, ist ja nicht sicher.
 
 
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 Davon gehe ich jetzt mal aus. Berichte zu solchen Fällen hat es hier im Forum bisher allerdings noch nicht gegeben, deshalb wäre eine Rückmeldung... und der Fehler wie von der Hotline avisiert am 31.03.2022 behoben wird, dann sind die Berechnungen und Bescheidvergleiche korrekt, wenn der Bescheid danach festgestellt wird?
 
 zu gegebener Zeit wünschenswert.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
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 Anbei wie gewünscht das Update: Das Finanzamt hat die Homeoffice-Pauschale anhand der ausschließlich in Zeile 45 eingetragenen Tage korrekt berechnet, auch wenn zum Zeitpunkt der Datenübermittlung an das Finanzamt Elster die Eintragung der Tage in Zeile 45 unberücksichtigt ließ.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDavon gehe ich jetzt mal aus. Berichte zu solchen Fällen hat es hier im Forum bisher allerdings noch nicht gegeben, deshalb wäre eine Rückmeldung
 
 zu gegebener Zeit wünschenswert.
 
 Zwischenzeitlich ist ja auch bei Mein Elster die Berechnung behoben worden. Der mir zugegangene Besscheiddatenvergleich basiert auf der aktuellen Berechnungslogik, die die Homeoffice-Pauschale beinhaltet und so korrekt darstellt, dass es keine Abweichungen gibt. Auch bei meinem damals übermittelten Formular gibt Mein Elster nun eine korrekte Berechnung aus.
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 Danke für die Rückmeldung !Der mir zugegangene Besscheiddatenvergleich basiert auf der aktuellen Berechnungslogik, die die Homeoffice-Pauschale beinhaltet und so korrekt darstellt, dass es keine Abweichungen gibt.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
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