dann warte mit der Abgabe bis zum 1. August
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Keine Ankündigung bisher.
Anlage N 2021 Zeile 45 Home-Office Pauschale
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Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDie Abgabefrist für 2021 wurde bis 30.09.2022 verlängert, da haben die Programmierer des Berechnungsmoduls ja noch jede Menge Zeit, die Fehler zu beheben.
wo hast du das her?Gruß FIGUL
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wo hast du das her?
Dass diese Fristverlängerung geplant ist, habe ich aber schon vor längerer Zeit gelesen.Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenHat mein Steuerprogramm (das ich für Testzwecke installiert habe) beim letzten Update mitgebracht. Überprüft habe ich es nicht.
Dass diese Fristverlängerung geplant ist, habe ich aber schon vor längerer Zeit gelesen.
gelesen habe ich auch etwas, aber auf amtlichen Seiten ist nichts zu finden
Gruß FIGUL
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aber auf amtlichen Seiten ist nichts zu findenFreundliche Grüße
Charlie24
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Hallo,
ok. Aber über den Zeitraum der Verlängerung steht da nichts
die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen wird um weitere drei Monate verlängert; hieran anknüpfend werden auch die Erklärungsfristen für 2021 und 2022 verlängert, jedoch in geringerem Umfang.
Auf jeden Fall fällt der 1.August wegGruß FIGUL
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Aber über den Zeitraum der Verlängerung steht da nichtsFreundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIm Vorjahr gab es die Erfassung der Tage so noch nicht, da musste man die Beträge angeben. Schreib die Tage dorthin, wo sie erwartet werden
und gib so ab. Es dauert doch ohnehin ein paar Wochen, bis der Steuerbescheid kommt.
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Wenn ich nun übermittele, kann ich dann nach Korrektur in Elster eine korrekte Berechnung auf das übermittelte Formular anstoßen und würde Elster den Bescheiddatenvergleich auf der korrigierten Berechnungslogik aufsetzen?
in Höhe der Homeoffice-Pauschale haben, was aus meiner Sicht nicht wirklich problematisch ist. Du musst eben dann den Steuerbescheid mit deiner
gespeicherten Berechnung vergleichen. Wenn mit einer Erstattung zu rechnen ist, würde ich die Erklärung jetzt einreichen. Dass der Fehler Ende März
behoben wird, ist ja nicht sicher.Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDavon ist nicht auszugehen ! Wenn der Fehler nicht bis zum Erlass des Bescheids behoben wird, wirst du im Bescheiddatenvergleich eine Abweichung
in Höhe der Homeoffice-Pauschale haben, was aus meiner Sicht nicht wirklich problematisch ist. Du musst eben dann den Steuerbescheid mit deiner
gespeicherten Berechnung vergleichen. Wenn mit einer Erstattung zu rechnen ist, würde ich die Erklärung jetzt einreichen. Dass der Fehler Ende März
behoben wird, ist ja nicht sicher.
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... und der Fehler wie von der Hotline avisiert am 31.03.2022 behoben wird, dann sind die Berechnungen und Bescheidvergleiche korrekt, wenn der Bescheid danach festgestellt wird?
zu gegebener Zeit wünschenswert.Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDavon gehe ich jetzt mal aus. Berichte zu solchen Fällen hat es hier im Forum bisher allerdings noch nicht gegeben, deshalb wäre eine Rückmeldung
zu gegebener Zeit wünschenswert.
Zwischenzeitlich ist ja auch bei Mein Elster die Berechnung behoben worden. Der mir zugegangene Besscheiddatenvergleich basiert auf der aktuellen Berechnungslogik, die die Homeoffice-Pauschale beinhaltet und so korrekt darstellt, dass es keine Abweichungen gibt. Auch bei meinem damals übermittelten Formular gibt Mein Elster nun eine korrekte Berechnung aus.
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Der mir zugegangene Besscheiddatenvergleich basiert auf der aktuellen Berechnungslogik, die die Homeoffice-Pauschale beinhaltet und so korrekt darstellt, dass es keine Abweichungen gibt.Freundliche Grüße
Charlie24
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