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Anlage N 2021 Zeile 45 Home-Office Pauschale

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    #31
    dann warte mit der Abgabe bis zum 1. August
    Die Abgabefrist für 2021 wurde bis 30.09.2022 verlängert, da haben die Programmierer des Berechnungsmoduls ja noch jede Menge Zeit, die Fehler zu beheben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #32
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die Abgabefrist für 2021 wurde bis 30.09.2022 verlängert, da haben die Programmierer des Berechnungsmoduls ja noch jede Menge Zeit, die Fehler zu beheben.
      Hallo,

      wo hast du das her?
      Gruß FIGUL

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        #33
        wo hast du das her?
        Hat mein Steuerprogramm (das ich für Testzwecke installiert habe) beim letzten Update mitgebracht. Überprüft habe ich es nicht.

        Dass diese Fristverlängerung geplant ist, habe ich aber schon vor längerer Zeit gelesen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #34
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Hat mein Steuerprogramm (das ich für Testzwecke installiert habe) beim letzten Update mitgebracht. Überprüft habe ich es nicht.

          Dass diese Fristverlängerung geplant ist, habe ich aber schon vor längerer Zeit gelesen.
          Hallo,

          gelesen habe ich auch etwas, aber auf amtlichen Seiten ist nichts zu finden
          Gruß FIGUL

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            #35
            aber auf amtlichen Seiten ist nichts zu finden
            Doch, es gibt einen Referentenentwurf, der vom Bundeskabinett auch bereits gebilligt wurde: https://www.bundesfinanzministerium..../0-Gesetz.html
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #36
              Hallo,

              ok. Aber über den Zeitraum der Verlängerung steht da nichts

              die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen wird um weitere drei Monate verlängert; hieran anknüpfend werden auch die Erklärungsfristen für 2021 und 2022 verlängert, jedoch in geringerem Umfang.

              Auf jeden Fall fällt der 1.August weg
              Gruß FIGUL

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                #37
                Aber über den Zeitraum der Verlängerung steht da nichts
                Dazu muss man den Text des Entwurfs lesen, die geplanten Fristen stehen aber auch hier: https://www.haufe.de/steuern/gesetzg...68_560690.html
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #38
                  Hallo,

                  ok. Danke
                  Gruß FIGUL

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                    #39
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Im Vorjahr gab es die Erfassung der Tage so noch nicht, da musste man die Beträge angeben. Schreib die Tage dorthin, wo sie erwartet werden

                    und gib so ab. Es dauert doch ohnehin ein paar Wochen, bis der Steuerbescheid kommt.
                    Ich habe es mal gemacht wie Du gesagt hast und den Betrag testweise in eine andere Zeile eingetragen, um den korrekten Betrag zu ermitteln, und danach wieder korrekt in Zeile 45 eingetragen. Wenn ich nun übermittele, kann ich dann nach Korrektur in Elster eine korrekte Berechnung auf das übermittelte Formular anstoßen und würde Elster den Bescheiddatenvergleich auf der korrigierten Berechnungslogik aufsetzen?

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                      #40
                      Wenn ich nun übermittele, kann ich dann nach Korrektur in Elster eine korrekte Berechnung auf das übermittelte Formular anstoßen und würde Elster den Bescheiddatenvergleich auf der korrigierten Berechnungslogik aufsetzen?
                      Davon ist nicht auszugehen ! Wenn der Fehler nicht bis zum Erlass des Bescheids behoben wird, wirst du im Bescheiddatenvergleich eine Abweichung

                      in Höhe der Homeoffice-Pauschale haben, was aus meiner Sicht nicht wirklich problematisch ist. Du musst eben dann den Steuerbescheid mit deiner

                      gespeicherten Berechnung vergleichen. Wenn mit einer Erstattung zu rechnen ist, würde ich die Erklärung jetzt einreichen. Dass der Fehler Ende März

                      behoben wird, ist ja nicht sicher.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #41
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Davon ist nicht auszugehen ! Wenn der Fehler nicht bis zum Erlass des Bescheids behoben wird, wirst du im Bescheiddatenvergleich eine Abweichung

                        in Höhe der Homeoffice-Pauschale haben, was aus meiner Sicht nicht wirklich problematisch ist. Du musst eben dann den Steuerbescheid mit deiner

                        gespeicherten Berechnung vergleichen. Wenn mit einer Erstattung zu rechnen ist, würde ich die Erklärung jetzt einreichen. Dass der Fehler Ende März

                        behoben wird, ist ja nicht sicher.
                        Ok verstanden. Rechne mit einer Erstattung. Aber wenn ich heute übermittele und der Fehler wie von der Hotline avisiert am 31.03.2022 behoben wird, dann sind die Berechnungen und Bescheidvergleiche korrekt, wenn der Bescheid danach festgestellt wird?

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                          #42
                          ... und der Fehler wie von der Hotline avisiert am 31.03.2022 behoben wird, dann sind die Berechnungen und Bescheidvergleiche korrekt, wenn der Bescheid danach festgestellt wird?
                          Davon gehe ich jetzt mal aus. Berichte zu solchen Fällen hat es hier im Forum bisher allerdings noch nicht gegeben, deshalb wäre eine Rückmeldung

                          zu gegebener Zeit wünschenswert.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #43
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Davon gehe ich jetzt mal aus. Berichte zu solchen Fällen hat es hier im Forum bisher allerdings noch nicht gegeben, deshalb wäre eine Rückmeldung

                            zu gegebener Zeit wünschenswert.
                            Anbei wie gewünscht das Update: Das Finanzamt hat die Homeoffice-Pauschale anhand der ausschließlich in Zeile 45 eingetragenen Tage korrekt berechnet, auch wenn zum Zeitpunkt der Datenübermittlung an das Finanzamt Elster die Eintragung der Tage in Zeile 45 unberücksichtigt ließ.

                            Zwischenzeitlich ist ja auch bei Mein Elster die Berechnung behoben worden. Der mir zugegangene Besscheiddatenvergleich basiert auf der aktuellen Berechnungslogik, die die Homeoffice-Pauschale beinhaltet und so korrekt darstellt, dass es keine Abweichungen gibt. Auch bei meinem damals übermittelten Formular gibt Mein Elster nun eine korrekte Berechnung aus.

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                              #44
                              Der mir zugegangene Besscheiddatenvergleich basiert auf der aktuellen Berechnungslogik, die die Homeoffice-Pauschale beinhaltet und so korrekt darstellt, dass es keine Abweichungen gibt.
                              Danke für die Rückmeldung !
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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