Hallo,
ich habe gerade über Elster meine Steuererklärung für mich und meinen Mann abgeschlossen. Angeblich gibt es keine Fehler. Als ich die
Steuerberechnung durchführen wollte, bekam ich ein pdf mit der Meldung:
AHW Abbruch-Hinweise Die Eintragungen zu den Versorgungsbezügen sind unvollständig. Neben dem Kalenderjahr des Beginns des Versorgungsbezuges sind die entsprechenden Bezüge einzutragen.
Ich habe in N unter Ermäßigt besteuerte Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre laut Nummer 10 der Lohnsteuerbescheinigung die Abfindung aus Lohnsteuerbescheinigung Zeile 10 eingetragen und in
Steuerabzugsbeträge zu ermäßigt zu besteuernden Bezügen laut Zeilen 16 und 17
die ermäßigte Lohnsteuer (Zeile 11 von der Lohnsteuerbescheinigung) und 0,00 beim Soli, da keiner abgezogen wurde.
Allerdings steht nichts in Zeile 30 auf der Lohnsteuerbescheinigung und so habe ich unter Punkt 3 Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3 das Jahr 2021 eingetragen.
Mein Mann hatte sonst keine Bezüge, da er ein Dispositionsjahr genommen hat.
Dieser Punkt 3 scheint aber ein Mussfeld zu sein.
Hoffe, Sie können mir helfen.
Viele Grüße
Butzi56
ich habe gerade über Elster meine Steuererklärung für mich und meinen Mann abgeschlossen. Angeblich gibt es keine Fehler. Als ich die
Steuerberechnung durchführen wollte, bekam ich ein pdf mit der Meldung:
AHW Abbruch-Hinweise Die Eintragungen zu den Versorgungsbezügen sind unvollständig. Neben dem Kalenderjahr des Beginns des Versorgungsbezuges sind die entsprechenden Bezüge einzutragen.
Ich habe in N unter Ermäßigt besteuerte Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre laut Nummer 10 der Lohnsteuerbescheinigung die Abfindung aus Lohnsteuerbescheinigung Zeile 10 eingetragen und in
Steuerabzugsbeträge zu ermäßigt zu besteuernden Bezügen laut Zeilen 16 und 17
die ermäßigte Lohnsteuer (Zeile 11 von der Lohnsteuerbescheinigung) und 0,00 beim Soli, da keiner abgezogen wurde.
Allerdings steht nichts in Zeile 30 auf der Lohnsteuerbescheinigung und so habe ich unter Punkt 3 Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3 das Jahr 2021 eingetragen.
Mein Mann hatte sonst keine Bezüge, da er ein Dispositionsjahr genommen hat.
Dieser Punkt 3 scheint aber ein Mussfeld zu sein.
Hoffe, Sie können mir helfen.
Viele Grüße
Butzi56
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