Hallo zusammen
ich habe aus den Jahren 2012 bis 2019 im Jahr 2020 vom ehemaligen AG eine Einmalzahlung erhalten.
Einmal fir Überstunden
Einmal der Resturlaub
Auf der Lohnabrechnung vom AG stehen Resturlaub und Überstunden als Brutto eingetragen.
Das Geld wurde auch überwiesen.
Ich bin seit 2020 in Erwerbminderungsrente.
Jetzt gebe ich die Rente als EInnahmen an und muss wohl auch die beiden Zahlungen angeben.......denke ich
Wo werden diese Zahlungen eingetragen ?
Danke für die Hilfe
ich habe aus den Jahren 2012 bis 2019 im Jahr 2020 vom ehemaligen AG eine Einmalzahlung erhalten.
Einmal fir Überstunden
Einmal der Resturlaub
Auf der Lohnabrechnung vom AG stehen Resturlaub und Überstunden als Brutto eingetragen.
Das Geld wurde auch überwiesen.
Ich bin seit 2020 in Erwerbminderungsrente.
Jetzt gebe ich die Rente als EInnahmen an und muss wohl auch die beiden Zahlungen angeben.......denke ich
Wo werden diese Zahlungen eingetragen ?
Danke für die Hilfe
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