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Homeoffice-Pauschale wird in Steuerberechnung ignoriert

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  • multi
    antwortet
    Zitat von FASEL Beitrag anzeigen
    Ich frag mich nur, wie du den Prozentanteil pro Tag feststellst.
    Per Stechuhr? oder pi x Daumen.
    Das mit dir zu diskutieren ist mir meine Zeit zu schade.

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  • FIGUL
    antwortet
    Zitat von multi Beitrag anzeigen

    Eher Altersstarrsinn. Figul hat sich von Argumenten und Fakten noch nie sonderlich beeindrucken lassen, aber es wird leider mit jedem Jahr schlimmer.
    Hallo,

    doch, dein Beispiel dazu hat mich tief beeindruckt.
    Ich frag mich nur, wie du den Prozentanteil pro Tag feststellst.
    Per Stechuhr? oder pi x Daumen.

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  • multi
    antwortet
    Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigen
    Kindergartensyndrom bei mindestens einer Person.
    Eher Altersstarrsinn. Figul hat sich von Argumenten und Fakten noch nie sonderlich beeindrucken lassen, aber es wird leider mit jedem Jahr schlimmer.

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  • Hilfsprofi
    antwortet
    Kindergartensyndrom bei mindestens einer Person.

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  • FIGUL
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Das ist auch meine Meinung, aber FIGUL gehört nun mal zu den erfahrenen Anwendern, die Wert darauf legen, immer Recht zu haben.

    Darüber diskutieren zu wollen, ist dann überflüssig.
    Hallo,

    Selbstbeschreibung?

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  • Charlie24
    antwortet
    Eine andere Interpretation ist abwegig.
    Das ist auch meine Meinung, aber FIGUL gehört nun mal zu den erfahrenen Anwendern, die Wert darauf legen, immer Recht zu haben.

    Darüber diskutieren zu wollen, ist dann überflüssig.

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  • multi
    antwortet
    Nenn dich in Fasel um.

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    ach so.
    Vor HO wurde die Verwaltung von vermieteten Objekten in einem auswärtigen Rechenzentrum durchgeführt.
    Da braucht man allerhand Immobilien.
    Das Beispiel trifft es auf den Punkt

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  • multi
    antwortet
    So schwer ist das doch alles nicht zu verstehen.
    Soweit das HO ausschließlich dem Erzielen nichtselbständiger Einkünfte dient, ist die Zahl der Tage in Zeile 45 einzutragen.

    Soweit die Nutzung gemischt erfolgt, ist die Pauschale aufzuteilen. Soweit sie dem Erzielen nichtselbständigen Einkünfte dient, ist der entsprechende Anteil in Zeile 48 zu erklären, Zeile 45 bleibt insoweit leer. Wird das HO z.b. täglich zu 80% als AN und 20% zur Verwaltung von vermieteten Immobilien genutzt, kämen also 4 Euro je Tag in Zeile 48 und der Rest bei den Werbungskosten aus V+V.

    Eine andere Interpretation ist abwegig.

    Dass der Wert aus Zeile 45 bei der Berechnung ignoriert wird, ist ein offensichtlicher Bug, aber das ist anfangs bei neuen Features nun wahrlich nicht das erste Mal.

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  • Charlie24
    antwortet
    Man kann den Text natürlich auch so interpretieren, dass nur im Falle der Aufteilung der nichtselbständige Anteil in Zeile 48 einzutragen sei
    Meiner Meinung nach ist das keine Frage der Interpretation. Die Aufteilung und der damit verbundene Eintrag in die Zeile 48 statt 45 setzt voraus, dass an
    einem Kalendertag verschiedene berufliche oder betriebliche Tätigkeiten in der häuslichen Wohnung ausgeübt wurden.

    Da ich mir sicher bin, dass das Finanzamt die Homeoffice-Pauschale auch bei einem Eintrag der Tage in Zeile 45 richtig rechnet, nachdem vor Anfang März
    sowieso nichts gerechnet wird und das Finanzamt ja sein eigenes Berechnungsprogramm hat, sehe ich keine Notwendigkeit, da etwas doppelt zu erklären.

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  • relysium
    antwortet
    Ich habe sowohl Zeile 45 (mit den 198 Tagen) als auch Zeile 48 (mit den 600 Euro) befüllt. Denn die Bedingung, nichts in Zeile 45 einzutragen, trifft nicht zu (da sind keine verschiedenen Tätigkeiten gewesen, die aufzuteilen sind) und die Bedingung, etwas in Zeile 48 einzutragen (Anteil, der auf nichtselbständige Einnahmen entfällt), trifft zu.

    Man kann den Text natürlich auch so interpretieren, dass nur im Falle der Aufteilung der nichtselbständige Anteil in Zeile 48 einzutragen sei. Aber bevor es mir so geht wie dem, dessen 600 nicht berücksichtigt wurden, kriegen die das lieber falsch und doppelt und dürfen mich dann belehren, wie es richtig gewesen wäre.

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    "Soweit die Homeoffice-Pauschale auf die
    Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit entfällt, tragen Sie diesen Anteil bitte in Zeile 48 ein."

    Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit heisst für mich - Einnahmen als Arbeitnehmer-
    Unsinn in der Steuererklärung gibt es mehr als genug.
    Das ist nur ein Punkt mehr

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  • Charlie24
    antwortet
    Home-Office, die GBR betreffend, wirst du als Sonderbetriebsausgaben in der Feststellungserklärung geltend machen müssen, das sehe ich auch so.

    Und was dieser Hilfetext zu Zeile 45 der Anlage N wirklich meint, versteht man sicher nicht auf Anhieb:

    Haben Sie an einem Kalendertag verschiedene berufliche oder betriebliche Tätigkeiten in Ihrer häuslichen Wohnung ausgeübt, ist die Homeoffice-Pauschale
    auf dieverschiedenen Tätigkeiten aufzuteilen. In diesem Fall ist keine Eintragung in Zeile 45 vorzunehmen. Soweit die Homeoffice-Pauschale auf die
    Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit entfällt, tragen Sie diesen Anteil bitte in Zeile 48 ein.


    Heißt für mich: Wenn es keine verschiedenen beruflichen oder betrieblichen Tätigkeiten gibt, sondern nur die Arbeitnehmertätigkeit, bleibt es bei Zeile 45,

    sonst wäre die Zeile 45 ja nie auszufüllen.

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  • relysium
    antwortet
    Welchen Sinn macht eine Angabe von gewerblichem / selbständigem Homeoffice in einer Anlage, die für nichtselbständige Arbeit angelegt wurde?

    Aber wenn wir schon dabei sind, ergibt sich eine neue Frage, die ich bisher nicht auf dem Radar hatte: Ich habe auch eine Anlage G, weil ich Mitgesellschafter einer GbR bin (50%). Auch hier ist Homeoffice angefallen. Wo wäre denn das einzutragen? Auch in N? Oder in der "Feststellung der einheitlichen und gesonderten ..."?

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  • Charlie24
    antwortet
    Deiner Interpretation stimme ich nicht zu
    Das musst du ja auch nicht. Für mich ist der Erläuterungstext aber nur so halbwegs verständlich, sonst wäre der Text ja absolut widersinnig.

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