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Anlage Kinder bei Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

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    Anlage Kinder bei Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

    Hallo,
    ich bin in 2020 Witwe geworden und dementsprechend werde ich vom Finanzamt nun nach Ablauf der beiden Folgejahre ab Januar in Steuerklasse 1 eingruppiert und dies wurde auch so an den Arbeitgeber weitergeleitet. Ich habe aber ein minderjähriges Kind und muss deshalb Steuerklasse 2 haben. Dies soll nach Möglichkeit auch kurzfristig geändert werden, damit dies bereits auf der folgenden Lohnabrechnung Berücksichtigung findet.
    Nach Anruf beim FA sagte man mir, -->Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ausfüllen und Anlage Kinder dazu. Bin ja beim Ausfüllen des ersten Antrags schon arg ins Straucheln gekommen, weil ich ihn sehr verwirrend fand, habe ihn nun aber online weggeschickt.
    Kann ich die Anlage Kind nun auch online über Elster ausfüllen, und wenn ja, wie rufe ich das Formular auf? Oder ist es nur möglich dies im Nachgang als Papiervordruck einzureichen?

    Vielen Dank für Eure Hilfe..

    LG Anja

    #2
    Hallo,

    die Anlage Kind für die Lohnsteuerermäßigung ist Im Antrag enthalten.
    Bei deiner Steuererklärung musst du ebenfalls für eine Anlage KInd ausfülen
    Gruß FIGUL

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      #3
      Hmmm, ich konnte lediglich den Antrag auf LSt-Erm abgeben. Oder ist das durch den Punkt "Kinderfreibeträge" erledigt? Weil ich da nicht so wirklich durchgestiegen bin, hatte ich "Zahl der Kinderfreibeträge wie 2021" angegeben...
      Ich muss allerdings dazu sagen, dass ich mit den ganzen St-Erklärungen seit 2020 hinterher hinke.
      Die Sachen von 2020 liegen noch bei einer Dame vom LSt-Hilfeverein, einige Unterlagen von mir fehlen ihr noch.
      Mir ging es jetzt nur darum die Steuerklasse geändert zu bekommen
      Bin ein bißchen überfordert

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        #4
        die Anlage Kind für die Lohnsteuerermäßigung ist Im Antrag enthalten.
        Bei Mein ELSTER aber nur dann, wenn sie auch angehakt wurde.

        Dort müssen auch die Angaben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gemacht werden.

        Anlagen_Lohnsteuerermäßigung.JPG
        Du musst das Übertragungsprotokoll aufrufen, dort siehst du, ob der Antrag vollständig war
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Die Anlage Kind wird dem Antrag genauso hinzugefügt wie der Einkommensteuererklärung.

          https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung

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            #6
            Kinderfreibeträge.jpg
            Meinst du das hier...?

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              #7
              Aaaah, hat sich erledigt - jetzt hab ich die Auswahl der Anlagen gefunden!!!
              Vielen Dank trotzdem für Eure Unterstützung

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                #8
                Ich habe aber trotzdem noch eine Frage.
                Beim Ausfüllen des Hauptvordrucks werden nach Angaben zu den Einkünften gefragt. Muss ich das auch ausfüllen, auch wenn es nur um die Steuerklassen-Änderung geht? Oder Angaben zu Mieteinnahmen ( die erst ab Dez. 2021 zum Tragen kommen)?

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                  #9
                  Meinst du das hier...?
                  Nein, diese Seite gehört zum Hauptvordruck.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Was muss ich beim Entlastungsbetrag eintragen beim Zeitraum von wann bis wann das Kind bei mir gelebt hat? Von Geburt - jetzt oder für 2022 den Zeitraum 01 - 12/2022 ?? Gleiches gilt für Kindergeld. Welcher Zeitraum gehört da hinein? Nur 2022 betreffend oder was?
                    Formulare sind echt nicht meins...

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                      #11
                      Es wird das Datumsformat Monat und Jahr erwartet. Bei seit kannst du sicher auch ein früheres Jahr angeben, ggf. ab dem Monat der Geburt.

                      Bei bis kann man ja nur eine Prognose machen. Bis 12.2022 ist sicher das Mindeste, was man eintragen sollte, da das Kind noch minderjährig ist,

                      maximal bis zum 18. Geburtstag.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Ach super, vielen lieben Dank, jetzt ist auch Feierabend für heute
                        Schönen Abend noch.
                        LG Anja

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