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Abfindung und Urlaubsabgeltung zusammen abgerechnet

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    Abfindung und Urlaubsabgeltung zusammen abgerechnet

    Hallo zusammen,

    ich habe letztes Jahr eine Abfindung erhalten plus eine Urlaubsabgeltung. Mein ehemaliger Arbeitgeber hat beides zusammen mit dem letzten Lohn auf der Abrechnung aufgeführt und berechnet (Steuerklasse 1). Ich habe unter Anlage N Zeile 16 den Bruttobetrag der Abfindung eingetragen. Da ich zum ersten mal mit Elster online arbeite, bin ich verunsichert, ob dies genügt? Er hat ja die Summe der Abfindung (5000€) und die Urlaubsabgeltung (1970€) zusammen gerechnet und die Summe versteuert. Ich komme hier an dem Punkt nicht weiter.

    Ein mitgesendet Gerichtsbeschluss über die Abfindung ist für das Finanzamt ausreichend?

    Vielen Dank und viele Grüße!
    Zuletzt geändert von Rineth; 19.01.2022, 10:04.

    #2
    Zitat von Rineth Beitrag anzeigen
    Da ich zum ersten mal mit Elster online arbeite
    Ich unterstelle dass Du mit Mein Elster arbeitest. Gefragt hast Du aber im Unterforum zum Forum selbst.

    Ich verschieb Deine Frage.

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      #3
      Ich habe unter Anlage N Zeile 16 den Bruttobetrag der Abfindung eingetragen. Da ich zum ersten mal mit Elster online arbeite, bin ich verunsichert, ob dies genügt?
      Unter welcher Nummer der Lohnsteuerbescheinigung sind die Beträge bzw. deren Summe denn aufgeführt ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Unter welcher Nummer der Lohnsteuerbescheinigung sind die Beträge bzw. deren Summe denn aufgeführt ?
        Lohnart 1005 Abfindung 5000€
        Lohnart 1940 Urlaubsabgeltung 1970,40€

        In der Auflistung stehen dann 6970,40€ brutto und daraus folgend Lohnsteuer, Kirchensteuer usw.

        Eine andere Numerierung gibt es nicht auf der Abrechnung (ich denke, DATEV Ausdruck).

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          #5
          Zitat von Rineth Beitrag anzeigen
          Eine andere Numerierung gibt es nicht auf der Abrechnung
          Es ging ja nicht um die Lohnabrechnung, sondern um die Lohnsteuerbescheinigung.

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            #6
            Es kann sehr gut sein, dass du die Lohnsteuerbescheinigung für 2021 noch nicht erhalten hast. Dann solltest du mit der Erfassung warten,

            bis die vorliegt bzw. die Daten elektronisch übermittelt sind. Das sollte bis Ende Februar erfolgt sein.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Sorry, falsch gelesen.

              Die Bescheinigung musste ich tatsächlich gerade anfordern, da ich sie noch nicht erhalten habe. Ich hoffe das geht jetzt problemlos, ohne dass ich schon wieder den Anwalt einschalten muss.

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                #8
                Hallo,

                der AG hat Zeit bis zum 28.02. siehe Charlie24 #6
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  Die Bescheinigung musste ich tatsächlich gerade anfordern, da ich sie noch nicht erhalten habe. Ich hoffe das geht jetzt problemlos, ohne dass ich schon wieder den Anwalt einschalten muss.
                  Dein früherer AG hat bis Ende Februar 2022 Zeit dafür, daran kann auch ein Anwalt nichts ändern.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Hallo zusammen,

                    Ich habe die Bescheinigung erhalten, die Abfindung wird unter Nummer 10 aufgeführt, die ausgezahlte Urlaubsabgeltung wird nicht gesondert aufgeführt.

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