Hallo zusammen,
ich habe letztes Jahr eine Abfindung erhalten plus eine Urlaubsabgeltung. Mein ehemaliger Arbeitgeber hat beides zusammen mit dem letzten Lohn auf der Abrechnung aufgeführt und berechnet (Steuerklasse 1). Ich habe unter Anlage N Zeile 16 den Bruttobetrag der Abfindung eingetragen. Da ich zum ersten mal mit Elster online arbeite, bin ich verunsichert, ob dies genügt? Er hat ja die Summe der Abfindung (5000€) und die Urlaubsabgeltung (1970€) zusammen gerechnet und die Summe versteuert. Ich komme hier an dem Punkt nicht weiter.
Ein mitgesendet Gerichtsbeschluss über die Abfindung ist für das Finanzamt ausreichend?
Vielen Dank und viele Grüße!
ich habe letztes Jahr eine Abfindung erhalten plus eine Urlaubsabgeltung. Mein ehemaliger Arbeitgeber hat beides zusammen mit dem letzten Lohn auf der Abrechnung aufgeführt und berechnet (Steuerklasse 1). Ich habe unter Anlage N Zeile 16 den Bruttobetrag der Abfindung eingetragen. Da ich zum ersten mal mit Elster online arbeite, bin ich verunsichert, ob dies genügt? Er hat ja die Summe der Abfindung (5000€) und die Urlaubsabgeltung (1970€) zusammen gerechnet und die Summe versteuert. Ich komme hier an dem Punkt nicht weiter.
Ein mitgesendet Gerichtsbeschluss über die Abfindung ist für das Finanzamt ausreichend?
Vielen Dank und viele Grüße!
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