Hallo
mein Wohnsitz hat sich seit dem 30.6.2021 permanent ins Ausland (Dänemark) verlagert. Seitdem habe ich auch keinen Erst- oder Zweitwohnsitz mehr in Deutschland.
Wie muss dieser Sachverhalt in der meiner Einkommenssteuererklärung 2021 angegeben werden? Muss beispielsweise mein Einkommen bis zum 30.6.21 wie bisher angeben werden und das restliche Einkommen (das verdient wurde als sich bereits mein Wohnsitz bereits in Ausland verlagert hat) anderweitig angegeben werden? (Mein Einkommen stammt ausschließlich aus selbständigen Unternehmungen, beinhaltet also keinen Lohn o.ä.. Meine Gewerbe in Deutschland wurden ebenfalls zum 30.6.21 abgemeldet).
Mit freundlichen Grüßen,
Jakob
mein Wohnsitz hat sich seit dem 30.6.2021 permanent ins Ausland (Dänemark) verlagert. Seitdem habe ich auch keinen Erst- oder Zweitwohnsitz mehr in Deutschland.
Wie muss dieser Sachverhalt in der meiner Einkommenssteuererklärung 2021 angegeben werden? Muss beispielsweise mein Einkommen bis zum 30.6.21 wie bisher angeben werden und das restliche Einkommen (das verdient wurde als sich bereits mein Wohnsitz bereits in Ausland verlagert hat) anderweitig angegeben werden? (Mein Einkommen stammt ausschließlich aus selbständigen Unternehmungen, beinhaltet also keinen Lohn o.ä.. Meine Gewerbe in Deutschland wurden ebenfalls zum 30.6.21 abgemeldet).
Mit freundlichen Grüßen,
Jakob
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