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Einkommenssteuererklärung bei Umzug in der Mitte des Jahres

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    Einkommenssteuererklärung bei Umzug in der Mitte des Jahres

    Hallo

    mein Wohnsitz hat sich seit dem 30.6.2021 permanent ins Ausland (Dänemark) verlagert. Seitdem habe ich auch keinen Erst- oder Zweitwohnsitz mehr in Deutschland.

    Wie muss dieser Sachverhalt in der meiner Einkommenssteuererklärung 2021 angegeben werden? Muss beispielsweise mein Einkommen bis zum 30.6.21 wie bisher angeben werden und das restliche Einkommen (das verdient wurde als sich bereits mein Wohnsitz bereits in Ausland verlagert hat) anderweitig angegeben werden? (Mein Einkommen stammt ausschließlich aus selbständigen Unternehmungen, beinhaltet also keinen Lohn o.ä.. Meine Gewerbe in Deutschland wurden ebenfalls zum 30.6.21 abgemeldet).

    Mit freundlichen Grüßen,
    Jakob
    Zuletzt geändert von jakob1111; 19.01.2022, 16:20.

    #2
    Guck nochmal nach, wann Du tatsächlich umgezogen bist

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      #3
      Es muss natürlich der 30.6.21 heißen. Habe es nun korrigiert. Danke!

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        #4
        Wie muss dieser Sachverhalt in der meiner Einkommenssteuererklärung 2021 angegeben werden?
        Auch wenn der Umzug bereits am 30.06.2021 erfolgt ist, bist du im Jahr 2021 in Deutschland noch unbeschränkt steuerpflichtig.

        Die Einkünfte, die du nach dem dauerhaften Wegzug nach Dänemark 2021 dort erzielt hast, musst du in der Anlage WA-ESt erklären.

        Diese Einkünfte unterliegen normalerweise dem Progressionsvorbehalt, was den Steuersatz für deine deutschen Einkünfte erhöht
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank! Das ist exakt wonach ich gesucht hatte.

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