HalloTeam von Elster, habe meine Steuerdaten bis auf die anteiligen Kosten fürs Arbeitszimmer eingegeben. Unsere Hausverwaltung versendet die Nebenkostenabrechnung mit Lohnkosten usw. immer erst im Dezember des Folgejahres. Wie gehe ich vor? Kann ich die etwa gleichbleibenden Kosten des Vorjahres angeben?
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Hallo,
Kann ich die etwa gleichbleibenden Kosten des Vorjahres angeben?
Da du aber offenbar von §35a-Sachen sprichst (haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen) darfst du es alternativ auch ganz offiziell erst im nächsten Jahr absetzen (siehe §35a Anwendungsschreiben).
Stefan
Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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Da du aber offenbar von §35a-Sachen sprichst
Man sollte in solchen Fällen die Anteile aus den Vorauszahlungen und der Abrechnung für das Vorjahr ermitteln,
das entspricht dem Abflussprinzip ohnehin eher, als die Abrechnung auf Basis einer Nebenkostenabrechnung, die
erst im Folgejahr erstellt und auch erst im Folgejahr tatsächlich abgerechnet wird.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von reckoner Beitrag anzeigenHallo,
Und wofür braucht man dann expliziet die "Lohnkosten"?
Stefan
anteilig Winterdienst und GartenpflegeGruß FIGUL
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Hallo,
anteilig Winterdienst und Gartenpflege
Man könnte aber diskutieren, ob Gartenpflege überhaupt zum Arbeitszimmer gehört.
Stefan
Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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