Ich versuche (durchaus mit Erfolg) meine Vorauszahlungen so zu steuern, dass sich Abschlusszahlungen aber auch Erstattungen im Bereich von
deutlich unter 500,00 € bewegen. Für 2021 habe ich jetzt eine Nachzahlung von 45,00 € ermittelt. Die einzigen größeren Unsicherheitsfaktoren bei
uns sind Vermietungseinkünfte und Handwerkerleistungen (§ 35a), da können sich schon mal nicht vorhersehbare Änderungen ergeben, die dann
zu einer Erstattung führen.
Bisher erfolgt die Anpassung des Grundfreibetrags auf Grundlage des sog. Existenzminimumsberichts, der alle 2 Jahre erstellt wird und eine Prognose
der zukünftigen Preisentwicklung enthält. https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=2
deutlich unter 500,00 € bewegen. Für 2021 habe ich jetzt eine Nachzahlung von 45,00 € ermittelt. Die einzigen größeren Unsicherheitsfaktoren bei
uns sind Vermietungseinkünfte und Handwerkerleistungen (§ 35a), da können sich schon mal nicht vorhersehbare Änderungen ergeben, die dann
zu einer Erstattung führen.
Bisher erfolgt die Anpassung des Grundfreibetrags auf Grundlage des sog. Existenzminimumsberichts, der alle 2 Jahre erstellt wird und eine Prognose
der zukünftigen Preisentwicklung enthält. https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=2
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