Hallo,
wie gesagt, wie es in Süddeutschland genau abläuft kann ich nicht sagen (ich lebe in NRW).
Aber das Einkommensteuerrecht gilt deutschlandweit, also kann die Kirchensteuer auf regelbesteuerte Kapitalerträge - also keine Abgeltungsteuer - auch überall abgesetzt werden.
Das kann ich nicht nachvollziehen. Alles was man von der Bank bezüglich Kirchensteuern bekommt kann man gerade nicht als Sonderausgaben absetzen.
Und der Betrag im Steuerbescheid ist ja nach Günstigerprüfung(!) ziemlich sicher ein anderer.
PS: Man darf auch nicht durcheinander kommen, es geht nicht um die Kirchensteuer an sich, sondern um das Absetzen als Sonderausgabe.
Stefan
wie gesagt, wie es in Süddeutschland genau abläuft kann ich nicht sagen (ich lebe in NRW).
Aber das Einkommensteuerrecht gilt deutschlandweit, also kann die Kirchensteuer auf regelbesteuerte Kapitalerträge - also keine Abgeltungsteuer - auch überall abgesetzt werden.
da ich die Werte seit jeher aus meiner Bankingsoftware ablese
Und der Betrag im Steuerbescheid ist ja nach Günstigerprüfung(!) ziemlich sicher ein anderer.
PS: Man darf auch nicht durcheinander kommen, es geht nicht um die Kirchensteuer an sich, sondern um das Absetzen als Sonderausgabe.
Stefan
Kommentar