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Verpflegungsmehraufwand im Sinne der beruflichen Fortbildung - Anlage N - Wo angeben?

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    Verpflegungsmehraufwand im Sinne der beruflichen Fortbildung - Anlage N - Wo angeben?

    Hallo liebes Forum,

    ich werde gerade nicht so ganz schlau, wo ich meinen Verpflegungsmehraufwand, den ich 2018 für meine berufliche Fortbildung geltend machen kann, anzugeben habe.

    Bisher habe ich diese in Anlage N unter Punkt 13 bei den "Fortbildungskosten" frei eingetragen, da es ja nun mal Fortbildungskosten sind. Nun gibt es aber auch noch die Möglichkeit, diese unter Punkt 16 bei "Pauschbeträge für Mehraufwendung für Verpflegung" einzutragen.

    Was wäre jetzt richtig? Wird beides akzeptiert? Und macht es einen Unterschied, wo diese Kosten eingetragen sind?

    Vielen Dank schonmal und freundliche Grüße,
    Daniel

    #2
    AW: Verpflegungsmehraufwand im Sinne der beruflichen Fortbildung - Anlage N - Wo ange

    Punkt 13 und Punkt 16 - das deutet meiner Meinung nach eindeutig darauf hin, dass Du nicht ElsterFormular, sondern Mein Elster verwendest. Da hast Du Dich im Unterforum geirrt.

    Ich verschieb denn mal.

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