Hallo liebes Forum,
ich werde gerade nicht so ganz schlau, wo ich meinen Verpflegungsmehraufwand, den ich 2018 für meine berufliche Fortbildung geltend machen kann, anzugeben habe.
Bisher habe ich diese in Anlage N unter Punkt 13 bei den "Fortbildungskosten" frei eingetragen, da es ja nun mal Fortbildungskosten sind. Nun gibt es aber auch noch die Möglichkeit, diese unter Punkt 16 bei "Pauschbeträge für Mehraufwendung für Verpflegung" einzutragen.
Was wäre jetzt richtig? Wird beides akzeptiert? Und macht es einen Unterschied, wo diese Kosten eingetragen sind?
Vielen Dank schonmal und freundliche Grüße,
Daniel
ich werde gerade nicht so ganz schlau, wo ich meinen Verpflegungsmehraufwand, den ich 2018 für meine berufliche Fortbildung geltend machen kann, anzugeben habe.
Bisher habe ich diese in Anlage N unter Punkt 13 bei den "Fortbildungskosten" frei eingetragen, da es ja nun mal Fortbildungskosten sind. Nun gibt es aber auch noch die Möglichkeit, diese unter Punkt 16 bei "Pauschbeträge für Mehraufwendung für Verpflegung" einzutragen.
Was wäre jetzt richtig? Wird beides akzeptiert? Und macht es einen Unterschied, wo diese Kosten eingetragen sind?
Vielen Dank schonmal und freundliche Grüße,
Daniel
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