Hallo,
im Formular N-AUS kann ich ja angeben, das ich Geld im Ausland eingenommen habe (z.b. nichtselbstständiger Arbeitslohn).
Gehen wir mal davon aus es war in einem Land wo es ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt.
Nun wird gefragt, ob man zusätzlich zum deutschen Wohnsitz auch einen im Ausland hatte.
Meine Frage, was hat das für eine Bewandtnis. Ich denke da steckt ja irgendein Grund dahinter. Wird das steuerlich doch anders behandelt?
Ebenso die nächste Frage:
"Zu diesem Staat habe ich nicht die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen (Mittelpunkt der Lebensinteressen)."
Weiß jemand den Hintergrund dazu? Danke :-)
im Formular N-AUS kann ich ja angeben, das ich Geld im Ausland eingenommen habe (z.b. nichtselbstständiger Arbeitslohn).
Gehen wir mal davon aus es war in einem Land wo es ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt.
Nun wird gefragt, ob man zusätzlich zum deutschen Wohnsitz auch einen im Ausland hatte.
Meine Frage, was hat das für eine Bewandtnis. Ich denke da steckt ja irgendein Grund dahinter. Wird das steuerlich doch anders behandelt?
Ebenso die nächste Frage:
"Zu diesem Staat habe ich nicht die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen (Mittelpunkt der Lebensinteressen)."
Weiß jemand den Hintergrund dazu? Danke :-)
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