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Frage zu Auslandswohnsitz N-AUS

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    Frage zu Auslandswohnsitz N-AUS

    Hallo,

    im Formular N-AUS kann ich ja angeben, das ich Geld im Ausland eingenommen habe (z.b. nichtselbstständiger Arbeitslohn).
    Gehen wir mal davon aus es war in einem Land wo es ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt.
    Nun wird gefragt, ob man zusätzlich zum deutschen Wohnsitz auch einen im Ausland hatte.

    Meine Frage, was hat das für eine Bewandtnis. Ich denke da steckt ja irgendein Grund dahinter. Wird das steuerlich doch anders behandelt?
    Ebenso die nächste Frage:

    "Zu diesem Staat habe ich nicht die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen (Mittelpunkt der Lebensinteressen)."

    Weiß jemand den Hintergrund dazu? Danke :-)

    #2
    Der Begriff "Mittelpunkt der Lebensinteressen" wird in verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen zur Bestimmung des sog. DBA-Wohnsitzes verwendet.

    Von diesem DBA-Wohnsitz hängt es ab, in welchem Staat man als ansässig gilt.

    Mit der elektronischen Steuererklärung bzw. Mein ELSTER hat die Frage nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Okay. Aber wirkt das sich steuerlich aus? bzw. das mit dem wohnsitz?

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        #4
        Aber wirkt das sich steuerlich aus? bzw. das mit dem wohnsitz?
        Das hängt wiederum davon ab, wie das in dem jeweiligen DBA geregelt ist.

        Auch das ist keine Frage für dieses Forum. Steuerberatung ist hier nicht zulässig.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Suspicor Beitrag anzeigen
          Okay. Aber wirkt das sich steuerlich aus? bzw. das mit dem wohnsitz?
          Nochmals, hier ist keine Steuerberatung möglich und auch nicht zulässig. Trotzdem mal ein kleines Beispiel dafür, wie schwierig solche Fragen zu beantworten sind. Zu Zeiten, als ich noch gearbeitet habe, überwiegend in NL, war für mich die erste Frage, welchen Anteil meines gesamten Einkommens ich in DE und welchen Anteil in NL erwirtschafte. Heute ist es so, dass ich 90 % oder mehr in NL erzielen müsste, um unabhängig vom Wohnsitz als niederländischer Steuerbürger zu gelten. Vor ein paar Jahren war dieser Anteil noch anders geregelt. Natürlich wirkt sich das steuerlich aus, als Plus hier und als Minus da. Einen "Gewinn" im Sinne von "lass mal lieber hier wohnen und da Steuern zahlen" kann man nicht erzielen, denn die Finanzbehörden tauschen sich aus und wissen genau, was Du wo als Einkommen generierst. Und nochmals: genauere Antworten sind nur auf den Einzelfall bezogen möglich, und dazu wirst Du dann wohl einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe konsultieren müssen. Der kann Dir dann auch sagen, ob es Sinn macht, eine Freistellung in dem einen oder anderen Land zu beantragen. Wobei eine solche Freistellung nicht weniger Steuern in einem Land bedeutet, sondern nur eine Verschiebung in eines der Länder.
          Zuletzt geändert von ; 06.02.2022, 01:34.

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