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    Umsatzsteuererklärung

    Hallo,
    ich hoffe ihr könnt mir helfen .
    Ich habe ein kleines Unternehmen und war Kleinunternehmer.
    Bis jetzt habe ich die Steuererklärung für meinen Mann und mich immer zusammen veranlagt.
    Da brauchte ich für mein Unternehmen nur die Anlage S und EÜR ausfüllen .
    Nun bin ich 2020 und 2021 über die Freigrenze von 22000€ gekommen und soll jetzt für 2021 eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
    Ich habe jetzt angefangen und bin etwas überfordert .
    Bei Zeile 22 bin ich unsicher was ich auswählen muß.
    In Zeile 38 habe ich jetzt meine Einnahmen eingegeben und es wurde die Umsatzsteuer richtig berechnet .
    In Zeile 122 habe ich die Steuer eingegeben die ich beim Materialeinkauf ausgegeben habe.
    Ich hatte auch Ausgaben ohne Umsatzsteuer wie z.B. Kontoführungsgebühren. Muß ich die auch irgendwo eingeben ?
    In Zeile 169 wird mir nun angezeigt was ich an das Finanzamt noch bezahlen muß.
    Ich habe vorher bereits die Einkommensteuererklärung ausgefüllt inkl. Anlage S . Da habe ich alle Ein und Ausgaben eingegeben .
    Dort hat das Programm mit eine Berechnung gegeben was ich noch nachzahlen muß.
    Nun weicht diese Berechnung aber erheblich von der Berechnung in Zeile 169 ab .
    Könnt Ihr mir bitte helfen ?
    Leider fehlt mir das Geld für einen Steuerberater und muß es deshalb selber machen .
    LG Katja



    #2
    Nun weicht diese Berechnung aber erheblich von der Berechnung in Zeile 169 ab .
    Die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer haben doch auch nichts miteinander zu tun. Für die Einkommensteuer ist der Gewinn nach der EÜR

    maßgeblich, für die Umsatzsteuer die Differenz aus der vereinnahmten Umsatzsteuer und der dir von anderen Unternehmen berechneten Vorsteuer.

    Hast du denn für 2021 kein Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht ? Wenn du 2020 über die Umsatzgrenze gekommen bist, bestand ja ab 2021

    die Verpflichtung, für jedes Quartal eine Voranmeldung einzureichen.

    Bei Zeile 22 bin ich unsicher was ich auswählen muß.
    Die Steuer ist grundsätzlich nach vereinbarten Entgelten zu berechnen (§ 16 Absatz 1 Satz 1 UStG - sogenannte Sollversteuerung).
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich hatte im Januar 2021 mit dem Finanzamt telefoniert .
      Die sagten mir das ich für 2021 keine Voranmeldung machen brauch da es sein kann das ich unter der Freigrenze bleibe .
      Ich muß nur für 2021 eine Umsatzsteuererklärung einreichen .
      Heißt das denn jetzt das ich beide Summen bezahlen muß ? Die von der Einkommensteuer und die Umsatzsteuer ?

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        #4
        Die sagten mir das ich für 2021 keine Voranmeldung machen brauch da es sein kann das ich unter der Freigrenze bleibe
        Aber das ist doch schlicht falsch, es sei denn, es ginge um das Jahr nach der Unternehmensgründung. Wenn dein Unternehmen bereits vor 2020

        gegründet wurde und du 2020 über die 22.000 € Umsatz gekommen bist, gilt 2021 die Regelbesteuerung und zwar unabhängig von der Umsatzhöhe.

        Aber wenn dir das Finanzamt etwas anderes gesagt hat, was solls !

        Heißt das denn jetzt das ich beide Summen bezahlen muß ? Die von der Einkommensteuer und die Umsatzsteuer ?
        Natürlich ! Du hast doch deinen Kunden ab 2021 auch die Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Na klasse und warum wird mir solch eine Auskunft gegeben ? Ich habe 2021 die Umsatzsteuer auf meinen Rechnungen ausgewiesen, wie es mir vom Finanzamt gesagt wurde .
          Dann bleibt ja nichts mehr vom Gewinn über wenn ich jetzt beide Steuern bezahlen muß .
          Die Einkommensteuer habe ich die ganzen Jahre auch bezahlen müßen . Warum muß ich denn jetzt auch noch die Umsatzsteuer bezahlen ? Ist dann ja mehr wie vorher . Somit werde ich dann ja bestraft wenn ich im Jahr mehr Umsatz wie 22000€ mache .
          Nun ja nützt ja jetzt nichts .
          Habe ich denn alles richtig ausgefüllt oder muß ich da jetzt noch was anders ausfüllen .
          Wie bereits gesagt habe ich nur die normalen Einnahmen mit 19% Umsatzsteuer.
          Ausgaben habe ich mit 19%, 7% und 0% .

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            #6
            Warum muß ich denn jetzt auch noch die Umsatzsteuer bezahlen ? Ist dann ja mehr wie vorher . Somit werde ich dann ja bestraft wenn ich im Jahr mehr Umsatz wie 22000€ mache .
            Wenn du die Umsatzsteuer in deiner Kalkulation richtig berücksichtigt hast, ist das für dich keine echte Mehrbelastung. Die zahlen letztlich deine Endkunden.

            Außerdem konntest du als Kleinunternehmer vor 2021 ja auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

            Ob du alles richtig ausgefüllt hast, kann ich dir nicht wirklich sagen.
            Zuletzt geändert von Charlie24; 06.02.2022, 16:58. Grund: Jahreszahl auf 2021 berichtigt
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von KW22 Beitrag anzeigen
              Dann bleibt ja nichts mehr vom Gewinn über wenn ich jetzt beide Steuern bezahlen muß
              Die Zahlung der Umsatzsteuer ans Finanzamt ist für Dich eine Ausgabe, die den Gewinn mindert.

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                #8
                liebe Leute,
                im Formular der Umsatzsteuererklärung 2022 finde ich die Zeile 17 und 18 nicht, da wollte ich ca. 900 € Umsatzsteuererstattung eintragen, "vom FA erstattete oder ggf verechnete Ust" geht aber ... habe ich ein falsches Formular erwischt? bin verzweifelt.

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                  #9
                  Du bringst jetzt EÜR und Umsatzsteuererklärung durcheinander.

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