Wenn im Jahr 2021 die Rückerstattung von Kindergartenbeiträgen höher ist, als die gesamten Kinderbetreuungskosten des Jahres, wie trägt man das ein? Ein negativer Betrag bei den Kinderbetreuungskosten ist von Elster Online nicht erlaubt.
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Wenn die Webanwendung über den Aufwendungen liegende Erstattungen nicht erlaubt, was ich nicht geprüft habe,Ein negativer Betrag bei den Kinderbetreuungskosten ist von Elster Online nicht erlaubt.
musst du den Sachverhalt dem Finanzamt anderweitig mitteilen. Am einfachsten auf Seite 9 Zeile 45 des Hauptvordrucks.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
bei der Berechnung wird das wie von Charlie24 erwähnt, angezeigt.
Du gibst bei Erstattungen den Betrag an.
Ein Eintrag bei Erstattungen hat keine negativen Auswirkungen. Ich nehme an es wird gerechnet Kosten minus Erstattungen aber schlechtestenfalls 0.
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Hallo,
we schon erwähnt, erscheint folgender Hinweis bei der Berechnung
Kinderbetreuungskosten ( xx.xx.xxxx ) konnten nicht berücksichtigt werden.
Bei dem Abzug von Kinderbetreuungskosten bei einem Kind ( xx.xx.xxxx ) wurde der steuerfreie
Ersatz nicht maschinell berücksichtigt. Für Berechnungszwecke können Sie den Wert direkt von den
Aufwendungen abziehen und dies Ihrem Finanzamt vermerkenGruß FIGUL
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Wenn nur die Steuerberechnung nicht funktioniert, die Erklärung aber übermittelt werden kann, ist es doch sowieso kein echtes Problem.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Die Berechnung funktionirt, mit Ausnahme der BetreuungskostenZitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWenn nur die Steuerberechnung nicht funktioniert, die Erklärung aber übermittelt werden kann, ist es doch sowieso kein echtes Problem.
Die Betreuungskosten entfallen bei der Berechnung da sie negativ sind.Gruß FIGUL
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OK, danke. Den Hinweis im PDF Output hatte ich nicht gesehen. Die Frage ist, ob das Finanzamt die Erstattung dann voll ansetzt oder auch nur zu 2/3, wie meine Kinderbetreuungskosten.Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
we schon erwähnt, erscheint folgender Hinweis bei der Berechnung
Kinderbetreuungskosten ( xx.xx.xxxx ) konnten nicht berücksichtigt werden.
Bei dem Abzug von Kinderbetreuungskosten bei einem Kind ( xx.xx.xxxx ) wurde der steuerfreie
Ersatz nicht maschinell berücksichtigt. Für Berechnungszwecke können Sie den Wert direkt von den
Aufwendungen abziehen und dies Ihrem Finanzamt vermerken
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Das hat zwar nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun, aber davon gehe ich aus. Der 2/3-Ansatz bei den Aufwendungen ist jaDie Frage ist, ob das Finanzamt die Erstattung dann voll ansetzt oder auch nur zu 2/3, wie meine Kinderbetreuungskosten.
dadurch begründet, dass bereits der Kinderfreibetrag einen Anteil für Betreuung enthält.Freundliche Grüße
Charlie24
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