Wenn im Jahr 2021 die Rückerstattung von Kindergartenbeiträgen höher ist, als die gesamten Kinderbetreuungskosten des Jahres, wie trägt man das ein? Ein negativer Betrag bei den Kinderbetreuungskosten ist von Elster Online nicht erlaubt.
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Ein negativer Betrag bei den Kinderbetreuungskosten ist von Elster Online nicht erlaubt.
musst du den Sachverhalt dem Finanzamt anderweitig mitteilen. Am einfachsten auf Seite 9 Zeile 45 des Hauptvordrucks.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
bei der Berechnung wird das wie von Charlie24 erwähnt, angezeigt.
Du gibst bei Erstattungen den Betrag an.
Ein Eintrag bei Erstattungen hat keine negativen Auswirkungen. Ich nehme an es wird gerechnet Kosten minus Erstattungen aber schlechtestenfalls 0.
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Hallo,
we schon erwähnt, erscheint folgender Hinweis bei der Berechnung
Kinderbetreuungskosten ( xx.xx.xxxx ) konnten nicht berücksichtigt werden.
Bei dem Abzug von Kinderbetreuungskosten bei einem Kind ( xx.xx.xxxx ) wurde der steuerfreie
Ersatz nicht maschinell berücksichtigt. Für Berechnungszwecke können Sie den Wert direkt von den
Aufwendungen abziehen und dies Ihrem Finanzamt vermerkenGruß FIGUL
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Wenn nur die Steuerberechnung nicht funktioniert, die Erklärung aber übermittelt werden kann, ist es doch sowieso kein echtes Problem.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWenn nur die Steuerberechnung nicht funktioniert, die Erklärung aber übermittelt werden kann, ist es doch sowieso kein echtes Problem.
Die Betreuungskosten entfallen bei der Berechnung da sie negativ sind.Gruß FIGUL
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Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
we schon erwähnt, erscheint folgender Hinweis bei der Berechnung
Kinderbetreuungskosten ( xx.xx.xxxx ) konnten nicht berücksichtigt werden.
Bei dem Abzug von Kinderbetreuungskosten bei einem Kind ( xx.xx.xxxx ) wurde der steuerfreie
Ersatz nicht maschinell berücksichtigt. Für Berechnungszwecke können Sie den Wert direkt von den
Aufwendungen abziehen und dies Ihrem Finanzamt vermerken
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Die Frage ist, ob das Finanzamt die Erstattung dann voll ansetzt oder auch nur zu 2/3, wie meine Kinderbetreuungskosten.
dadurch begründet, dass bereits der Kinderfreibetrag einen Anteil für Betreuung enthält.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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