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Grundsteuererklärung 2022 - Import von mehreren Grundstücken/Objekten

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    Grundsteuererklärung 2022 - Import von mehreren Grundstücken/Objekten

    Hallo,

    dieses Jahr (und in 7 Jahren erneut) müssen für alle Grundstücke und Immobilien die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgegeben werden.

    Wir erfassen unsere Grundstücke und Immobilien aktuell in einer Excelliste da in unserer Anlagenbuchhaltung nicht alle geforderten Angaben vorhanden sind ist die Datenbeschaffung teilweise recht aufwendig.

    Gibt es eine Möglichkeit die Daten z.B. aus einer Excelliste zu importieren?
    Alternativ gibt es ein Programm, mit dem so ein Import möglich ist.

    Gruß
    Oliver


    #2
    Dies ist ein reines Anwenderforum ohne Beteiligung von Elster. Wir wissen daher nicht, wie das ab Juli laufen wird, und ob es irgendwelche Importfunktionen geben wird. Ich persönlich würde nicht darauf bauen.

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      #3
      Ich würde auch nicht darauf tippen. Noch dazu, weil (fast) jedes Bundesland ja ein eigenes Grundstücksbewertungsrecht hat und damit auch teilweise unterschiedliche Daten Abfragen wird. Maßgebend ist die Belegenheit des Grundstücks, d.h. im Extremfall darf man sich mit 16 verschiedenen Steuererklärungen herumschlagen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        ... d.h. im Extremfall darf man sich mit 16 verschiedenen Steuererklärungen herumschlagen.
        Ich hoffe schon, dass überall die gleichen Daten abgefragt werden. Die Auswertung und Verwertung kann ja durchaus unterschiedlich sein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke euch für die Antworten.
          Sollte von Euch jemand eine Lösung Software haben freu ich mich immer über eine Info

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Ich hoffe schon, dass überall die gleichen Daten abgefragt werden. Die Auswertung und Verwertung kann ja durchaus unterschiedlich sein.
            Auf meinem Merkblatt für Hessen steht, dass ich nach Auswahl eines hessischen FA auf einem Formular landen würde, dass nur für Hessen sei.

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              #7
              Auf meinem Merkblatt für Hessen steht, dass ich nach Auswahl eines hessischen FA auf einem Formular landen würde, dass nur für Hessen sei.
              Wenn es so einfach ist bzw. man automatisiert bei dem richtigen Formular landet, soll es mir auch recht sein. Die in einigen Ländern (z. B. Bayern) angestrebten

              Einfachlösungen sind allerdings rechtlich nicht unumstritten. Mir wäre es deshalb schon recht, wenn alle bewertungsrechtlich relevanten Daten von Anfang an

              abgefragt würden. Aber warten wir mal den 01.07.2022 ab, dann wissen wir mehr.

              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Na ja, das Ganze ich ja schon ein riesiges Politikum. Wenn ich beispielsweise in Bayern wohnen würde und dort vielleicht dafür nur beispielsweise zwei Angaben liefern müsste, im Bundesland X aber 10 Daten benötigt würden, wieso sollte es dann gut sein als ABM-Maßnahme auch in Bayern 10 Daten liefern zu müssen, obwohl Jeder weiß, dass 8 davon für die Tonne sind ? Man wird also schon davon ausgehen dürfen, dass Bundesland Y nur "seine" -notwendigen- Daten abfragt und das war es. Ich habe auch noch nie in einem Einkommensteuerformular die Frage nach meiner Schuhgröße gesehen ...
                Schönen Gruß

                Picard777

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                  #9
                  Angeblich entwickelt Buhl ("Wiso-Sparbuch") irgendwas - nichts genaues weiß man aber noch nicht.

                  Ich selbst habe auch überlegt, eine entsprechende Software zu programmieren, aber das ist sehr aufwendig (gerade wegen der unterschiedlichen Bundesländer), so dass ich das wohl - wenn überhaupt - nur für mich selber (=Bayern) mache.

                  Der aktuelle Status in der Entwicklung ist jedenfalls der:
                  • Mit dem aktuellen ELSTER-Client ("ERiC") kann man schon herumexperimentieren und auch Testübertragungen machen.
                  • Es sind aber noch kaum irgendwelche Mussfelder bzw. Plausi-Checks drin, so dass man momentan auch ziemlich viel Mist übermitteln kann (und man daher auch nicht sicher sein kann, ob das in der endgültigen Version immer noch so funktioniert).
                  • Separate Bundeslandvarianten gibt es für Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Hamburg und Niedersachsen. Der Rest ist anscheinend einheitlich.
                  • Manche Felder, die in den bundeslandeinheitlichen ERiC-Demo-Daten enthalten sind, werden in der bayerischen Erklärung schon als "ungültig" angezeigt - das muss ich erst noch genauer untersuchen. Dass man für jedes Bundesland die gleichen Angaben machen kann bzw. muss, ist also jedenfalls schon mal null und nichtig.
                  • Die Bundeslandvarianten sind außerdem teilweise (bis auf weiteres) "kaputt". Z.B. für Bayern muss man statt der Steuernummer das Einheitswert-Aktenzeichen übermitteln; das geht aber aktuell noch nicht, weil sie die Finanzämter Nürnberg, Augsburg und Ingolstadt "vergessen" haben (und ELSTER daher für diese Städte immer "ungültiges Einheitswert-Aktenzeichen" zurückliefert). Das habe ich erst letzte Woche herausgefunden, was leider auch zu spät für das jetzt geplante ELSTER-Update im Februar ist, so dass man damit wohl noch etwas länger leben muss.
                  Überhaupt scheint mir das ganze Projekt vom Timing hier ziemlich ambitioniert zu sein: Man muss die Grundsteuererklärung ja zwischen Juli und Oktober 2022 abgeben, aber vorher müssen die Softwarehersteller ja das Zeug in ihre Programme implementieren, und es gibt noch nicht mal 100% funktionsfähige bzw. endgültige ELSTER-Bibliotheken dafür. Das ist fast schon wie vorletztes Jahr "wir machen mal eben 16% Mwst. in drei Wochen". Würde mich nicht wundern, wenn das alles noch verschoben würde...
                  Zuletzt geändert von mhanft; 09.02.2022, 14:31.

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                    #10
                    Hier mal eine Übersicht, es gibt auch auch Feinheiten bei bestimmten Grundstücksarten: https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=8

                    Man wird m.E. versuchen Alles rechtzeitig auf die Reihe zu bekommen, weil die Kommunen sonst Probleme bekommen, wenn die Grundstückswerte nicht rechtzeitig fertig sind, da ab 2025 insoweit die Grundsteuer aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr erhoben werden darf und die Kommunen einen Vorlauf benötigen, damit sie anhand der schon festgestellten Grundstückswerte die Höhe der Grundsteuerhebesätze so austarieren können, dass per Saldo das Grundsteuervolumen unverändert bleibt.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                      #11
                      Davon abgesehn ist es eine große Sauerei, dass diese Erklärungen alle elektronisch abgegeben werden sollen.
                      Klar für die Verwaltung ist es einfacher wenn die Daten direkt in der Maschine landen und nicht erst noch eingetippt oder gescannt werden müssen.

                      An ältere Personen welche des öfteren keine PC/Smartphone, etc. besitzen und auch kein Verständnis mehr dafür aufbringen hat mal wieder keiner gedacht.... oder es ist den Verantwortlichen völlig egal. Habe im Bekanntenkreis auch schon genügend Hilferufe bekommen nachdem Januar/Februar die Grundsteuerbescheide raus sind mit entsprechenden Infoblatt.
                      Dabei waren das nicht nur ältere Menschen sondern auch einige andere die sich mit ELSTER sowieso schon schwer tun und immer noch alles in Papier einreichen.
                      Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 10.02.2022, 07:47.
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
                      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                        #12
                        Da wird aber auch viel -leider auch hier von Dir- aufgebauscht, die Härtefallregel des § 150 Abs. 8 AO gilt auch hier. In Hessen heißt es unter https://finanzamt.hessen.de/Grundste...aerungspflicht :

                        In Einzelfällen sind Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Abgabe möglich: Wer glaubhaft darlegen kann, dass eine digitale Abgabe nicht möglich ist, der kann die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag auch in Papierform abgeben. Rufen Sie im Zweifel beim Bürgerservice des Finanzamts an. Dort gibt man Ihnen gerne Auskunft, ob Sie in Ihrem Fall die Erklärung auch in Papierform abgeben dürfen. Aber auch dann sind die Erklärungsvordrucke erst ab dem 1. Juli 2022 und nur bei Ihrem zuständigen Finanzamt verfügbar. Somit können Sie auch erst ab diesem Zeitpunkt die Erklärung beim Finanzamt abgeben.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          Wenn ich die Beiträge hier so lese, wird das ja eine größere Aktion werden. Ich bin auch gespannt, ob das pünktlich startet.

                          Ich selbst muss nur vier Einheiten erklären, die alle in Bayern liegen. Hier soll es ja besonders einfach werden, was nicht heißen soll,

                          dass ich das gut finde.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Ich selbst muss nur vier Einheiten erklären, die alle in Bayern liegen. Hier soll es ja besonders einfach werden, was nicht heißen soll, dass ich das gut finde.
                            Also ich hab grad mal getestet: Mit dem aktuellen ERiC genügt es (in Bayern), das Einheitswert-Aktenzeichen und den zugehörigen Eigentümer zu übermitteln - und sonst gar nichts! Das ist in der Tat "besonders einfach"

                            Im Ernst: Da fehlen aktuell wohl noch zahlreiche Mussfelder und Plausi-Checks, Noch im Februar soll es das nächste ERiC-Update geben - mal schauen, was da dann gefordert wird...

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                              #15
                              mhanft Das können tatsächlich nicht alle muss Angaben sein. Der Aufriss wird ja unter anderem deswegen gemacht, weil die Bewertungsdaten bei den Finanzämtern teilweise völlig veraltet und lückenhaft sind.
                              Wenn es nur um Eigentümer und EWAZ geht, könnte man ja die Daten der FAs direkt übernehmen.

                              Picard777 Stimmt, es gibt eine Härtefall Regelung. Eine Sauerei ist es trotzdem
                              Und wie die Erfahrung lehrt, werden im Zweifelsfall die Erklärungen dann alle schön elektronisch aufschlagen und die Verwaltung kann sie nicht verarbeiten weil das Programm nicht fertig oder fehlerhaft ist.
                              Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 10.02.2022, 07:54.
                              Mit freundlichen Grüßen

                              Beamtenschweiß
                              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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