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Welche Anlagen zur Forstwirtschaft 2021 notwendig

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    Welche Anlagen zur Forstwirtschaft 2021 notwendig

    Hallo Forum-Mitglieder und Gäste,

    Ich habe einen Wald und lasse Holz als Auftragsarbeit schlagen.
    Ich habe keinerlei Gerätschaften, Tiere, ect.
    Ich habe das Wirtschaftsjahr auf 1.1. - 31.12 umgestellt.
    Ich bin angestellt, dies stellt mein Haupteinkommen dar.

    Welche Anlagen zur "Erklärung zur gesonderten Feststellung" benötige ich? Die Anlage LuF ist ja neu.

    Vielen Dank

    #2
    Die Feststellungserklärung für 2021 ist noch nicht in Mein Elster verfügbar.

    Stimmt, 2020 hat man die Anlage L benötigt. Woher weißt Du dass es jetzt die Anlage LuF gibt?

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      #3
      Woher weißt Du dass es jetzt die Anlage LuF gibt?
      Die gehört doch zur EÜR und nicht zur Einkommensteuer- oder Feststellungserklärung. Da ist es immer noch die Anlage L.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        L.E.Fant:
        Dass ich die LuF brauchen könnte, habe ich im Internet gelesen. Früher hatte ich das Wirtschaftsjahr 31.09.-31.12. Da ich jetzt umgestellt habe auf 1.1 -31.12 dachte ich ich kann mir die Anlage L sparen.
        Ich glaube ich brauche die
        • Anlage EÜR
        • Anlage FG
        • Anlage 34b nur wenn ich Kalamitäten habe
        • Anlage LuF???
        • Anlage L trotzdem???
        Stimmt meine Aufzählung?

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          #5
          Die Anlage FG gehört in jedem Fall zur gesonderten Feststellungserklärung, die du nur dann einreichen musst, wenn für den forstwirtschaftlichen Betrieb

          ein anderes Finanzamt zuständig ist als für deine Einkommensteuererklärung. Die Anlage LuF gehört zur EÜR. Da die EÜR gesondert übermittelt werden

          muss, ist die Anlage L bei der Einkommensteuererklärung ebenso wenig entbehrlich wie bei der gesonderten Feststellung. Wenn dein Wirtschaftsjahr jetzt

          dem Kalenderjahr entspricht, geht es ja in der Anlage L bei der Einkommensteuererklärung nur mehr um eine Zahl in Zeile 6 oder 10. So verstehe ich das.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Hallo Charlie24
            vielen Dank, das ist genau die Antwort auf meine Fragen.

            Die LuF brauche ich nur, wenn ich pauschal abrechnen würde, stimmts?
            Wenn ich die EÜR verwende brauche ich nur die Anlage L.
            Kann ich jährlich zwischen pauschal oder EÜR wechseln?
            Anlage 34b ist, wenn ich Kalamitäten, wie Sturmbruch oder Käferholz habe; richtig?

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              #7
              Die LuF brauche ich nur, wenn ich pauschal abrechnen würde, stimmts?
              Richtig, die pauschale Abrechnung in § 51 EStDV geregelt: https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__51.html

              Wenn ich die EÜR verwende brauche ich nur die Anlage L.
              Du verstehst das falsch. Die Anlage LuF gehört zur EÜR und kann nur mit dieser übermittelt werden, natürlich nur bei Geltendmachung der Betriebsausgabenpauschale.

              Die Anlage L gehört zur Einkommensteuer- und zur Feststellungserklärung und muss mit diesen Erklärungen übermittelt werden,

              die Anlage 34b ebenfalls, die ist aber nur bei außerordentlichen Holznutzungen beizufügen. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34b.html
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Hallo,
                ich bin dabei meine Anlage EÜR für eine nebenerwerbs-Forstwirtschaft zu machen. Da wird nach dem Betriebsinhaber gefragt. Meine zwei Brüder und ich haben einen Hof, der als Erbengemeinschaft zählt. Jeder von uns versteuert sein Einkommen daraus selbst. Was gebe ich als bei Betriebsinhaber an. Es gibt 3 Möglichkeiten, die mir alle aber nicht zu passen scheinen.

                Für Hilfe bin ich dankbar
                Viele Grüße
                Ingrid

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                  #9
                  Wenn ihr eine Erbengemeinschaft seid, müsst ihr das in der EÜR doch auch so angeben. Davon war aber in den bisherigen Beiträgen nicht die Rede.

                  Außerdem ist für den Betrieb dann eine Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung einzureichen, über die der Gewinn aus der EÜR verteilt wird.

                  Seinen Gewinnanteil muss natürlich jeder selbst versteuern, das ist klar.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Hallo Charlie24,
                    stimmt, für mich ist die Erbengemeinschaft so selbstverständlich, dass ich vergessen habe das zu erwähnen. Bisher war es so, dass keine gemeinsame EÜR erstellt wurde, sondern jeder für sich seine Einnahmen versteuert hat. Vielleicht liegt es daran, dass wir eine Nutzungsteilung auf dem Hof/Wald haben. Ich glaube mittlerweile, dass ich einfach bei Betriebsinhaber "Steuerpflichtige" eingebe. Was meinst du?

                    Danke für die Rückmeldung.

                    Kommentar


                      #11
                      Vielleicht liegt es daran, dass wir eine Nutzungsteilung auf dem Hof/Wald haben.
                      Wenn da eine reale Flächenaufteilung erfolgt ist, müsste allerdings jeder der Beteiligten eine eigene EÜR einreichen, dann wären das ja 3 Betriebe.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        Glaube nicht, dass wir 3 Betriebe haben, denn gegenüber 3ten sind wir gemeinsam haftbar.
                        Also bisher ist es immer so gegangen. Manchmal, wenn Kalamität angefallen ist, hab ich die Steuer dem Steuerberater gegeben und es hat so geklappt.
                        Beim Forstamt werden wir auch als ein Betrieb gehandelt, was manchmal erhebliche Schwierigkeiten bereitet.

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                          #13
                          Wenn ihr ein Betrieb seid, dann kommt ihr um die Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung für die Erbengemeinschaft eigentlich nicht herum.

                          Die Finanzämter, mit denen ich zu tun habe, wollen die schon sehen. Eine außerhalb der ESt 1B erstellte Gewinnaufteilung reicht denen nicht aus.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Hallo,

                            Zitat von Huhn Beitrag anzeigen
                            Anlage 34b ist, wenn ich Kalamitäten, wie Sturmbruch oder Käferholz habe; richtig?
                            Das ist richtig, aber vorher muss die Kalamität dem FA gemeldet werden und zwar einmal als Voranmeldung nach der Feststellung des Schadens, auf jeden Fall vor Beginn der Aufarbeitung, denn dann kommt ein Forstsachverständiger vom FA vorbei und sieht sich den Schaden an.(Wird nur am Anfang der Fall sein)
                            Dann bekommt man eine Bestätigung vom FA ob der Schaden anerkannt worden ist. Nach der Aufarbeitung und dem Verkauf wird die Schlussmeldung gesendet wo dann die ermittelten Mengen der Holzabrechnung eingetragen werden. Das ist dann in die Anlage 34b einzutragen.
                            https://finanzamt.thueringen.de/serv...are/kalamitaet

                            Zuletzt geändert von L. E. Fant; 22.05.2022, 14:12. Grund: Quote repariert
                            Freundliche Grüße
                            Frank

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                              #15
                              Hallo,
                              ich hab mich nun soweit durchgekämpft.
                              Ich habe in Bayern eine Vollzeitbeschäftigung und werde dort auch versteuert.
                              Der Wald ist mein Nebenerwerb und wird in Baden Würtemberg versteuert.
                              Da ich mein Wirtschaftsjahr seit diesem Jahr auf 1.1 - 31.12. eingestellt habe (das geht seit neuestem), bin ich mir unsicher wo ich den Gewinn/Verlust eintrage.
                              Bisher wurde das in Zeile 6 und 7 aufgeteilt, da mein Wirtschaftsjahr 1.10-30.9 war.
                              Trage ich nun meinen Gewinn/Verlust in Zeile 10 Gewinn laut gesonderter Feststellung ein?
                              Oder in Zeile 6 mit 0€ und Zeile 7 mit dem Gewinn/verlust?

                              Danke für eine Antwort.

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