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Einkommensteuer - Gewerbeanmeldung

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    #16
    Zitat von Chris007 Beitrag anzeigen
    Ok. Anlage G.
    Habe ich es richtig verstanden, dass die Zeit vor der Gewerbeanmeldung auch in "Anlage G" eingefügt wird?
    Ich meine die "Tätigkeit beim Ehrenamt" von 01.01.2021 bis 08.2021.
    In dieser Zeit habe ich kein Gewerbe angemeldet gehabt.

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      #17
      Habe 09.2021 das Gewerbe angemeldet.
      Seit dem bin ich selbstständig tätig.
      Zuvor war ich nicht selbstständig tätig.

      Werden nun die Angaben zur "Ehrenamtlichen Tätigkeit" vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 in Anlage N oder S eingetragen?

      "Anlage G" ist relevant wenn Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb erwirtschaftet wurden.
      Dort wird doch nicht das "Ehrenamt" eingetragen, oder?

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        #18
        Gewerblich? Dann ist Anlage G zutreffend.
        In der Anlage G ist für Übungsleiter bzw. ehrenamtliche Tätigkeit m. W. nichts vorgesehen. Zumeist ist die Anlage S zutreffend, selten die Anlage N.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Die Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit gehören in die Anlage G. Ganz egal, ob Du Deiner Verpflichtung nachgekommen bist, das Gewerbe auch anzumelden.

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            #20
            Anlage G ist mir bekannt.
            Also zusätzlich "Anlage S" mit der Angabe aller "Ehrenamtlichen Tätigkeiten" von 01.2021 bis 12.2021.

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              #21
              Zitat von Chris007 Beitrag anzeigen
              Anlage G ist mir bekannt.
              Also zusätzlich "Anlage S" mit der Angabe aller "Ehrenamtlichen Tätigkeiten" von 01.2021 bis 12.2021.
              Du musst wissen, ob Du gewerbliche Einkünfte hast. Und Du musst wissen ob Du selbständige Einkünfte hast. Dementsprechend musst Du dann die passenden Anlagen ausfüllen.

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                #22
                Ich habe noch keine Einkünfte aus dem Gewerbe sowie einer selbstständigen Tätigkeit erzielt.
                Bislang habe ich nur Ausgaben für den Aufbau gehabt.
                Dies beinhaltet auch die Vorgründungskosten, die bereits mit der Steuervoranmeldung pro Quartal (III. und IV.) angemeldet wurden.

                Die "Ehrenamtliche Tätigkeit" habe ich über das ganze letzte Jahr ausgeübt.

                Demzufolge ist es etwas schwierig einzuschätzen.

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                  #23
                  Gibt es noch Tipps dazu, wo ich die "Ehrenamtliche Tätigkeit" zusammen oder geteilt eintragen kann?

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                    #24
                    Gibt es noch Tipps dazu, wo ich die "Ehrenamtliche Tätigkeit" zusammen oder geteilt eintragen kann?
                    Wie oft sollen wir dir noch erklären, dass im Regelfall die Anlage S richtig ist und man die Einkommensteuererklärung für ein Kalenderjahr einreicht ?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #25
                      Ist mit "Anlage S" versendet.

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                        #26
                        Ich habe den ultimativen Tip für dich: Geh bitte zum Steuerberater.
                        Entweder kannst du nicht lesen oder bist nicht in der Lage das gelesene zu verstehen. Es macht daher keinen Sinn dir hier weiter zu antworten.
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
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