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In der Anlage G ist für Übungsleiter bzw. ehrenamtliche Tätigkeit m. W. nichts vorgesehen. Zumeist ist die Anlage S zutreffend, selten die Anlage N.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Die Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit gehören in die Anlage G. Ganz egal, ob Du Deiner Verpflichtung nachgekommen bist, das Gewerbe auch anzumelden.
Anlage G ist mir bekannt.
Also zusätzlich "Anlage S" mit der Angabe aller "Ehrenamtlichen Tätigkeiten" von 01.2021 bis 12.2021.
Du musst wissen, ob Du gewerbliche Einkünfte hast. Und Du musst wissen ob Du selbständige Einkünfte hast. Dementsprechend musst Du dann die passenden Anlagen ausfüllen.
Ich habe noch keine Einkünfte aus dem Gewerbe sowie einer selbstständigen Tätigkeit erzielt.
Bislang habe ich nur Ausgaben für den Aufbau gehabt.
Dies beinhaltet auch die Vorgründungskosten, die bereits mit der Steuervoranmeldung pro Quartal (III. und IV.) angemeldet wurden.
Die "Ehrenamtliche Tätigkeit" habe ich über das ganze letzte Jahr ausgeübt.
Gibt es noch Tipps dazu, wo ich die "Ehrenamtliche Tätigkeit" zusammen oder geteilt eintragen kann?
Wie oft sollen wir dir noch erklären, dass im Regelfall die Anlage S richtig ist und man die Einkommensteuererklärung für ein Kalenderjahr einreicht ?
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Ich habe den ultimativen Tip für dich: Geh bitte zum Steuerberater.
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