Hallo und guten Morgen!
Ich habe meine Steuererklärung für 21 online fertiggestellt mit Belegabruf, hat alles geklappt, genauso wie 2020! Beim Ausdruck erhielt ich jedoch mehere Hinweise.
Dazu: meine Frau (68)und ich (73) sind Rentner, ich habe als Aushilfe ca 50 Tage in meinem alten Beruf gearbeitet und Steuer nach Steuerklasse 6 bezahlt. Als Rentner bin ich von der Rentenversicherung befreit, von der Krankenkassenpflicht bis 70 Tage, oder neu (wegen Corona) 100 Tage Arbeit!
Alle meine Abrechnungen sind mit dem Belegabruf in Anlage N eingetragen. In Anlage N-RV meine Rentenbezüge.
Nun bekomme ich den Hinweis: Sie haben Bruttoarbeitslohn bzw. Versorgungasbezüge aus weiteren Dienstverhältnissen angegeben, jedoch keine Werte aus aus einem 1. Dienstverhältnis erklärt. Bitte prüfen Sie ihre Angaben. Anlage N: Sie habenWerbungskosten zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erklärt, jedoch keinen Arbeitslohn.
Es wurden weder Beiträge zur Rentenversicherung eingegeben, noch Angaben zur Befreiung von der rentenversicherungspflicht bei den ergänzenden Angaben zu den Vorsorgeaufwendungen gemacht.
Kann ich die abgesandte Steuererklärung editieren? Muss ich alles neu eingeben?
Oder kann ich die hinweise ignorieren?
Über eine Hilfe würde ich mich freuen.
Kort
Ich habe meine Steuererklärung für 21 online fertiggestellt mit Belegabruf, hat alles geklappt, genauso wie 2020! Beim Ausdruck erhielt ich jedoch mehere Hinweise.
Dazu: meine Frau (68)und ich (73) sind Rentner, ich habe als Aushilfe ca 50 Tage in meinem alten Beruf gearbeitet und Steuer nach Steuerklasse 6 bezahlt. Als Rentner bin ich von der Rentenversicherung befreit, von der Krankenkassenpflicht bis 70 Tage, oder neu (wegen Corona) 100 Tage Arbeit!
Alle meine Abrechnungen sind mit dem Belegabruf in Anlage N eingetragen. In Anlage N-RV meine Rentenbezüge.
Nun bekomme ich den Hinweis: Sie haben Bruttoarbeitslohn bzw. Versorgungasbezüge aus weiteren Dienstverhältnissen angegeben, jedoch keine Werte aus aus einem 1. Dienstverhältnis erklärt. Bitte prüfen Sie ihre Angaben. Anlage N: Sie habenWerbungskosten zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erklärt, jedoch keinen Arbeitslohn.
Es wurden weder Beiträge zur Rentenversicherung eingegeben, noch Angaben zur Befreiung von der rentenversicherungspflicht bei den ergänzenden Angaben zu den Vorsorgeaufwendungen gemacht.
Kann ich die abgesandte Steuererklärung editieren? Muss ich alles neu eingeben?
Oder kann ich die hinweise ignorieren?
Über eine Hilfe würde ich mich freuen.
Kort
Kommentar