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    Elster-/ Steubel-Hineise

    Hallo und guten Morgen!
    Ich habe meine Steuererklärung für 21 online fertiggestellt mit Belegabruf, hat alles geklappt, genauso wie 2020! Beim Ausdruck erhielt ich jedoch mehere Hinweise.
    Dazu: meine Frau (68)und ich (73) sind Rentner, ich habe als Aushilfe ca 50 Tage in meinem alten Beruf gearbeitet und Steuer nach Steuerklasse 6 bezahlt. Als Rentner bin ich von der Rentenversicherung befreit, von der Krankenkassenpflicht bis 70 Tage, oder neu (wegen Corona) 100 Tage Arbeit!
    Alle meine Abrechnungen sind mit dem Belegabruf in Anlage N eingetragen. In Anlage N-RV meine Rentenbezüge.
    Nun bekomme ich den Hinweis: Sie haben Bruttoarbeitslohn bzw. Versorgungasbezüge aus weiteren Dienstverhältnissen angegeben, jedoch keine Werte aus aus einem 1. Dienstverhältnis erklärt. Bitte prüfen Sie ihre Angaben. Anlage N: Sie habenWerbungskosten zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erklärt, jedoch keinen Arbeitslohn.
    Es wurden weder Beiträge zur Rentenversicherung eingegeben, noch Angaben zur Befreiung von der rentenversicherungspflicht bei den ergänzenden Angaben zu den Vorsorgeaufwendungen gemacht.

    Kann ich die abgesandte Steuererklärung editieren? Muss ich alles neu eingeben?
    Oder kann ich die hinweise ignorieren?
    Über eine Hilfe würde ich mich freuen.
    Kort

    #2
    Solange es nur prüfhinweise sind, kannst du diese ignorieren und die Erklärung trotzdem absenden.

    Alternativ kannst du aber auch die fehlenden Angaben wie z.B. Befreiung von der rentenversicherung aus sonstigen Gründen noch nachtragen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      Danke! Ich habe keinen Beleg für eine Befreiung von der Rentenversicherung. Als Vollrentner muss ich lediglich erklären, dass ich wieder rentenversicherungspflichtig arbeiten will (das ist neu): "Bezieher einer Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind – wie bisher – in einer Beschäftigung rentenversicherungsfrei. Neu ist, dass die Altersvollrentner den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit erklären und dann vollwertige Rentenversicherungsbeiträge zahlen können"
      Ich habe die erklärung schon abgeschickt, wie kann ich und wo etwas nachtragen?
      Zuletzt geändert von Kort; 11.02.2022, 10:08.

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        #4
        wie kann ich und wo etwas nachtragen?
        Die Angaben gehören in die Zeilen 54 und 55 der Anlage Vorsorgeaufwand. Da müsste auch Rentner auswählbar sein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Entschuldigung! Da ich die Erklärung schon abgegeben habe, stellt sich mir die Frage, ob ich da noch Änderungen vornehmen kann, oder kann ich die Erklärung neu anrufen, ändern und muss sie dann losschicken?

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            #6
            stellt sich mir die Frage, ob ich da noch Änderungen vornehmen kann, oder kann ich die Erklärung neu anrufen, ändern und muss sie dann losschicken?
            Du startest eine neue Erklärung für 2021, übernimmst die Daten der bereits übermittelten Erklärung, ergänzt die Angaben, speicherst den Entwurf

            und übermittelst ihn am Ende erneut. Das ist so früh im Jahr kein Problem, Erklärungen für 2021 werden noch nicht bearbeitet.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Danke! Ja, habe ich gemacht, unter Zeilen 54 und 55 der Anlage Vorsorgeaufwand ist ein Rentner nach Regelaltersrente nicht aufgeführt. Da ich Rente beziehe, werde ich vom Lohnbüro automatisch in Steuerklasse 6 geführt, Einkommen nach Steuerklassen 1-5 kann ich als Rentner nicht haben. Null kann ich unter 1-5 nicht eintragen .
              Es irritiert mich, dass ich 2018/2019/2020 identische Steuererklärungen abgeben konnte ohne irgendeinen Hinweis.

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                #8
                unter Zeilen 54 und 55 der Anlage Vorsorgeaufwand ist ein Rentner nach Regelaltersrente nicht aufgeführt.
                Aber Rentner steht zur Auswahl und das genügt doch auch.

                Null kann ich unter 1-5 nicht eintragen .
                Hast du es ausprobiert ? Bruttoarbeitslohn 0,00, Lohnsteuer usw. ebenfalls 0,00. Nach meiner Erinnerung war das früher möglich. Bei ElsterFormular

                gab es da früher sogar einen Hinweis in der Hilfe, das so einzutragen, wenn nur Arbeitslohn in Steuerklasse 6 bezogen wurde.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Hallo, Charlie! Das hat geklappt!!!!! Da meine Frau Übungsleiterin in einem Verein ist, muss ich für sie auch Anlage N ausfüllen (Betrag innerhalb der Übungsleiterpauschale), es fielen jedoch keine weiteren Einkünfte aus Arbeit mit Lohnsteuer an. Sie ist rk. Jetzt meint das Programm, es stünde etwas in Anlage: "Auf den Anlagen N, KAP und / oder KAP-BET wurden Kirchensteuerzahlungen angegeben" dort steht aber nichts und Kirchensteuer wurde nicht gezahlt.
                  Und: "Bitte beantragen Sie die Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form an zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner(in) nur dann, wenn Ihr(e) Ehegatte/Lebenspartner(in) hiermit einverstanden ist (§ 122 Absatz 6 der Abgabenordnung).
                  Wir lassen uns schon seit Jahren gemeinsam veranlagen. Die entsprechenden Kreuzchen wurden gemacht.

                  Ich hoffe, ich gehe Euch nicht auf die Nerven

                  Kort

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                    #10
                    Da meine Frau Übungsleiterin in einem Verein ist, muss ich für sie auch Anlage N ausfüllen (Betrag innerhalb der Übungsleiterpauschale), es fielen jedoch keine weiteren Einkünfte aus Arbeit mit Lohnsteuer an.
                    Vermutlich hättest du das in der Anlage S erklären können, es sei denn, sie ist bei dem Verein angestellt. Dann musst du allerdings auch noch

                    die Anlage Corona-Hilfen beifügen. Den Kirchensteuerhinweis kann man, soweit ich weiß, ignorieren.

                    Den Hinweis bezüglich der elektronischen Bekanntgabe des Steuerbescheids musst du ignorieren. Du kannst aber auch die Zustellung als Papierbescheid

                    beantragen, dann verschwindet der Hinweis. Die elektronischen Bescheiddaten werden auch dann übermittelt, nur der Bescheid kommt mit der Post.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Meine Frau ist Übungsleiterin bei der Rheuma-Liga (und nicht Mitglied) und nicht angestellt. Sie erhält die Übungsleiterpauschale. Da muss ich nicht Anlage S ausfüllen.

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                        #12
                        Da muss ich nicht Anlage S ausfüllen.
                        Wenn sie nicht angestellt ist, sondern auf Honorarbasis abrechnet, wäre die Anlage S schon korrekt.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Im Hilfe Text steht:
                          Zeile 27


                          Hier tragen Sie bitte steuerfreie Aufwandsentschädigungen / Einnahmen ein, die Sie als Arbeitnehmer
                          • aus öffentlichen Kassen,
                          • als nebenberuflicher Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit,
                          • für eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit,
                          • für die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen oder
                          • für eine sonstige nebenberufliche Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich

                          erhalten haben.

                          Sind diese steuerfrei erhaltenen Zahlungen höher als die gesetzlichen Freibeträge, tragen Sie hier nur den tatsächlichen steuerfreien Teil ein.
                          Den übersteigenden Betrag tragen Sie als Arbeitslohn in Zeile 21 ein, wenn davon keine Lohnsteuer einbehalten wurde. Die dazu gehörenden Werbungskosten tragen Sie bitte in die Zeilen 31 bis 72, 77 und 91 bis 117 ein.

                          und das habe ich die ganzen Jahre so eingegeben!

                          War dann wohl falsch? Unter S finde ich nur Zeile 46. Dort wird der erhaltene Betrag eingegeben abzüglich des steuerfreien Betrages?
                          Zuletzt geändert von Kort; 11.02.2022, 15:53.

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                            #14
                            Hier tragen Sie bitte steuerfreie Aufwandsentschädigungen / Einnahmen ein, die Sie als Arbeitnehmer
                            ...


                            erhalten haben.
                            Es steht aber ausdrücklich dabei als Arbeitnehmer. Steuerlich spielt es keine Rolle, das ist richtig.

                            Es ist keine selbständige nebenberufliche Tätigkeit
                            Wenn man nicht als Arbeitnehmer beschäftigt ist, ist man selbstständig tätig, eine Zwischenform gibt es steuerrechtlich nicht.

                            Dem Finanzamt ist es sicher gleich, wo man diese steuerfreien Einnahmen erklärt, Hauptsache man erklärt sie überhaupt.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Danke!!! Ich habe es jetzt unter S / Sonstiges eingetragen. Coronahilfe habe ich auch ausgefüllt.
                              Danke für die Hilfe. Jedoch kommt jetzt: Für jeden Betrieb ist zusätzlich eine Bilanz oder - soweit keine Bilanz erstellt wird - eine Anlage EÜR elektronisch zu übermitteln. Diese müssen separat elektronisch übermittelt werden, da sie nicht Bestandteil der Einkommensteuererklärung sind. Die Anlage EÜR ist unter "Formulare & Leistungen > Alle Formulare > Einnahmenüberschussrechnung" zu finden.

                              Mach ich nicht, lösche den ganzen Mist und trage das wieder unter N ein.

                              So, jetzt keine Hinweise und Fehler eh nicht!

                              Nochmals ganz herzlichen Dank!
                              Zuletzt geändert von Kort; 11.02.2022, 16:18.

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