Dann wäre ich doch umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet, als Honorarkraft erhalte ich zwar auch die Übungsleiterpauschale (bis 3000€ steuerfrei), muss sie jedoch in Formular S eintragen und zusätzlich Formular Anlage EÜR (Einnahme Überschussrechnung) und Coronahilfe ausfüllen.
abgegeben werden, wenn die Betriebseinnahmen über 3.000,00 € jährlich liegen, besondere Fachkenntnisse sind in diesen Fällen nicht erforderlich.
Es bleibt die Anlage S und derzeit zusätzlich die Anlage Corona-Hilfen. Alles zusammen nicht so schwierig !


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