Zeile 27
Hier tragen Sie bitte steuerfreie Aufwandsentschädigungen / Einnahmen ein, die Sie als Arbeitnehmer
- aus öffentlichen Kassen,
- als nebenberuflicher Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit,
- für eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit,
- für die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen oder
- für eine sonstige nebenberufliche Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich
erhalten haben.
Sind diese steuerfrei erhaltenen Zahlungen höher als die gesetzlichen Freibeträge, tragen Sie hier nur den tatsächlichen steuerfreien Teil ein.
Den übersteigenden Betrag tragen Sie als Arbeitslohn in Zeile 21 ein, wenn davon keine Lohnsteuer einbehalten wurde. Die dazu gehörenden Werbungskosten tragen Sie bitte in die Zeilen 31 bis 72, 77 und 91 bis 117 ein.
und das habe ich die ganzen Jahre so eingegeben!
War dann wohl falsch? Unter S finde ich nur Zeile 46. Dort wird der erhaltene Betrag eingegeben abzüglich des steuerfreien Betrages?


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