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Abbruch bei der Steuerberechnung für die Einkommenssteuer 2021

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    Abbruch bei der Steuerberechnung für die Einkommenssteuer 2021

    Hallo ich bin seit 02/2020 verwitwet und habe dieses Jahr das letzte Mal die Einkommenssteuer in Klasse 3 vorzunehmen. Dazu sind die Daten von meinem verstorbenen Mann noch hinterlegt und ich habe auch Zusammenveranlagung weiterhin angekreuzt. Bei der Prüfung der Angaben wird alles als korrekt angegeben. Jedoch wenn ich eine Berechnung vornehmen möchte, gibt er mir den Abbruch Hinweis.

    "Sie haben Werte in einer für die Ehefrau vorgesehenen Kennzahl eingetragen , aber Zusammenveranlagung beantragt."

    Kann mir jemand einen Tipp geben, was ich verändern könnte? Selbst wenn ich die Daten vom letzten Jahr einfach nur übernehme für dieses Jahr, weist er dieselbe Fehlermeldung aus obwohl die Steuerberechnung letztes Jahr noch funktioniert hatte :0( Vielen Dank für die Unterstützung.

    #2
    Sie haben Werte in einer für die Ehefrau vorgesehenen Kennzahl eingetragen , aber Zusammenveranlagung beantragt.
    Wenn es um die Erklärung für 2021 geht, darf dein Mann darin nicht mehr vorkommen. Du bist ab 2021 die Steuerpflichtige Person

    und musst dich auch an erster Stelle eintragen. Angaben zur Veranlagungsart sind nicht mehr zulässig. Der Eintrag des Datums bei

    verwitwet seit genügt, damit das Programm mit dem Splittingtarif rechnet. Die Datenübernahme aus dem Vorjahr ist hier nicht sinnvoll.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Herzlichen Dank für die Unterstützung habe die Daten nun neu erfasst ohne meinen verstorbenen Mann.

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