Hallo,
durch einen Nebenjob habe ich über die zweite Lohnsteuerklasse 6 ein Jahreseinkommen in Höhe von 687 Euro Brutto erzielt. Nachdem ich hierdurch angeblich zur Abgabe der Lohnsteuererklärung verpflichtet bin, ergibt sich hierdurch eine Nachzahlung in Höhe von 887 Euro. Wenn ich das richtig sehe, macht dieser Nebenjob ja wohl keinen Sinn, da ich ja ansonsten keinen Jahresausgleich machen würde/müsste oder habe ich etwas übersehen? Vielen Dank
durch einen Nebenjob habe ich über die zweite Lohnsteuerklasse 6 ein Jahreseinkommen in Höhe von 687 Euro Brutto erzielt. Nachdem ich hierdurch angeblich zur Abgabe der Lohnsteuererklärung verpflichtet bin, ergibt sich hierdurch eine Nachzahlung in Höhe von 887 Euro. Wenn ich das richtig sehe, macht dieser Nebenjob ja wohl keinen Sinn, da ich ja ansonsten keinen Jahresausgleich machen würde/müsste oder habe ich etwas übersehen? Vielen Dank
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