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Abgabepflicht der Steuererklärung bei 2 LohnStKlassen

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    Abgabepflicht der Steuererklärung bei 2 LohnStKlassen

    Hallo,

    durch einen Nebenjob habe ich über die zweite Lohnsteuerklasse 6 ein Jahreseinkommen in Höhe von 687 Euro Brutto erzielt. Nachdem ich hierdurch angeblich zur Abgabe der Lohnsteuererklärung verpflichtet bin, ergibt sich hierdurch eine Nachzahlung in Höhe von 887 Euro. Wenn ich das richtig sehe, macht dieser Nebenjob ja wohl keinen Sinn, da ich ja ansonsten keinen Jahresausgleich machen würde/müsste oder habe ich etwas übersehen? Vielen Dank
    Zuletzt geändert von Italo-Franke; 12.02.2022, 13:50.

    #2
    Zitat von Italo-Franke Beitrag anzeigen
    Hallo,

    durch einen Nebenjob habe ich über die zweite Lohnsteuerklasse 6 ein Jahreseinkommen in Höhe von 687 Euro Brutto erzielt. Nachdem ich hierdurch angeblich zur Abgabe der Lohnsteuererklärung verpflichtet bin, ergibt sich hierdurch eine Nachzahlung in Höhe von 887 Euro. Wenn ich das richtig sehe, macht dieser Nebenjob ja wohl keinen Sinn, da ich ja ansonsten keinen Jahresausgleich machen würde/müsste oder habe ich etwas übersehen? Vielen Dank
    Hallo,

    da hast du etwas übersehen.
    bist du sicher, dass es eine Nachzahlung ist? Alles schon erlebt hier im Forum.
    Hattest du Lohnersatzleistungen wie kurz, krank, arbeitslos?
    du bist im falschen Unterforum.
    Hast du die Hinweise zu den einzelnen Foren nicht gelesen oder nicht verstanden?
    Zuletzt geändert von FIGUL; 12.02.2022, 11:55.
    Gruß FIGUL

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      #3
      Womit erstellst du denn deine Einkommensteuererklärung ? Mein ELSTER ?

      Die Nachzahlung, wenn sie denn eine ist, ist nicht mit deinem Zweitjob allein erklärbar.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Kann ich mein Anliegen bezüglich des Forums ändern bzw. korrekt zuordnen?.
        Das machen wir schon, wenn du uns verrätst, womit du die Einkommensteuererklärung erstellst.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Es gibt keine nennenswerte Werbungskosten und es wurden auch lediglich nur die Daten der Lohnsteuerbescheinigungen eingegeben.
          Auch die Daten für die Anlage Vorsorgeaufwand ? Also die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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