Hallo, ich bin verheiratet, selbstständig und spät dran mit der Steuererklärung für 2020. Unser zu versteuerndes Einkommen beträgt 24.154,00€.
"Berechnungen und Informationen zur Einkommensteuer" auf https://www.bmf-steuerrechner.de/eks...st-result=true berechnet Einkommenssteuer 884,00 Euro wenn verheiratet und 3.666,12 Euro wenn alleinstehend.
"Einkommensteuer-Vergleichsrechner 2007 bis 2021" auf https://www.finanzamt.bayern.de/Info...St&c=n&d=x&t=x berechnet Berechnet: 884 € bei Splittingtarif und 3475 € bei Grundtarif
Elster berechnet 4.134,00€ nach dem Splittingtarif:
Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . 24.154
Berechnung der Einkommensteuer zu versteuern
mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
nach dem Splittingtarif . . . . . . .24.154. . . 17,1164 v.H. . . . . . 4.134
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.134
Was stimmt wo nicht? Ich blicke es nicht durch.
"Berechnungen und Informationen zur Einkommensteuer" auf https://www.bmf-steuerrechner.de/eks...st-result=true berechnet Einkommenssteuer 884,00 Euro wenn verheiratet und 3.666,12 Euro wenn alleinstehend.
"Einkommensteuer-Vergleichsrechner 2007 bis 2021" auf https://www.finanzamt.bayern.de/Info...St&c=n&d=x&t=x berechnet Berechnet: 884 € bei Splittingtarif und 3475 € bei Grundtarif
Elster berechnet 4.134,00€ nach dem Splittingtarif:
Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . 24.154
Berechnung der Einkommensteuer zu versteuern
mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
nach dem Splittingtarif . . . . . . .24.154. . . 17,1164 v.H. . . . . . 4.134
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.134
Was stimmt wo nicht? Ich blicke es nicht durch.
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