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Anlage AV Kinderzulage

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    Anlage AV Kinderzulage

    Hallo zusammen
    wie ihr euch denken könnt bin ich an einem Punkt angekommen wo ich nicht weiter komme.
    Frau und ich haben beide Riesterverträge in die keine Zulagen eingeflossen sind.

    Demnach kann ich die Zulagen dann wenigstens noch in der Steuererlährung geltend machen
    Ist das soweit richtig ?

    wir machen eine Zusammenveranlagung und meine Frau bekommt immer das Kindergeld
    daher muss man ich die Kinder in Zeile 20 eintragen

    das übertragen der der Zulagen, machen doch nur Personen die Steuererkährung einzelnd machen
    so verstehe ich es zumindest

    PS
    habe mein Akten durchwühlt und so wi wie es aussieht haben wir noch nie Zulagen für unsere Kinder ( 12, 9, 6) Jahre erhalten
    haben Riestervertäge und dazu noch Wohnriester
    ein Lob an die Allianz und LBS, uns ist dann wohl sehr viel Geld Flöten gegangen

    lg und einen schönen Sonntag noch

    #2
    Zitat von Tatinsin Beitrag anzeigen
    Demnach kann ich die Zulagen dann wenigstens noch in der Steuererlährung geltend machen
    Ist das soweit richtig ?
    Ihr könnt den Sonderausgabenabzug beantragen, der gewährt wird, wenn der Steuervorteil höher ist als der Anspruch auf Zulage. Dann wird dieser Anspruch auf Zulage aber auf die Steuer aufgeschlagen.

    Dass ihr den Anspruch auf Zulage nicht geltend gemacht habt, ist letztlich euer Pech, das sich im Rahmen der Steuer nicht heilen lässt.

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      #3
      Danke
      also eintragen und hoffen das es was bringt ?

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        #4
        Die Antragsfrist für die Jahre vor 2020 ist inzwischen abgelaufen. Normalerweise stellt man über seinen Anbieter einen sog. Dauerzulagenantrag.

        Dem teilt man dann alle zulagenrelevanten Veränderungen mit.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Verträge Abschließen wollen sie alle aber drum kümmern tut sich dann auch keiner. Das keinem dieser Fehler auffallen tut.
          Hauptsache die Beiträge werden gezahlt alles andere egal

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            #6
            Hallo,

            du bekommst jedes Jahr eine Bescheinigung deines Anbieters.
            Da sind die Zulagen aufgeführt. stimmt die Bescheinigung nicht muss man auch mal selbst aktiv werden.
            Nebenbei: Ich persönlich finde Riester großen Mist mit wenigen Ausnahmen.
            Eine Gelddruckmaschine für Maschmeyer und Konsorten.Aber das muss sich jeder selbst überlegen und vor allem berechnen.
            ES guibt im Internet Riester-Rechner
            Gruß FIGUL

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              #7
              Nebenbei: Ich persönlich finde Riester großen Mist mit wenigen Ausnahmen.
              Da kann ich dir nur zustimmen ! Ich müsste 95 Jahre alt werden, damit sich mein Riestervertrag wirklich rentiert.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Da kann ich dir nur zustimmen ! Ich müsste 95 Jahre alt werden, damit sich mein Riestervertrag wirklich rentiert.
                Hallo,

                Ah Charlie gerade du hast so ein Ding abgeschlossen.
                Ich wünsche dir ein langes Leben
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  Ah Charlie gerade du hast so ein Ding abgeschlossen.
                  Nur, damit meine Frau, die nicht unmittelbar begünstigt war, auch einen Vertrag abschließen konnte und die Kinderzulagen erhalten hat.

                  Dass die Versicherung mit eigenen Sterbetafeln arbeiten darf und nicht mit der statistischen Lebenserwartung, hat uns damals keiner gesagt.

                  Inzwischen ist die Rendite ja noch schlechter geworden.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    hätte da noch eine frage in die Runde

                    Bekomme die Fehlermdelung
                    Bei den Angaben zu Altersvorsorgebeiträgen wurden Angaben zu Kindern getätigt. Es wurden aber weder bei der steuerpflichtigen Person / beim Ehemann / Person A noch bei der Ehefrau / Person B Angaben zur Art der Begünstigung bei Riester-Verträgen gemacht.

                    hab mir das nun angeguckt und ich soll mittelbar/unmittelbar auwählen
                    verstehe das aber nicht, denn ich soll dann auch bei unmittelbar auch Angaben machen, diese treffen aber Null auf und zu und diese müsste ich dann theoretisch überall eine 0 eingeben damit die Software nicht meckert

                    verstehe auch nicht wer von Ehemann und Ehefrau unmittelbar und wer mittelbar bekommt

                    kann mir das jemand genauer erläutern ?

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                      #11
                      Wenn Du den Unterschied zwischen unmittelbarer und mittelbarer Begünstigung nicht kennst, warum hast Du dann so einen Vertrag überhaupt abgeschlossen? Sei's drum, in der Eingabehilfe ist das ja alles nochmal beschrieben.
                      Bitte mache nicht überall Nullen.

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                        #12
                        verstehe auch nicht wer von Ehemann und Ehefrau unmittelbar und wer mittelbar bekommt
                        Unmittelbar begünstigt ist zum Beispiel jemand, der in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist. Aber auch als Beamter ist man unmittelbar begünstigt.

                        Eigentlich ergibt sich das aus den Zeilen nach der unmittelbaren Begünstigung. Wenn nichts davon bei euch zutrifft, dann hättet ihr auch keinen Zulagenanspruch.

                        Eine mittelbare Begünstigung eines Ehegatten setzt voraus, dass zumindest der andere Ehegatte unmittelbar begünstigt ist.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          danke
                          beide Eltern können aber nicht mittelbar oder unmittelbar sein. Entweder das eine oder das andere
                          den Hilfstext habe ich gelesen aber irgend wie habe ich denoch Probleme

                          wir haben beide Riester Verträge habe etwas Rechachiert und dabei ist mir aufgefallen das unsere Verträge total veraltet sind
                          wir zahlen beide nicht die angegenen 4 %
                          demnach sind wir gar nicht berechtigt vollen Zulagen zu bekommen

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                            #14
                            beide Eltern können aber nicht mittelbar oder unmittelbar sein. Entweder das eine oder das andere
                            Natürlich können beide Ehegatten unmittelbar begünstigt sein, wie kommst du jetzt darauf ? Wenn z. B. beide rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer sind,

                            ist jeder Ehegatte unmittelbar begünstigt.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Hattest recht,kann man bei beiden angeben
                              habe auch das Feld bei Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2019 ausgefüllt
                              entnommen habe ich es aus den Bescheinungen zur Sozialversicherung

                              naja auf jedefall wurde die Nachzahlung nicht geringer
                              1844 € für Jahr 2020
                              das tut verdammt weh

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